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Versand von Rechnungslegungen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Versand von Rechnungslegungen im Unterforum Technik, Arbeitssoftware , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat: Zitat von Betreuer-Berlin Für die Einreichung ist fortgeschrittene Signatur ausreichend, qualifizierte kann von manchen Behörden nicht geprüft werden, z. ...


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Alt 10.04.2020, 16:11   #11
FFB
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Zitat:
Zitat von Betreuer-Berlin Beitrag anzeigen
Für die Einreichung ist fortgeschrittene Signatur ausreichend, qualifizierte kann von manchen Behörden nicht geprüft werden, z. B. Adobe Reader. Aber das ist nur am Rande interessant, denn mit der Karte kann man ohnehin beides.
Jede qualifizierte Signatur ist per Definition auch eine fortgeschrittene Signatur. Für mich ist dabei allerdings schon relevant, ob es qualifizierte Signaturen sein müssen. Signaturkarte und Kartenleser, die man dafür braucht, gibt es ja nicht umsonst. Für das Einreichen elektronischer Dokumente bei Gericht nach § 130a ZPO ist eigentlich eine qualifizierte Signatur oder ein sicherer Übermittlungsweg (z.B. De-Mail) vorgeschrieben.

Zitat:
Zitat von Betreuer-Berlin Beitrag anzeigen
Das mag ja sein, dass die Gerichte irgendwas drucken müssen [...] Ich kann der Denkweise "Was werden sie denken, wie werden die anderen es finden" ohnehin nichts abgewinnen und richte mich nicht danach.
Ich will niemanden von elektronischen Kommunikationsformen abbringen, ganz im Gegenteil.

Andererseits finde ich, es kann nicht schaden, wenn man auch mal einen Blick über den eigenen Tellerrand hinaus auf die Arbeitsweise des Gegenübers wagt.
FFB ist gerade online  
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Alt 18.03.2021, 20:01   #12
Forums-Geselle
 
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Beiträge: 72
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Ich hole das Thema mal hoch. Inzwischen habe ich den Governikus Communicator installiert und die ersten Einrichtungsschritte ("Visitenkarte", "Grundeinstellungen") hinter mir.

Fragen dazu:



1.) Was ist im ersten Feld (Organisation, ..) einzutragen, was im zweiten Feld (Organisationszusatz)?
Es müssen beide Felder ausgefüllt werden.



2.) Aktenzeichen des Absenders = Aktenzeichen des Empfängers (Geschäftszeichen der Betreuung) oder lasst ihr das einfach leer?


3.) Das Feld mit dem Fragezeichen kann doch auch leer bleiben, da der eigentliche Schriftverkehr ja im Anhang ist?
Oder wofür wird das genutzt? Beispielsweise auch für einfache Antworten / Fragen an das Gericht (Beispiel: AG fragt nach aktuellen Aufenthaltsort. Antwort per Communicator ohne Anhang, einfach die Anrede + aktuelle Aufenthaltsadresse + Freundliche Grüße in dieses Textfeld?


4.) Signaturen - muss es nun immer die qualifizierte Signatur sein, oder gibt es Kommunikation mit dem AG die fortgeschritten signiert ausreicht? Da stehen jetzt die Aussagen von FFB (zwingend qualifizierte Signatur) gegenüber der vom Betreuer-Berlin (fortgeschritten reicht aus).


5.) Falls eine fortgeschrittene Signatur ausreichend ist: wird hierfür auch eine Signaturkarte benötigt?

6.) Gibt es eine kostengünstigere Alternative zur Signaturkarte der Bundesdruckerei (D-Trust)
Zum einen: wenn ich die Systemvoraussetzungen von Governikus richtig verstehe, funktionert Governikus derzeit nicht mit der 4.1 sondern nur mit der 3.1 Version von D-Trust. Die 3.1 kostet 119€ im Jahr, ist ein Jahr gültig. Die 4.1. kostet 159€, ist aber 3 Jahre gültig.



brumm ist offline  
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Alt 19.03.2021, 17:11   #13
Forums-Gesellen-Anwärter
 
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Beiträge: 59
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1. Betreuungsbüro...

Organisationszusatz - eher was für große Nutzer (Sachbearbeitung sowieso, Abteilungsleiter hast du nicht gesehen).

