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Monika 27 26.12.2020 12:52

Elektronische Akte
 
Nutz irgendjemand bereits eine e-Akte?

Ich würde gern wissen ob die Digitalisierung auch tatsächlich Zeit sparender ist und welches Programm ihr nutzt bei einem Einzelunternehmen? Bei meinen Recherchen sind auch die Preise nur auf Anfrage zu finden ;-(

Hoffe auf hilfreiche und nützliche Tipps.

Viele Grüße bis dahin
Monika

Leuchtturm-H 29.12.2020 15:38

Moin,


ich arbeite mit Plesoft fast ausnahmslos papierlos. Dokumente werden gescannt, und passend abgelegt. Zusätzlich bleiben die Daten in einem allgemeinen Postordner, zur eigenen Sicherheit. Auch der Mailverkehr wird allgemein abgelegt und über das Programm dem entsprechenden Betreuten zugeordnet.


Bei zwei Arbeitsplätzen für mich die beste Lösung.


Grüße
Der Leuchtturm

K.Wagner 30.12.2020 15:05

"Bei der Arbeit" unterstützt das digitalisieren in der eigenen Dokumentenverwaltung, alternativ kann man Dokumente direkt in der Verzeichnisstruktur des einzelnen Betreuten ablegen und im Programm darauf zugreifen.

Zur Zeitersparnis:
Anschreiben erstellen und ausdrucken, 40seitiges Pflegegutachten aus der Papierakte pulen und samt Anschreiben auf das Fax legen, auf Sendebestätigung warten und alles wegheften.

Oder

Anschreiben erstellen, Pflegegutachten als PDF anhängen, elektronisch an das Fax senden, Anschreiben speichern, bei Gelegenheit das Sendeprotokoll aus dem Fax nehmen und ablegen.

Rechne es dir aus

Flafluff 30.12.2020 23:47

Für gute Bürodigitalisierung reichen eigentlich : ein Scanner, ein Office-Programm, der Windows-Explorer und optional ein ein pdf-Editor . Und natürlich der Wille, auch bereits Digitalisiertes zu "digitalisieren" (bspw. Emails als pdf mit guter Dateibenennung in den Klienten(unter-)ordner zu drucken, auch die gesendeten.



Das Entscheidene an der Digitalisierung ist die Dateibenennung. Baut man diese systematisch geschickt auf, hat man erstens alles gut thematisch und chronologisch geordnet und findet zweitens alles, was man sucht, in Windeseile.


Und es braucht eine gewisse Disziplin. Wird alles digitalisiert, bzw. gesondert digital gespeichert verkürzt sich mit der Zeit der Aufwand für Dateibennung enorm, da man zb. nur ein, zwei Zahlen an der Datumssignatur im Dateinamen einer vorheigen Datei ändern muss. Auf der anderen Seite ist alles sehr schnell nachvollziehbar, weiterleitbar und editierbar. Unter dem Strich bei mir eine sehr deutliche Zeitersparnis.

Betreuer-Berlin 02.01.2021 00:35

Digitalisierung
 
Meine Meinung: elektronische Aktenführung von Anfang an über 10 Jahre zuerst mit einer NAS (Festplatte), BdB @ work und MS Office - sehr störanfällig, unsicher, recht hoher Pflegeaufwand.

Seit 2 Jahren Butler 21 und elektr. Gerichtsclient Governikus: viel viel schlanker, immer bei mir, jederzeit griffbereit, kein Papier im Büro bis auf 3-5 Rindordner. Praktisch kein Pflegeaufwand. Und ich erledige definitiv schneller meine Arbeit und verpasse keine einzige Frist mehr durch Erinnerungen und Vernetzungen. Portokosten sind drastisch gesunken durch elektr. Übermittlung an Gerichte, Staatsanwaltschaften, Behörden usw.

Ich kann nur empfehlen das moderne leistungsfähige Büro elektronisch zu führen.

