Dateigrößen
Prüfe mal die Einstellungen beim Scanner.
200dpi in Schwarz/Weiß oder Graustufen reicht i.d.R aus, 300 dpi ist komfortabel. Ich habe über mehrere Geräte die Dateigrößen verglichen und kam auf Werte ziwschen 500kb bis mehrere MB pro Seite A4 in der Grundeinstellung. Da ist Optimierungspotenzial. Ich nute einen i3 (3.Generation) und 8MB Ram und das reicht. |
Moin moin
Wenn man eine DIN A4 Seite Text nicht gerade auf Postermaß vergrößern will, reichen auch 150 dpi aus. MfG Imre |
Manche Software bietet auch eine OCR Erkennung an. Hatte da öfter gelesen, dass 300 dpi dafür optimal sind.
|
Alles eine Frage des Formates
Die gängigen PDF Reader z.b. Abby wandeln "Durchsuchbare PDF- Dateien" in Word Dokumente um. Ich arbeite zum Beispiel mit einem Brother ADS-2800W. Für kleines Geld, Scanleistung hervorragend, Mitgelieferte Software Umfangreich und gut. Und was für mich wichtig war, er arbeitet im Netzwerk.
Noch etwas zur Aufbewahrungspflicht, es wurde von Akten seit 1995 gesprochen. Hatte im letzten Jahr eine Fortbildung bei der Betreuungsbehörde zum Thema Datenschutz. Solange andere Gesetze nicht eine Aufbewahrungspflicht bestimmen (Steuergesetze), haben wir keine Aufbewahrungspflicht. Eigentlich müssen wir die Akten nach dem Ende unserer Betreuung vernichten. Wir verlieren mit der Aufhebung der Betreuung die Berechtigung Daten des Betreuten zu besitzen. Das heisst, wir müssen unsere PC´s nach Beendigung einer Betreuung "säubern". Und zu dem Kollegen mit dem "Bauchwhe" wegen der Ausschließlichkeit der Scans, bei Gutenberg hatten die Anhänger der Steintafeln auch "Bauchweh". Hat sich aber durchgesetzt. Gruß |
Zitat:
Aber hier geht es ja wohl eher um die technischen Lösungen der Aktenführung. |
Zitat:
Doch. Laut Fröschle beträgt diese sogar 30 Jahre. Zitat:
|
Hallo,
zurück zum Technischen: ich habe einen gebrauchten Scanner Kodak i1210. Nach ca. 5000 Seiten Scan stellt sich als größter Fehler heraus, dass das Gerät in Verbindung mi der Software "PDF24" gerne Seiten verschluckt. Da wurde dann angeblich "Dokument 1" erzeugt, aber die Datei ist leer. Mit der Software NAPS2 passiert das zwar nicht, aber da wird vor jedem Scan gewartet, bis sich die Lampe aufgewärmt hat, also 10 Sekunden. Das ist nach mehreren Scanns innerhalb kurzer Zeit unsinnig und verzögert nur. Die Software "Scanvalidation" scannt sehr flott, aber nur im tiff-Format, Umwandlung muss mit einem anderen Programm geschehen. Ich habe noch andere Programme probiert (Nitro Pro, Pagemaker, Win2PDF), aber alle haben ihre Macken. Zur Aufbewahrungsfrist: für mich ist nach 10 Jahren Schluss. Viele Grüße Andreas |
Zitat:
Das kann man so nicht stehen lassen: Gesetzliche Grundlage sind §§ 187 ff BGB. Diese Fristen gelten, natürlich auch für Berufsbetreuer. Die 30 jährige Aufbewahrungsfrist z.B. ergibt sich z.B. aus § 197 Abs. 1 Nr 1 BGB (für Berufsbetreuer). Einfaches Beispiel: Berufsbetreuer bringt den Betreuten unter (Freiheitsentziehung). |
Software scannen
Zitat:
Ich habe mit der kostenpflichtigen Software gute Erfahrungen gemacht Im zweiten Beitrag hier Werbung? Eher mal nicht. |
Sehe ich Anders
Zitat:
Und EU recht dürfte immer noch Nationales Recht brechen. Beste Grüße Klaus Dickopf |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:33 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.