Dies ist ein Beitrag zum Thema BT Professional - Anlegen Liste Vermögen nach Ende RL-Monat im Unterforum Technik, Arbeitssoftware , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Ihr Lieben,
ich soll im Rahmen meines Vergütungsantrages nun das Vermögen zum jeweiligen Abrechnungsmonat nachweisen, da ich für die ...
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13.08.2021, 13:44 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.10.2014
Beiträge: 212
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BT Professional - Anlegen Liste Vermögen nach Ende RL-Monat
Hallo Ihr Lieben,
ich soll im Rahmen meines Vergütungsantrages nun das Vermögen zum jeweiligen Abrechnungsmonat nachweisen, da ich für die Monate teils mittellos und teils vermögend abgerechnet habe. Gibt es da eine Funktion bei BT Professional, die mir das erleichtert? So muss ich nun jeden einzelnen Monat aktiv selbst aufschreiben und berechnen, bzw. die Daten im Vermögensverzeichnis eintragen, damit das Programm mir das ausrechnet. Vllt gibt es da eine Funktion, die ich noch nicht gefunden habe? Vielen Dank fürs Mitdenken! Viele Grüße dieNeue |
13.08.2021, 20:46 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ich arbeite mit einem anderen Programm.
Gäbe es für dein Problem nicht insofern eine pragmatische Lösung als einfach an deinen Vergütungsantrag einen Auszug aus dem moatlichen Saldo anhängst?
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14.08.2021, 13:14 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.06.2017
Ort: Nordenham
Beiträge: 176
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moin,
der Zuwachs / Abgang an Vermögen wird sich ja auf einem oder mehreren Konten in der Vermögensdarstellung niederschlagen. Du erzeugst unter Vermögen / Rechnungslegung die Aufstellung der Einnahmen / Ausgaben für den gewünschten Zeitraum und lässt sie Dir ausdrucken. Voraussetzung ist dabei natürlich, dass die betreffenden Konten gebucht sind... aber dafür gibt es ja den automatischen Transfer von Bankkonten. Bei weiteren Fragen, nur zu. Christian Martens |
16.08.2021, 01:06 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.10.2014
Beiträge: 212
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Vielen Dank für Euren Input.
Das Vermögen ergibt sich ja leider tatsächlich nicht nur aus dem Saldo des Girokontos sondern eben aus der Summer vieler Güter. Also neben dem Girokonto auch Sparkonten, Bargeld, Verwahrgeldkonto. Da mir ja das Ende des Rechnungslegungsmonats ausreicht (Abrechnungsmonat geht zB vom 28.01. bis 27.02.) benötige ich also nur den Saldo des Vermögens zum 27.02, 27.03., 27.04.,... Alle weiteren Tage würden eben unnötig sein und zu Mehraufwand im Gericht und bei mir führen und zu einer unnötigen Zettelwirtschaft. Da ich gerne nur einmal jährlich abrechne, wären das dann zweistellige Seitenzahlen, die ich abgeben würde. Da sich RL und Vergütungsantrag aber nicht zeitlich decken, wäre diese Vorgehensweise leider nicht praktikabel :/ |
16.08.2021, 08:12 | #5 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Mal ganz allgemein gefragt: fürchtest du dich bei grundsätzlich jährlichen Abrechnung nicht vor evtl. Problemen durch Versterben? Es gibt ja Zeiten da kommt das u.U. häufiger vor und wenn ich dann an teilweise aufreibend. Auseinandersetzungen mit Erben, Nachlass und sonstigen Dingen denke, dann ist mir die Lust auf dieses Modell vergangen. Das kann schon langwierig werden.
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