Susi K 02.01.2021 17:17

Zu der Preisfrage hat noch keiner etwas geschrieben. :d010:

Betreuer-Berlin 03.01.2021 01:54

Butler21
 
Nun, ein Angebot kann man sich beim jeweiligen Anbieter ja immer einholen. Da sind eigentlich alle transparent.

Butler21 im Monat:
9,00 € Faxfunktion
63,00 € Lizenzgebühr (max. Höhe, niedriger abhängig vom Umsatz)
5,10 € MS-Server
26,50 € Rechenzentrum-Nutzung (VPN-Gate quasi)

Monika 27 03.01.2021 14:59

Vielen lieben Dank an alle.
Für mich ist noch nicht das richtige dabei. Zum mindestens nicht nach meinen Vorstellungen :d010:

Ich möchte von Anfang an Papier sparen und digitalisieren, nur das notwendigste in Papierform aufheben.

Butler kommt für mich nicht in Frage.

Ich werde vermutlich mir "das" doch selbst erstellen und dann in einer Cloud speichern.

Ich wünsche euch allen ein gutes Jahr 2021

Viele Grüße
Monika

Monika 27 03.01.2021 15:12

Vielleicht kann ich noch erwähnen, das ich mich mit RA-Micro beschäftigt habe. Das finde ich prima, aber es ist für einen Rechtsanwalt konzipiert und die Begrifflichkeit im Betreuungsrecht ist anders, daher dachte ich an eine ähnlich Software.

Ich möchte eine e-Akte so haben, als sei es mein "Papierordner" und als zusätzliche Funktion möchte ich Texte / Dokumente auch durchsuchen können nach bestimmten Wörtern (falls ich später mal eine Unterlage wie ein Zeugnis oder so suche).

:winke:

Neujahrsgrüße
Monika

Leuchtturm-H 05.01.2021 14:36

Moin,

mein oben genanntes Programm kostet als Leasing-Version 199 Brutto im Jahr, incl. Hotline und Updates, für ein Arbeitsplatz. Hardware, wie Fax Druck und Scan wird erkannt. Aus dem Programm lässt sich papierlos faxen. Für ein Arbeitsplatz reicht die Festplatte im Rechner aus, tägliche datensicherung sollte aber auf einer ext. Festplatte täglich geschehen.


Für meine drei Arbeitspläte möchte Herr Pledel 300 Euro brutto haben.

Bisher hat es 7 Jahre funktioniert, damit Betreuungen und die eigene Buchführung zu führen.

Weiteres per PN, Werbung ist hier nicht erlaubt.


Grüße
Der Leuchtturm

jtheden 15.02.2021 11:22

Aufbewahrung von Dokumenten im Original
 
Hallo!
Kann mir jemand sagen, welche Dokumente ich im Original aufbewahren muss. Ich möchte so viel wie nur irgend möglich einscannen und die Originale vernichten. Aber da gibt es doch sicher, Ausnahmen, oder?
Danke jetzt schon für alle Tips!
Jens Theden

Imre Holocher 15.02.2021 11:31

Moin moin


wir können ja mal eine Liste anfangen:


Gerichtsbeschlüsse /-Urteile
Urkunden (Geburt, Heirat, Sterbe etc.)
Zeugnisse
Sozialversicherungsbescheinigungen
Testamente
Patientenverfügungen
...die Liste ist sicherlich noch nciht vollständig.



Also im Prinzip alles, was noch irgendwann einmal im Original und nicht als Kopie vorgelegt werden müßte.


MfG


Imre

HorstD 16.02.2021 17:19

Der Betreuerausweis, sonstige Ausweise, auch den Impfausweis, Einbürgerungsurkunde, Vaterschaftsanerkennungsurkunde, Adoptionsbeschluss, Scheidungsurteil, vollstreckbare Titel (also die mit Vollstreckungsvermerk), Grundstückskaufvertrag, Zeugnisse (Schule, Beruf, Studium)...

