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Vorsicht BUG BdB@work bei Statuswechsel

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorsicht BUG BdB@work bei Statuswechsel im Unterforum Technik, Arbeitssoftware , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Nicht, das nun in der aktuellen Version der Arbeitgeber "Arbeitgebeer" heißt (peinlich peinlich), ist mir folgendes aufgefallen: - bei Gerichtswechsel ...


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Alt 19.06.2020, 08:53   #1
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
Standard Vorsicht BUG BdB@work bei Statuswechsel

Nicht, das nun in der aktuellen Version der Arbeitgeber "Arbeitgebeer" heißt (peinlich peinlich), ist mir folgendes aufgefallen:


- bei Gerichtswechsel und den nötigen Eintrag im Betreuungsverlauf, wo halt nur das Aktenzeichen und das Gericht gewechselt hat und geändert wird, sonst im Betreuungsmonat keinerlei Statuswechsel stattfindet, splittet das Programm dann den Monat trotzdem und bei nicht gesetzten "30 Tage Option" Harken, wird so falsch abgerechnet und ein Tag dazu genommen, was nun tatsächlich zu einer zu hohen Vergütung führen würde.
Bei gesetzten Harken wird der Monat gesplittet zu 30/30 sieht behämmert aus und ist m.E. ebenso peinlich wie "Arbeitgebeer".


Hotline feiert sich, weils "kostenloses" Teamview gab (also der Kunde gibt Entwicklungshilfe kostenlos) .... und wäre alles supi, man müsse nur den Harken setzen (will ich aber nicht).


Also obacht bei den Vergütungsanträgen .....
__________________
"SIE sind doch der Betreuer? SIE machen das jetzt!"
ufzeer ist offline  
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Alt 20.06.2020, 20:06   #2
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 13.08.2018
Ort: im Wandel
Beiträge: 59
Standard

Sogar gleich HaRken? Oder doch Haken? ;-)
Betreuer-Berlin ist offline  
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Alt 22.06.2020, 07:56   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
bei nicht gesetzten "30 Tage Option" Harken, wird so falsch abgerechnet und ein Tag dazu genommen

Meiner allerkleinsten technischen Meinung nach hast du diesen Fehler dann doch dauernd- wenn du in den Abrechnungsoptionen nicht auf die 30 Tage Regelung gehen würdest oder nicht?
Die gilt doch jetzt überall.

__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 22.06.2020, 08:23   #4
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Meiner allerkleinsten technischen Meinung nach hast du diesen Fehler dann doch dauernd- wenn du in den Abrechnungsoptionen nicht auf die 30 Tage Regelung gehen würdest oder nicht?
Die gilt doch jetzt überall.
Nö,

Wenn der B. lediglich im Betreuungsmonat in ein anderen Gerichtsbezirk verzogen ist bzw wie in diesem Fall einfach nur die Gerichtszuständigkeit wechselt aber sonst nix, muss ich ja einen Statuswechsel machen, mit neuem Gericht und neuem Aktenzeichen. In dieser Konstellation kann das Programm tatsächlich 1/30 zu viel in Rechnung stellen. Hier musste ich also manuell die Option aktivieren, was dann in der Tabelle trotzdem zu einer Splittung des Monats führte, jedoch nun mit 30/30 Anteilen wenigstens richtig gerechnet hat, sieht nur doof aus und habe ich dann manuell abgeändert. Nur ist halt unschön vor jeder Abrechnung zu prüfen, ob ein solche Statuswechsel gesetzt ist oder nicht.
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ufzeer ist offline  
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Alt 04.08.2020, 22:31   #5
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
Standard

Bei mir muckelt bei der Arbeit gerade dahingehend, daß fast alle abrechnungen nach Februar um einen Tag nicht mehr stimmen.


Statuswechsel war eigentlich nur die Umstellung der Vergütung.


Irgendweelche Ideen bevor ich den service kontaktiere?


Axo: Es macht keinen Unterschied, ob ich ""30 Tage gem BGB" oder "Exakte Monatslänge" einstelle. Gibt es in den Untiefen des Systems noch Optionen, ggf. verändert durch das letzte update?
Tomas11 ist offline  
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