Elster & Co
Moin moin
Es gibt ja durchaus aufrichtige Behörden, wenn sie ihr Programm nach einem diebischen Vogel benennen... aber: Wie geht man damit um? Bentzt jemand Elster online für die Steruererklärung von Betreuten? Und wie funktioniert das, wenn man mehrere Betreute hat, für die Steuererklärungen abgegeben werden sollen. Ein Account und auf welchen Namen - oder mehrere? Bisher hatte ich glücklicherweise noch keine Probleme mit steuerpflichtigen Betreuten, bei denen sich ein Steuerberater nicht gelohnt hätte. Deshalb habe ich da noch keine Ahnung. Es könnte aber kommen... Wer kann da aus seinen Erfahrungen berichten? MfG Imre |
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Für den Belegabruf (z.B. Rentendaten, Lohnsteuerbescheinigung) braucht man allerdings einen Freischaltcode, den das Finanzamt normalerweise per Post an die Anschrift des jeweiligen Steuerpflichtigen schickt. |
Moin moin
Danke für den Tipp. Wie komme ich an ein eigenes Benutzerkonto? Online runtersaugen oder beim FA beantragen? Muss ich die Steuererklärung für einen Betreuten in einem Rutsch in den PC bzw. ins Netz hacken, oder geht auch Zwischenspeichern (auf dem PC oder im Netz-nirgendwo, wenn noch Daten beigebracht werden müssen? MfG Imre |
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Ich mache keine Steuererklärungen für meine Betreuten.
Es ist mir zu heikel und ich bin zu ahnungslos. Wo Steuern anfallen, ist in der Regel auch genug Geld für den Beitrag beim Lohnsteuerhilfeverein da. Auf diese Möglichkeit greife ich zurück. |
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Was machst du mit den "kleinen" Selbstständigen die deswegen nicht zum Lohnsteuerhilfeverein können? |
Ich bemühe mich bisher erfolgreich, weder für mich noch für Betreute Steuererklärungen selbst zu erstellen. Ein einziges Mal hatte ich Pech mit einem Lohnsteuerhilfeverein, das hat dann mein eigener Steuerberater aus Kulanz repariert. Auch Steuerberater nehmen keine Unsummen. Ich habe Betreute, da kostet die Steuererklärung beim Steuerberater 90,-€ und selbst die kann man beim nächsten Mal noch absetzen.
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mimi91ist mir zuvorgekommen. Kleine Selbständige haben verhältnismäßig kleine Kosten beim Steuerberater, wenn sie den nicht auch gleich noch die Buchhaltung machen lassen. Ich traue mir nicht zu, alle legalen Vergünstigungen und Absetzungsmöglichkeiten zu kennen. Eigentlich sogar nicht mal die Hälfte. Versierten Steuerberatern traue ich wenigstens 2/3 zu. Für mich ist bei der Eksterklärung die Grenze der Betreuung erreicht. Das ist Spezialistensache. Vermögenstechnisch ist das für die Betreuten ebenso wie für die Betreuer die sicherere Sache. Im Grunde wären Fehler zum Nachteil des Betreuten bei der Steuererklärung Haftungssachen. Und -wie mich die Erfahrung lehrt: unterbeschäftigte Anwälte, die gebrauchte Betreuungen übernehmen und als erstes die Akte danach durchsuchen, was sie dem Vorbetreuer anhängen können, gibt es gar nicht mal so wenige. |
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Zum Beispiel gibt es viele Pflegebedürftige oder Behinderte, die letzten Endes gar keine Einkommensteuer zahlen müssen. Die Steuererklärung muss man aber abgeben, weil die Renteneinnahmen entsprechend hoch sind, oder weil irgendwo Lohn- oder Kapitalertragsteuer einbehalten wurde. In solchen Fällen genügt es völlig, wenn sich unterm Strich (bei der festgesetzten Steuer) eine Null ergibt. Mehr als Heimkosten oder Behindertenpauschale muss man dazu selten absetzen. |
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