Betreuer-Berlin 21.02.2021 14:27

Papierlos durch den Tag
 
Nun ja. Das muss der Klient aufbewahren. Wenn es um die Aufbewahrungspflicht des Betreuers geht, so verstehe ich auch die Frage, dann ist die Liste aber sehr kurz:
Betreuerausweis

Rest reicht völlig aus als elektronische Datei in einem entsprechend devisionssicheren Verwaltungssystem, etwas DMS.

Ein Betreuer ist nicht dazu da, die Unterlagen des Klienten zu verwahren. Nimmt er seine Akten auf, bleiben sie Eigentum des Klienten und er hat davon 0,0 wegzuwerfen.

HorstD 21.02.2021 16:53

Natürlich betrifft das nur die Betreuten, die nicht (mehr) auf ihre Unterlagen aufpassen können. Davon dürfte es aber einige geben. Und dann muss der Betreuer (auch zur Vermeidung von Mehraufwand bei sonst späterer Neubeschaffung) diese doch aufbewahren.

Betreuer-Berlin 21.02.2021 18:41

Papierlos durch den Tag
 
Also, ich nehme nicht einmal die Unterlagen mit. In der Regel bringen die Klienten die Unterlagen mit zum 1. Termin, die dann gescannt werden. Danach dürfen sie sie auch sofort wieder mitnehmen. Selbiges passiert im Hausbesuch, da habe ich meinen mobilen Scanner oder den Durchlaufscanner aus dem Büro dabei.

Von 73 Betreuungen habe ich in meinem Büro so 5-6 Ordner mit physischen Unterlagen, inkl. meiner FiBu und Geschäftsunterlagen. Und das ist mit dem Butler 21 noch konsequenter und einfacher geworden.

brumm 22.02.2021 17:54

Zitat:

Zitat von Betreuer-Berlin (Beitrag 132630)
Rest reicht völlig aus als elektronische Datei in einem entsprechend [r]evisionssicheren Verwaltungssystem, etwas DMS.


Könntest du diesen Punkt ein wenig erläutern?

Betreuer-Berlin 22.02.2021 23:32

Papierlos durch den Tag
 
Ja, gerne.

Es ist in Steuersachen so, aber auch beim Aufbau eines ersetzenden Archivs in Digitalform, dass das Ersetzen, z. B. nach Abgabenordnung, nur dann zulässig ist, wenn die Dokumente revisionssicher abgelegt sind. Dafür bedient man sich eines Ablage- und Protokollsystems DMS. Das heißt, dass die Datei hinterher zwar veränderbar bleibt, jedoch nicht ohne auslesbare Spuren (eine Änderungsversion, die im System stehen bleibt) verändert werden kann.

Das ist ein wesentlicher Unterschied zu einfach eben einscannen und auf einer NAS-Festplatte ablegen.

michaela mohr 23.02.2021 07:42

Zitat:

In der Regel bringen die Klienten die Unterlagen mit zum 1. Termin, die dann gescannt werden. Danach dürfen sie sie auch sofort wieder mitnehmen.
Was für exklusive Klienten hast du denn die beim Erstgespräch alles mitbringen oder zu Hause eine super Ordnung haben?


Ob sich jemand mit der Arbeitsweise von Butler anfreunden kann die Post letztlich noch vor dem Betreuer zu öffnen sei mal dahingestellt.

Betreuer-Berlin 23.02.2021 09:11

Papierlos durch den Tag
 
Das hat weniger mit Exklusivität zu tun. Es klappt sicherlich nicht immer, aber doch sehr häufig. Bei der Terminabsprache fragen manche nach, was benötigt wird oder ich sage es, dass sie bitte das oder das mitbringen mögen.

Im Hausbesuch klappt es auch ganz gut, wenn ich es nebenher vor Ort erledige und parallel auch den Klienten kennen lerne und mit ihm spreche.

Butler 21 erfordert nicht zwingend, dass sie die Post empfangen und einscannen - es ist nur ein Serviceangebot. Butler erlaubt eine elektr. Ablage, die den Datenschutzbestimmungen und den techn. Anforderungen genügt. Wäre für mich ohnehin keine Umstellung, denn mein Mitarbeiter öffnet ohnehin vor mir die Post, scannt sie ein und legt sie mir elektr. vor, wenn ich sie sehen muss. Ich will auch gar nicht alles sehen.

