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Imre Holocher 25.02.2020 21:37

Moin moin

Zitat:

Zitat von Klausbernd Dickopf (Beitrag 124846)
Über Freiheitsentziehung entscheidet der Richter, nicht der Berufsbetreuer. Auf Grundlage einer ärztlichen Stellungnahme. Da bin ich in der Haftung draußen. Das hat der Gesetzgeber extra so geregelt. Über Freiheitsentzug darf nur ein Richter befinden.

Und EU recht dürfte immer noch Nationales Recht brechen.

Beste Grüße

Klaus Dickopf

Da hast Du recht, aber du schreibst jetzt auch nichts neues. Hier dürfte allen klar sein, was der Job der Richterschaft und was der Job von BetreuerInnen ist. Ufzeer hat da nur die Kurzfassung geschrieben, weil die formaljuristische Langfassung als Beispiel unpassend geweseen wäre.

MfG

Imre

michaela mohr 25.02.2020 22:42

Ufzeer hat sich zu den Aufbewahrungspflichten der Akten geäussert.
Wo besteht da der Zusammenhang zur Unterbringung?

Betreute müssen nicht 30 Jahre lang "aufbewahrt" werden. Die sind unter dieser Regelung nun wirklich nicht zu subsumieren.:giggleswe:

N.Schäfers 27.02.2020 19:19

So demotiviert man Forumsteilnehmer
 
Zitat:

Zitat von N.Schäfers (Beitrag 124444)
Ich habe mit der kostenpflichtigen Software gute Erfahrungen gemacht

Im zweiten Beitrag hier Werbung? Eher mal nicht.


Das ist jetzt nicht ernst gemeint? Was soll ich denn davon haben?


Ich muss mich eher nach meinem zweiten Beitrag fragen...

Christian Martens 28.02.2020 15:42

Zitat:

Zitat von N.Schäfers (Beitrag 124906)
Das ist jetzt nicht ernst gemeint? Was soll ich denn davon haben?


Der Begriff der Werbung wird in diesem Forum sehr eng ausgelegt, bitte nicht ärgern. Wenn Du das anders gemeint hast: einfach weitermachen und versuchen, solche Punkte künftig zu umschiffen. :d010:

Christian Martens

Susi K 28.02.2020 19:20

Zitat:

Zitat von Christian Martens (Beitrag 124945)
...und versuchen, solche Punkte künftig zu umschiffen.


Zum Beispiel durch das Angebot, eine entsprechende halbprivate PN zu schicken. :winke:

ufzeer 02.03.2020 19:28

Zitat:

Zitat von Klausbernd Dickopf (Beitrag 124846)
Über Freiheitsentziehung entscheidet der Richter, nicht der Berufsbetreuer. Auf Grundlage einer ärztlichen Stellungnahme. Da bin ich in der Haftung draußen. Das hat der Gesetzgeber extra so geregelt. Über Freiheitsentzug darf nur ein Richter befinden.

Bitte richtig lesen! Der Rechtliche Betreuer bringt den Betreuten unter, NICHT der Richter, der Richter genehmigt lediglich die Unterbringung.

ufzeer 02.03.2020 19:35

Zitat:

Zitat von michaela mohr (Beitrag 124859)
Ufzeer hat sich zu den Aufbewahrungspflichten der Akten geäussert.
Wo besteht da der Zusammenhang zur Unterbringung?

Betreute müssen nicht 30 Jahre lang "aufbewahrt" werden. Die sind unter dieser Regelung nun wirklich nicht zu subsumieren.:giggleswe:

Klickt ihr hier auch mal auf die §?

Zitat:

§ 197
Dreißigjährige Verjährungsfrist

(1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. Schadensersatzansprüche, die auf der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit
Heisst, ich bringe meinen B unter, hol mir die Genehmigung und nach 28 Jahren kommt B. auf die Idee mich wegen seines erlittenen Traumas auf Schadenersatz zu verklagen. Gut wenn ich dann noch Unterlagen habe (z.B. Das ärztliche Attest, welches ja die Grundlage für die Unterbringung war) die die Freiheitsentziehung rechtfertigen, den das KH wird das Attest nicht mehr haben .....

michaela mohr 02.03.2020 21:45

Zitat:

Klickt ihr hier auch mal auf die §?

Ne, ich habe ohne klicken auf den §§ bestätigt das laut Fröschle die Aufgewahrungpflicht 30 Jahre beinhaltet. Siehe #16.
Was ist also dein Anliegen?

ufzeer 03.03.2020 08:58

Zitat:

Zitat von michaela mohr (Beitrag 125003)
Was ist also dein Anliegen?


Was soll den das? Habe lediglich auf Dein Posting:


Zitat:

Zitat von michaela mohr (Beitrag 124859)
Wo besteht da der Zusammenhang zur Unterbringung?


geantwortet .... oh man der Corona Virus greift nicht nur die Lunge an .... :3_8_13[1]:

Helena20 04.03.2020 10:29

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