Dies ist ein Beitrag zum Thema Möglichkeiten der jährlichen Rechnungslegung im Unterforum Technik, Arbeitssoftware , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von Faunhart
Hallo zusammen,
würde hier gerne anknüpfen. Dem Gesetz nach soll die Rechnungslegung ja bekanntlich eine geordnete ...
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14.08.2022, 18:08 | #21 | |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Zitat:
Nun, ich habe gerade auf einer Fortbildung zum neuen Betreuungsrecht bei Herrn Chauvistré gelernt, dass es keine Pflicht gebe, sich bei der Rechnungslegung an irgendwelche Vordrucke, sei es auch vom Gericht, zu halten. Es gelte nur, eine geordnete Zusammenstellung vorzulegen. |
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14.08.2022, 18:27 | #22 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,096
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Ja, es muss kein bestimmter Vordruck sein. Ich persönlich empfehle, wenn man keine Software mit integrierten Vordrucken benutzt, aber lieber eine Excel- statt einer Worddatei. Weil Excel automatisch Summen bilden kann. Aber letztlich ist es Geschmackssache. Hier finder man eine Excel-Datei: https://justiz.hamburg.de/contentblo...-betreuung.xls
Bitte beachten: es gibt 2 Tabellenblätter darin, hier geht es um das 2., also die einzelnen Geldbewegungen. Die will Faunhart sparen. Das wird nicht klappen.
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14.08.2022, 19:43 | #23 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,559
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Kann das Betreuungsgericht bei umfangreichem Vermögen eigentlich die Vermögensübersicht auch jährlich verlangen?
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14.08.2022, 19:48 | #24 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,785
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Moin moin
Zitat:
Bei Berufsbetreuern ist nicht nur die Vermögensübersicht sondern auch ie ganze Rechnungslegung jedes Jahr fällig. Und ja: Wenn das Gericht es möchte, dann kann es von EhrenamtlerInnen eine Vermögensübersicht auch jährlich verlangen. Ich hatte sogar mal einen Fall an eine habgierige Tochter abgeben müssen - mit Umweg über deren Rechtsanwältin. Der Rechtspfleger hat den Braten gerochen, konnte abergegen die Bestellung der Tochter nichts unternehmen. Dafür hat er die Rechnungslegung halbjährlich aus ihr herausgequetscht. Und das war auch sehr nötig! MFG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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14.08.2022, 20:09 | #25 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 30.11.2019
Ort: Berlin
Beiträge: 114
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Zitat:
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14.08.2022, 20:17 | #26 | |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,096
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Zitat:
Schwieriger wirds: - wenn die Zusatzpauschale bei über 150.000 € Geldvermögen beansprucht wird - wenn jemand geringfügig über dem Schonvermögen liegt und es für jeden Monat darauf ankommt, ob der Vermögenden- oder der Mittellosen-Tabellenbetrag beantragt werden kann.
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15.08.2022, 12:58 | #27 | |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Zitat:
Ja, ich denke auch, dass eine geordnete Zusammenstellung von Einnahmen und Ausgaben über ein blosses Aneinanderheften bzw. Aneinandereihen von Belegen hinausgeht. |
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15.08.2022, 13:30 | #28 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 30.11.2019
Ort: Berlin
Beiträge: 114
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Ich meinte schon auch die Beifügung von Umsatzübersichten, die tabellarisch alle Aus- und Eingänge ausweisen und von beispielsweise Moneymoney ausgegeben werden. Zu denen kommen dann die vorhandenen Belege, chronologisch sortiert.
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15.08.2022, 13:47 | #29 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,096
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Wenn diese Liste die genannten Punkte (Buchungsdatum, Art des Geschäftsvorfalls, Summe Zu- oder Abgang) enthält, ist das doch m.E. genau eine Rechnungslegung. Auf einem Beiblatt müsste man Aktenzeichen, Kontonummer und die Erklärung der Vollständigkeit und Richtigkeit abgeben.
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15.08.2022, 15:33 | #30 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ich denke nach wie vor, dass der Übersichtlichkeit halber die Buchungslisten und die dazugehörigen Belege nummeriert sein sollten.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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