Imre Holocher 23.02.2021 17:56

Moin moin


Michaela meint mit den "exklusiven" Klienten diejenigen, die in der Lage sind, Dein Büro aufzusuchen oder im Falle eines Hausbesuches ihre Unterlagen wenigstens einigermaßen selbst aufzubewahren.



Klienten, die im Koma liegen oder geistig so eingeschränkt sind, dass sie ihre Dokumente eher aufessen als aufheben würden, sind die weniger "exklusiven". Von diesen gibt es auch viele.
Einer meiner Spezialisten hat z.B. eine Ratte im Käfig mit dem Schutz seines Sparbuches beauftragt. Die Bestätigung dass die Ratte das Sparbuch nicht mehr herausgegeben (sondern viel mehr ausgeschieden) hat, gibt es jedes Jahr wieder in der Rechnungslegung...


MfG


Imre

michaela mohr 23.02.2021 18:39

Zitat:

Michaela meint mit den "exklusiven" Klienten diejenigen, die in der Lage sind, Dein Büro aufzusuchen oder im Falle eines Hausbesuches ihre Unterlagen wenigstens einigermaßen selbst aufzubewahren.
Wenigstens du verstehst mich:winke::giggleswe:Nur am Rande ein Tipp zum Ratten-Sparbuch: einfach als verlustigt melden und neu ausstellen lassen.


Das meine ich sogar noch in verschärfter Form. Ich bin in der Regel schon glücklich wenn mir wenigstens eine Tüte voll mit "Knüll" in die Hand gedrückt wird, allerdings gibt es auch solchen bei dem ich mich weigere diesen überhaupt anzufassen, geschweige denn in meinem Büro zu lagern.

Es geht auch nicht um`s lagern sondern grundsätzlich um den Erhalt überhaupt. Es ist wirklich schon Jahre her dass ich beim Erstbesuch wohlfeil geordnete Unterlagen erhalten konnte.

Imre Holocher 23.02.2021 20:09

Moin moin



Zitat:

Zitat von michaela mohr (Beitrag 132699)
Nur am Rande ein Tipp zum Ratten-Sparbuch: einfach als verlustigt melden und neu ausstellen lassen.


Die Idee habe ich verworfen. Bei einem Besatnd von 1,33 € und 15,00 € Gebühren für die Verlußtmeldung und Neuausstellung warte ich lieber, bis die Bank nach 10 Jahren das Sparbuch wg. Geringfügigkeit für kostnix ausmistet. So konnte schon so manches verlorengegangene Sparbuch ohne Arbeits- oder Kostenaufwand gecancelt werden.



MfG


Imre

brumm 18.03.2021 19:24

Zitat:

Zitat von Betreuer-Berlin (Beitrag 132670)
Ja, gerne.

Es ist in Steuersachen so, aber auch beim Aufbau eines ersetzenden Archivs in Digitalform, dass das Ersetzen, z. B. nach Abgabenordnung, nur dann zulässig ist, wenn die Dokumente revisionssicher abgelegt sind. [...]

Das ist ein wesentlicher Unterschied zu einfach eben einscannen und auf einer NAS-Festplatte ablegen.

Danke. DMS (und der Unterschied zum Beispiel Scan->NAS) ist mir schon klar - ich frage jetzt aber nochmal genauer nach. Wo steht explizit geschrieben, dass Berufsbetreuer das digitale Archiv in einem DMS ablegen müssen? Den Bogen von der Abgabenordnung zum Archiv meiner Betreuungen verstehe ich nicht.

PDF Dateien sind nicht per se manipulationssicher. Dennoch bin ich davon ausgegangen, dass PDF/A (welches ja für die Archivierung gedacht ist) ausreichend ist.

