Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Möglichkeiten der jährlichen Rechnungslegung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Möglichkeiten der jährlichen Rechnungslegung im Unterforum Technik, Arbeitssoftware , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat: Zitat von HorstD Wobei ich die Frage aber nicht wirklich verstehe. Wie soll denn eine selbstgebastelte Übersicht anders aussehen? ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Technik, Arbeitssoftware

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 13.08.2022, 19:38   #11
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 30.11.2019
Ort: Berlin
Beiträge: 114
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Wobei ich die Frage aber nicht wirklich verstehe. Wie soll denn eine selbstgebastelte Übersicht anders aussehen? Es gibt doch nur (neben der Kontobezeichnung) ein Datumsfeld, ein Erklärungsfeld und ein Einnahme-/Ausgabefeld (also die Summe). Da muss man sich, wenn man zB eine Exceldatei selbst bastelt schon anstrengen, damit das anders aussieht. Die Belege sind ja nicht die Rechnungslegung selbst, sondern Anlagen dazu.
Genau das meinte ich ja: wo steht, dass es einer Übersicht (Buchungsliste) bedarf, wenn sich aus der chronologischen Anordnung der Belege bereits die Buchungen und damit die Rechnungslegung ergeben?
Faunhart ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.08.2022, 19:57   #12
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,186
Standard

Das Gericht gibt die Belege nach Prüfung zurück, sie gehören ja den Betreuten. In die Akte wandert dann die Rechnungslegung, die Buchungslisten und der Prüfungsvermerk.
Flafluff ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.08.2022, 21:50   #13
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
Standard

Moin moin


Unabhängig davon: Die Buchungslisten habe schon einen Vorteil, weil man sonst bei irgendwelchen Nachfragen alle Belege einbzeln durchwühlen müßte, um was passendes zu finden.

Auf Buchungslisten zu verzichten, weil die vielleicht Arbeit darstellen könnten, halte ich für kontraproduktiv, weil man sich ein Vielfaches an Arbeit einhandelt, wenn man aud diesen Überblick verzichtet.



Faulheit oder Bequemlichkeit bedeutet nicht, einfach alles weg zu lassen, was wie Arbeit aussieht.

Sinnvoll faul und bequem zu sein, heißt zu wissen, welche Arbeiten man freiwillig und vielleicht sogar zusätzlich macht, um an anderer Stelle ein vielfaches an dadurch unnötig gewordener Arbeit einsparen zu können.



Also Augen und Ohren bei der Arbeit offen halten und das Hirn einschalten. Es könnte ja was bringen...



MfG
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.08.2022, 09:36   #14
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 30.11.2019
Ort: Berlin
Beiträge: 114
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin moin


Unabhängig davon: Die Buchungslisten habe schon einen Vorteil, weil man sonst bei irgendwelchen Nachfragen alle Belege einbzeln durchwühlen müßte, um was passendes zu finden.

Auf Buchungslisten zu verzichten, weil die vielleicht Arbeit darstellen könnten, halte ich für kontraproduktiv, weil man sich ein Vielfaches an Arbeit einhandelt, wenn man aud diesen Überblick verzichtet.

Faulheit oder Bequemlichkeit bedeutet nicht, einfach alles weg zu lassen, was wie Arbeit aussieht.

Sinnvoll faul und bequem zu sein, heißt zu wissen, welche Arbeiten man freiwillig und vielleicht sogar zusätzlich macht, um an anderer Stelle ein vielfaches an dadurch unnötig gewordener Arbeit einsparen zu können.


Also Augen und Ohren bei der Arbeit offen halten und das Hirn einschalten. Es könnte ja was bringen...


MfG
Imre
Amen
Faunhart ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.08.2022, 15:48   #15
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,781
Standard