2. Aktenzeichen des Absenders - halt dein Az., so du welche verwendest. Von mir aus das gerichtliche Gz.

3. "Fragezeichen-Feld" in der Nachricht - das ist das Feld für die Nachricht selbst: Sehr geehrte..., anbei erhalten Sie...

4. Signaturniveau gilt der qualifizierten oder fortgeschrittenen Signatur-Frage.
Vielleicht verdeutlich diese Seite es: https://yousign.com/de-de/blog/einfa...ur-unterschied

5. Ja, für quali. Signatur wird die Karte samt PIN auch benötigt.

Die Signaturkarten-Anbieter gibt es nicht sehr viele, die Kosten nehmen sich nicht viel im Vergleich.

Mit 4.1 funktioniert Governikus an meinen Nachbar-Schrebtisch auch, nur zu.
Betreuer-Berlin ist offline  
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Alt 24.04.2021, 23:26   #14
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.05.2020
Ort: Berlin
Beiträge: 72
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Danke nochmal für deine Antworten, ich ergänze mal noch, da vielleicht auch andere mitlesen und einiges nicht ganz geklärt gewesen ist.



zu 1.) Betreuungsbüro ist klar, die Frage war, was im zweiten Feld angeben werden kann/soll (Organisationszusatz, Abteilung, Ansprechpartner). Es müssen beide Felder ausgefüllt werden. Ich habe weder einen O-Zusatz, noch eine Abteilung und bei einem 1-Betreuerbetrieb ergibt ein Ansprechpartner wenig Sinn wenn mein Name direkt drüber steht. Nun gut.


zu 2.) Ergo = es kann auch einfach leer bleiben. Ich verwende keine internen Gz oder Az, höchstens beim Antrag auf Vergütung. Da macht es dann also Sinn, in anderen Fällen imho nicht.


zu 4.) Die Antwort auf die Frage lautet: es muss die qualifizierte Signatur sein. Siehe: https://www.berlin.de/sen/justiz/ser...kel.261847.php


zu 5.) erübrigt sich mit der Antwort zu 4.


zu 6.) Super! Dann lohnt es sich ja.
brumm ist offline  
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Alt 19.09.2021, 01:21   #15
Forums-Geselle
 
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Beiträge: 215
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Zitat:
Zitat von Betreuer-Berlin Beitrag anzeigen
Korrektur: selbstverständlich geht es, die Rechnungslegung papierlos mit Butler 21 und EGVP ans Gericht zu übermitteln. Das lebe ich bereits seit einiger Zeit und bin damit sehr glücklich.
Ich muss hier nochmal einhaken. Ich bin gerade dabei, zur Umstellung auf rechtssichere elektronische Kommunikation mit Behörden, Gerichten, Krankenkassen usw. zu recherchieren. Ich suche etwas, dass den Brief ersetzt und wie E-Mail funktioniert.

Das "Digitale Betreuerbüro" praktiziere ich seit 2009. Ob nun "Butler 21", "At Work" oder Stift und Papier zur Erstellung der Rechnungslegung vorgeschaltet ist, ist am Ende uninteressant.

Folgendes Szenario:
Ich habe eine Rechnungslegung/ einen Antrag oder sonstige Unterlagen als Datei im PDF-Format auf meinem Rechner abgespeichert.
Ich möchte diese Datei auf elektronischem Weg bei Gericht einreichen. E-Mail wird aber nicht akzeptiert (huuuuh, die NSA könnte ja mitlesen ;-) ). Es gibt aber scheinbar eine als sicher empfundene Möglichkeit namens EGVP, um PDF-Dateien zu versenden.

Wie gehe ich Schritt für Schritt vor, um das tun zu können?
Meine Fragen:
1.) Wie und Wo muss ich mich anmelden, um mich für rechtssichere Kommunikation mittels EGVP registrieren zu können?
2.) Welche Legitimationsmittel erhalte ich nach der Registrierung?
3.) Welche Software benötige ich, um mich mit den unter 2.) erhaltenen Legitimationsmitteln einloggen zu können und meine PDF damit rechtssicher ans Gericht zu schicken?

Ich würde mich freuen, wenn Du das mal aus Deiner Erfahrung kurz und konkret für Dummies schildern könntest.