Annahme: eine Betreuung von mir endet. Die wenigen Papierunterlagen die auf meiner Seite übrig sind, kommen in einen Stahlschrank. Die gesammelte digitale Kommunikation (alles PDF) kommt ins digitale Archiv. Fertig. In einigen Jahren gibt es Rückfragen. Es kann auf alles zugegriffen werden.

Behauptung: Es ist einfacher ein Papierarchiv im Nachhinein zu manipulieren, als gesammelte PDF, wo auch immer die dann archiviert werden.

Betreuer-Berlin 19.03.2021 16:25

Papierlos durch den Tag
 
Das ist gut. Die Klarheit darüber, dass es einen Unterschied gibt, ist mehr, als das, was die meisten Kollegen an Verständnis in diesem Punkt beim Aufbau ihres digitalen Archivs aufweisen (meine Erfahrung). Es hat nichts mit Intellekt zu tun, wohl aber etwas mit dem Interesse an dem Thema und der Bereitschaft sich zu belesen.

Der Bogen von der AO zur eignen Ablage ist einfach darzustellen - ich will und sollte es als vollwertiger Ersatz für meine Aktenablage möglichst manipulationssicher und transparent aufbauen. Hierfür eignen sich (auch im Hinblick auf die Aufbewahrungsdauer) die Bestimmungen der AO (sie ist schon recht umständlich und streng). Zumal es uns auch nach Betreuungsende noch ereilen kann, dass die Finanzbehörde durchaus uns ins Visier nehmen kann (§§ 34, 69 AO) und ich möchte bitte keine Überraschungen und Umstände, die dann meine Zeit und meine Arbeitskraft unnötig binden würden. Ersetzendes Scannen ist eben an einige Formen gebunden/an den orientiert, um die nötige Beweiskraft zu bieten.

Zu Annahme: ich will gar keinen Schrank mit den Akten während der Betreuungsverfahren + 10 Jahre aufbewahren.

Zu Behauptung: Klar, ich kann jedes Schriftstück manipulieren, aber irgendwo muss man halt anfangen.

Beate6 03.05.2021 21:58

Durch die elektronische Usmtellung hat sich auch bei mir einiges getan und vieles ist leichter und nicht mehr so umständlich. Kann ich also nur empfehlen. Arbeitslast wird abfallen.

Beate6 03.05.2021 21:59

Zitat:

Zitat von Imre Holocher (Beitrag 132696)
Moin moin


Michaela meint mit den "exklusiven" Klienten diejenigen, die in der Lage sind, Dein Büro aufzusuchen oder im Falle eines Hausbesuches ihre Unterlagen wenigstens einigermaßen selbst aufzubewahren.



Klienten, die im Koma liegen oder geistig so eingeschränkt sind, dass sie ihre Dokumente eher aufessen als aufheben würden, sind die weniger "exklusiven". Von diesen gibt es auch viele.
Einer meiner Spezialisten hat z.B. eine Ratte im Käfig mit dem Schutz seines Sparbuches beauftragt. Die Bestätigung dass die Ratte das Sparbuch nicht mehr herausgegeben (sondern viel mehr ausgeschieden) hat, gibt es jedes Jahr wieder in der Rechnungslegung...


MfG


Imre

Ui die Rattenstory ist ja schon heftig.

Sableomtze 29.06.2021 13:19

Digitale Handakte
 
Ich dachte meine Frage passt zur Eingangsfrage.
Ich versuche auch digital zu arbeiten. Wie macht ihr das, wenn ihr die Betreuten trefft, nehmt ihr dann noch eine Handakte in Papier format mit? Oder habt ihr ein Tablet oder Laptop dabei, indem ihr alle Unterlagen dabei habt?
Ich habe ein Tablet, jedoch merke ich gerade, dass es nicht so funktioniert wie es soll. Das Programm stürzt ständig ab, wobei es auch ein einfaches Tablet ist. Ich arbeite mit dem Software Programm, mit dem man von überall arbeiten kann. Wer von Euch hat Erfahrungen, mit welchen Geräten. Ich schwanke nun gerade zwischen einen klassischen Tablet mit Keyboard von S.... oder ein Zwischendrin zwischen Laptop und Tablet von M......