Zitat:
Zitat von Faunhart Beitrag anzeigen
Genau das meinte ich ja: wo steht, dass es einer Übersicht (Buchungsliste) bedarf, wenn sich aus der chronologischen Anordnung der Belege bereits die Buchungen und damit die Rechnungslegung ergeben?
Jetzt verstehe ich es. Du willst nur die Belege einreichen, aber gar keine Rechnungslegung. Sorry, die Kontoauszüge sind Belege, nicht die Rechnungslegung selbst.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.08.2022, 16:59   #16
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 30.11.2019
Ort: Berlin
Beiträge: 114
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Jetzt verstehe ich es. Du willst nur die Belege einreichen, aber gar keine Rechnungslegung. Sorry, die Kontoauszüge sind Belege, nicht die Rechnungslegung selbst.
Nicht nur die Kontoauszüge, sondern beispielsweise den Vordruck Rechnungslegung VS14, aber eben ohne die beiden letzten Seiten, die Einnahmen und Ausgaben aufführen (siehe Anhang).
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Vordruck_Rechnungslegung_VS14_rlp.pdf‎ (168.5 KB, 15x aufgerufen)
Faunhart ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.08.2022, 17:33   #17
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,781
Standard

Zitat:
Zitat von Faunhart Beitrag anzeigen
Nicht nur die Kontoauszüge, sondern beispielsweise den Vordruck Rechnungslegung VS14, aber eben ohne die beiden letzten Seiten, die Einnahmen und Ausgaben aufführen (siehe Anhang).
Hallo, der verlinkte Vordruck ist gar keine Rechnungslegung nach §§ 1840 ff BGB, stattdessen handelt es sich um die periodische Vermögensübersicht, die befreite Betreuer in Abständen von 2 bis 5 Jahren vorlegen müssen (§ 1854 Abs. 2 iVm 1908i Abs. 2 BGB). Mit anderen Worten: der falsche Vordruck.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.08.2022, 17:42   #18
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,186
Standard

Ich glaube, ich verstehe, was Faunhart meint. Als ich die Buchungslisten für die RL noch händisch eintippte (noch gar nicht so lange her) habe ich mir den Teil, den Software heute als "Rechnungslegung" ausspuckt, nämlich die Auflistung der Gesamtsummen für Einnahmen und Ausgaben, sowie den Anfangs- und Endbestand der Konten schlicht und ergreifend gespart, weil ich nicht excelkundig bin und auch keinen Sinn darin sah, das nun einzeln zusammenzuaddieren. Ich schrieb am Ende der Buchungslisten immer den Endbestand zum Stichtag hin und gut. Ich dürfte ein paar hundert solcher RL abgegeben haben, ohne dass es bezüglich der Form Beanstandungen gab. Warum auch? Es liegen Kontoauszüge bei und man darf davon ausgehen, dass dort die einzelnen Posten richtig addiert und subtrahiert sind. Das Gericht hat keinen Erkenntnismehrwert, wenn da im Sinne einer Geschäftsbilanz noch Gesamtsummen für Einnahmen und Ausgaben stehen. Ich würde Faunhart also dazu raten, sich die Rechnerei diesbezüglich ebenfalls zu ersparen.
Flafluff ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.08.2022, 17:49   #19
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 30.11.2019
Ort: Berlin
Beiträge: 114
Standard

Zitat:
Zitat von Flafluff Beitrag anzeigen
Ich schrieb am Ende der Buchungslisten immer den Endbestand zum Stichtag hin und gut. Ich dürfte ein paar hundert solcher RL abgegeben haben, ohne dass es bezüglich der Form Beanstandungen gab. Warum auch? Es liegen Kontoauszüge bei und man darf davon ausgehen, dass dort die einzelnen Posten richtig addiert und subtrahiert sind. Das Gericht hat keinen Erkenntnismehrwert, wenn da im Sinne einer Geschäftsbilanz noch Gesamtsummen für Einnahmen und Ausgaben stehen. Ich würde Faunhart also dazu raten, sich die Rechnerei diesbezüglich ebenfalls zu ersparen.
Also hast du die Buchungslisten nun mit den einzelnen Buchungen ausgefüllt oder nur am Schluss den Endbestand eingetragen?
Faunhart ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.08.2022, 17:54   #20
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,186
Standard

Beides. Ich hatte mir das gerichtliche Formular zur Auflistung der Einnahmen und Ausgaben als Worddatei gebastelt und dann jeweils ausgefüllt. Am Ende vermerkte ich den Endbestand zum Stichtag. Den Anfangsbestand habe ich qua eingereichtem Vermögensverzeichnis bzw. Prüfungsvermerk der letzten RL als bekannt vorausgesetzt. Eine Bilanz habe ich nie eingereicht. Das mache ich erst jetzt, wo eine Software die Bilanz halt mit ausspuckt.
Flafluff ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
app, rechnungslegung, software, technik

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:16 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39