Vielen Dank!
volki ist offline  
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Alt 19.09.2021, 13:14   #16
agw
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Schau dir einfach mal die Beiträge am Anfang an, da ist schon alles beschrieben.
Da wird erklärt was EGVP ist und was du dazu brauchst.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 19.09.2021, 16:29   #17
Moderator
 
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Beiträge: 5,717
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Ich würde noch kurze Zeit warten, denn in Kürze (1.1.2022) tut sich was. Dann wird es das „besondere elektronische Bürgerpostfach“ geben, das die gleichlautenden Postfächer für Anwälte, Notare und Behörden ergänzt:

https://www.haufe.de/recht/kanzleima...22_187238.html

Dann muss nicht wie bisher jede elektr. Kommunikation mit einer qualifizierten Signatur versehen werden (und auch der Weg zurück, also von Gericht und Behörde hin zum Betreuer) soll dann elektronisch erfolgen.

Übrigens werden in wenigen Monaten (genaues Datum steht noch nicht fest) alle Behörden, also auch Betreuungsbehörden, nebst Anwälten ausschließlich elektronisch mit Gerichten kommunizieren müssen.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de

Geändert von HorstD (19.09.2021 um 16:45 Uhr)
HorstD ist offline  
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Alt 19.09.2021, 19:35   #18
FFB
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Ich würde noch kurze Zeit warten, denn in Kürze (1.1.2022) tut sich was. Dann wird es das „besondere elektronische Bürgerpostfach“ geben, das die gleichlautenden Postfächer für Anwälte, Notare und Behörden ergänzt:

https://www.haufe.de/recht/kanzleima...22_187238.html
Der Bundesrat hat nicht, wie dort angegeben, am 25.6.2021 zugestimmt, sondern erst vorgestern, am 17.9.2021 (Beschlussdrucksache). Deshalb ist das Gesetz auch noch nicht verkündet, mit dem 1.1.2022 könnte es knapp werden.

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Übrigens werden in wenigen Monaten (genaues Datum steht noch nicht fest) alle Behörden, also auch Betreuungsbehörden, nebst Anwälten ausschließlich elektronisch mit Gerichten kommunizieren müssen.
Der neue § 14b FamFG tritt am 1.1.2022 in Kraft. Das war eigentlich schon längst beschlossen (Art. 2 FördElRV). Allerdings ist die Regelung jetzt anscheinend noch etwas aufgeweicht worden, weil es nur noch für schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen Pflicht wird, ansonsten wird es eine Soll-Vorschrift (Art. 5 des Gesetzes zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften).
FFB ist gerade online  
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Alt 21.09.2021, 21:30   #19
Forums-Geselle
 
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Ort: Thüringen
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Ich würde noch kurze Zeit warten, denn in Kürze (1.1.2022) tut sich was. Dann wird es das „besondere elektronische Bürgerpostfach“ geben, das die gleichlautenden Postfächer für Anwälte, Notare und Behörden ergänzt:

https://www.haufe.de/recht/kanzleima...22_187238.html
Danke für die Information! Ich bin gespannt, ob mit dem „besonderen elektronischen Bürgerpostfach“ endlich ein niederschwellig zu betretender und praktikabler Kommunikationsweg gefunden wird. Dank Deinem Hinweis werde ich jedenfalls noch abwarten, was 2022 so kommt und ob es endlich etwas universell- amtliches sein wird, bevor ich mich weiter mit der Materie beschäftige.
volki ist offline  
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Alt 19.01.2022, 16:15   #20
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.03.2021
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 144
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Hallo !

Ich habe mich mal über das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) informiert.

Auf der Homepage http://www.egvp.justiz.de/ steht folgende Mitteilung:

"Was brauche ich?

Für das eBO benötigen Sie eine bestimmte Software. Folgende kostenpflichtige Produkte können genutzt werden:

Governikus COM Vibilia eBO Edition (https://www.governikus.de/com-vibilia/)
Mentana Gateway (https://www.mentana-claimsoft.de/egvp-bebpo)
Procilon eBO mit proDESK Framework 3 (https://www.procilon.de/ebo)
Derzeit steht noch keines dieser Produkte zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Softwareherstellern. "

Ich hoffe, dass demnächst Informationen von den Softwareherstellern veröffentlicht wird und eine Nutzung möglich ist.

Alexander
alexander000 ist offline  
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