Grüsse aus dem hohen Norden Sabine

Safima 02.07.2021 19:51

Hi Sableomtze,

wenn ich ein rein informatives Gespräch führe und viel schreiben muss, nehme ich überwiegend Papier mit. Beispielsweise bei Anhörungen, bei Erstgesprächen mit Betreuten oder bei Gesprächen, bei denen es um den Stand der Dinge bei den Klienten geht. Papiere sammle ich ein und scanne sie später im Büro oder fotografiere sie ab, sofern es sich im Rahmen hält.

Fließtext schreibe ich lieber auf Papier, ergänze hier und da mal eine kurze Info und da nervt mich das Gespringe im Programm, weil es für meinen Geschmack zu lange dauert.

Zu Behörden-, Bank- und ähnlichen Terminen nehme ich gerne mein Convertible mit, weil ich mir da die Schlepperei von Akten spare.

Ich habe mich für ein Convertible von HP entschieden, weil ich das Teil auch mal in Wohnungen, in denen es keine "Abstellmöglichkeiten" gibt, auf dem Schoß halten und bedienen kann. Da war mir die Variante Tablet mit Tastatur zu wackelig.

Der Bildschirm ist ein wenig größer als beim Surface. Ist praktisch, wenn ein Klient etwas lesen will/ unterschreiben soll und nicht ganz so gut sehen kann. Letztendlich aber Geschmackssache, weil es natürlich ein wenig schwerer ist.

Gruß
Safima

Betreuer-Berlin 04.07.2021 13:53

Papierlos durch den Tag
 
Mein Programm ist Butler 21 Services, daher generell kein Papier. Bei den Hausbesuchen habe ich lediglich die Akten, die ich den Klienten zurückgebe, dabei, ansonsten nur einen Textblock für ungünstige Arbeitsumstände.

Die Unterlagen im Hausbesuchen werden mit OfficeLens (Handy-App) eingescannt und halbautomatisch in das Programm importiert. Unterlagen der Klienten versuche ich nach Möglichkeit gar nicht erst mitzunehmen. Wenn ich größeren Umfang erwarte, etwa Akteneinsicht im Gericht oder in einer Behörde oder bei einem Hausbesuch, dann nehme ich meinen portablen Scanner Scansnap mini mit. Aber OfficeLens tut es auch.

Notizen werden mit Stift in OneNote handschriftlich gefertigt und entweder als PDF in Butler importiert oder transkribiert als Terminnotiz.

Klappt gut und ich bin mit einer kleinen hübschen und leichten Aktentasche unterwegs.

tom b. 09.07.2021 09:35

Hallo,


die Digitalisierung ist ein sehr interessantes Thema, mit dem ich mich auch zur Zeit befasse. Die Papier/Postflut und mein immer größer werdendes Aktenarchiv lassen auch mich nach Lösungen suchen.


So hat meine Steuerkanzlei eine DMS Software und für 1100€ einen Durchzugscanner (so groß wie ein Tintenstrahldrucker), der 50 Blatt Papier beidseitig in 1 Minute einscannt und mit der DMS Software automatisch nach Aktzenzeichen, Adressen, Namen digitalisiert und auf dem PC in einer Ordnerstruktur unterbringt.


SO etwas versuche ich auch gerade aufzubauen, kann mir aber bisher kaum vorstellen, dass eine Software all unsere Post automatisch kategorisiert und so benennt, dass man NICHT mehr eine Stunde mit dem Sortieren und Umbenennen verbringen muss.


Ist jemdand schon soweit, dass das recht einfach klappt?


Und mit welcher Hard- und Software?


Grüße,


Tom:3_8_14[1]:

Flafluff 09.07.2021 14:59

Zitat:

Zitat von tom b. (Beitrag 135446)
SO etwas versuche ich auch gerade aufzubauen, kann mir aber bisher kaum vorstellen, dass eine Software all unsere Post automatisch kategorisiert und so benennt, dass man NICHT mehr eine Stunde mit dem Sortieren und Umbenennen verbringen muss.


Ist jemdand schon soweit, dass das recht einfach klappt?


Und mit welcher Hard- und Software?


Grüße,


Tom:3_8_14[1]:


Ich digitalisiere alles in PDF (auch Emails) und verwende hierzu einfachste Mittel, nämlich einen guten Scanner, den Windows PDF-Drucker (ergänzt durch einen PDF-Editor) und den wirklich sehr guten Windows-Dateimanager.


Um Schreiben gut sortiert zu halten und alles schnell zu finden, braucht es vor allem ein gutes Dateibenennungssystem.


Bei mir gibt es in den Klientenordnern auf der Festplatte die typischen Unterordner (Gericht KV/PV, Banken, Gläubiger etc.).


Zum Scannen nutze ich die schlanke und unschlagbar gute Gratis-Software Naps2 (Ich spende allerdings jährlich was). Emails werden als PDF in die Ordner gedruckt.



Der heilige Gral des Ganzen ist die Dateibenennung. Hier will ich keinen Automatismus, sondern Herr des Geschehens bleiben.


Benennungssystem:



Institution--evtl Aktenzeichen-- Datum des Schreibens im Format JJ-MM-TT--Gegenstand (z. B. Beschluss, Bescheid bis xx-xx-xx Anfrage, Mttlg)-- hintendran noch ein E für (Post-) Eingang oder ein A für Ausgang. Manchmal hänge ich noch ein "AW JJ-MM-TT" mit rein, und vermerke so, auf welches eingegangene Schreiben sich das Dokument bezieht.



Alles sortiert sich so von selbst chronologisch. Am Anfang hat man etwas mehr Arbeit mit der Dateibenennung. Mit der Zeit wiederholen sich die Dinge, sodass man über die "speichern unter"-Funktion auf vorhandene Dateinamen zurückgreifen und diese leicht abändern kann. Es geht dann irgendwann alles recht fix.



Hält man sich bei der Dateibenennung an einige Regeln, findet man tatsächlich über das bloße Draufschauen oder eben über die Suchfunktion im Dateimanager sofort alles, was man braucht.


Ich kann nur dazu raten, auf die Dateisortierung- und Benennung etwas Zeit und Sorgfalt zu verwenden. Man holt diese Zeit später dicke wieder rein, indem man alles direkt findet.

Imre Holocher 09.07.2021 18:23

Bei der Dateibenennung kann ich Flafluff nur zustimmen.
Das ist Arbeit an der richtigen Stelle, die Nerv an der falschen Stelle spart.


MfG
Imre

Retterchen 15.10.2021 19:41

Alles soweit klar außer:
wann kann ich die digitalisierten AG-Beschlüsse, Gutachten, Rechnungslegungen und auch Original-Dokumente (Familienpapiere, Zeugnisse etc) schreddern?
1. Bei Betreuten mit weiterer Betreuung bei einem anderen Betreuer, der die Dinge nicht holt
2. Bei Betreuten ohne weitere Betreuung, die ihre Unterlagen nicht holen
3. Bei verstorbenen Betreuten


Reichen die gemeinhin gesprochenen zehn Jahre Frist? Ich mache den Job schon ziemlich lange und überlege langsam, was ich der Nachwelt davon so alles vererben muss...

HorstD 17.10.2021 14:06

Hallo, irgendwie ist schon die Fragestellung als solche falsch, und auch die Kategorie (nicht Technik, sondern Recht).

Bei der Aufbewahrung geht es um die Sachen, die dem Betreuten gehören. Beschlüsse des Betreuungsgerichtes bekommt der Betreuer „für sich“. Müssen also nicht aufbewahrt werden.

Der restliche Schriftverkehr von, an oder über den Betreuten ist dessen Eigentum. Ex-Betreuter und Erbe können darauf verzichten, ich würde aber aus einem einfach-nicht-melden nicht darauf schließen. Also erst mal in die Kiste in den Keller. Das Eigentum erlischt durch Zeitablauf nach 10 Jahren (nach Betreuungsende, § 937 BGB), aber nicht hier, weil man ja weiß, dass es dem Ex-Betreuer nicht gehört, § 937 Abs. 2 BGB). Von Bedeutung ist die Frist für Schadensersatzansprüche bei Vermögensschäden (ebenfalls 10 Jahre nach Betreuungsende, § 199 Abs. 3, 207, 1833 BGB). Das Eigentumsrecht bleibt aber bestehen.

Insbesondere das, was als „Originaldokumente“ bezeichnet wurde, würde ich im beschriebenen Fall nach dem Hinterlegungsgesetz des jew. Landes beim Gericht hinterlegen.

Sollte es sich um einen Betreuerwechsel handeln und der Nachfolger kommt nicht aus dem Quark, einfach beim Gericht anschwärzen, damit die dem im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktion Beine machen. Dito bei Nachlasspflegern (dort Nachlassgericht).

Retterchen 20.10.2021 19:08

Ja, stimmt, sorry, es ist nicht Technik, außer dem vorherigen Vorgang des Scannens und dem nachfolgenden des Schredderns. Vllt. einfach verschieben?

Es sind also zehn Jahre und dann wieder doch nicht bei den Urkunden etc mangels Eigentumsübergang. Ob das Gericht mir Sachen abnimmt, da bin ich gespannt.

Scanne übrigens mit einem Japan-Scanner große Mengen an Altakten zum jeweiligen Betreuten nach Thema und Jahren. Funktioniert pfeilschnell und die Akten werden zunehmend schlanker. Also doch noch bisschen Technik :-)

HorstD 20.10.2021 22:02

Gegen das Einscannen (und Vernichten des Ursprungspapiers) ist im Grunde nichts einzuwenden - sofern man Urkunden im engeren Sinne in Papierform behält. Denn bei dem üblichen Akteninhalt kommts ja nicht auf die Form, sondern den Inhalt an.

Man muss sich allerdings mit dem Gedanken anfreunden, dass man ggf nach Betreuungsende alles noch mal ausdrucken muss. Denn egal ob Ex-Betreuter, Erbe oder Nachfolgebetreuer: niemand muss sich mit einer DVD mit den PDFs begnügen (wenn der Schriftverkehr zuvor analog war). Oft wird das kein Problem sein, im Einzelfall aber schon. Anders könnte es sein, wenn es um „Schrift“-verkehr geht, der nie in analoger Form vorgelegen hat. Aber bis es dazu mal eine Gerichtsentscheidung in Deutschland gibt, kanns dauern.

michaela mohr 21.10.2021 07:52

Zitat:

niemand muss sich mit einer DVD mit den PDFs begnügen (wenn der Schriftverkehr zuvor analog war)
Aus reinem Interesse die Frage woher du das ableitest?

Das ist auch immer mein Argument gegenüber Kollegen die dem ehemaligen Betreuten oder den anderen Rechtsnachfolgern eine CD in die Hand drücken (möchten).

HorstD 21.10.2021 14:02

Ganz einfach, weil der Herausgabeanspruch ein eigentumsrechtlicher ist (§ 985 BGB) ist. Digitalisiertes ist allenfalls geistiges Eigentum. Man erwirbt an Software ja auch kein Eigentum, sondern nur ein Nutzungsrecht.

Retterchen 21.10.2021 15:46

Mist. Dann könnte ich mir nur vom Eigentümer, also meinem Betreuten oder Ex-Betreuten eine schriftliche Einverständniserklärung holen, die Dinge zu digitalisieren und auch bzw. vor allem das Ding an sich, also das Papier, im Anschluss zu vernichten. Dann sollte es wieder ok sein.

Viele wollen das ganze Schriftzeug ja gar nicht haben. Es müsste daher in jedem Fall individuell abgestimmt werden.


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