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Möglichkeiten der jährlichen Rechnungslegung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Möglichkeiten der jährlichen Rechnungslegung im Unterforum Technik, Arbeitssoftware , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat: Zitat von Faunhart Hallo zusammen, würde hier gerne anknüpfen. Dem Gesetz nach soll die Rechnungslegung ja bekanntlich eine geordnete ...


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Alt 14.08.2022, 19:08   #21
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
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Zitat:
Zitat von Faunhart Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

würde hier gerne anknüpfen. Dem Gesetz nach soll die Rechnungslegung ja bekanntlich eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthalten, über den Ab- und Zugang des Vermögens Auskunft geben und, soweit Belege erteilt zu werden pflegen, mit Belegen versehen sein.

Kann das Betreuungsgericht dann auf Verwendung einer Vordrucks, in Form einer Übersicht (tabellarisches Rechnungsblatt) bestehen? Was spricht dagegen, die Rechnungslegung in einer pdf-Datei chronologisch zu erstellen, indem zu jeder Buchung der entsprechende Beleg angefügt wird. Ich verwende keine Software dazu, wüsste daher gerne, wie der Export unter Plesoft und Starmoney dann aussieht.

Nun, ich habe gerade auf einer Fortbildung zum neuen Betreuungsrecht bei Herrn Chauvistré gelernt, dass es keine Pflicht gebe, sich bei der Rechnungslegung an irgendwelche Vordrucke, sei es auch vom Gericht, zu halten. Es gelte nur, eine geordnete Zusammenstellung vorzulegen.
mimi91 ist offline  
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Alt 14.08.2022, 19:27   #22
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
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Ja, es muss kein bestimmter Vordruck sein. Ich persönlich empfehle, wenn man keine Software mit integrierten Vordrucken benutzt, aber lieber eine Excel- statt einer Worddatei. Weil Excel automatisch Summen bilden kann. Aber letztlich ist es Geschmackssache. Hier finder man eine Excel-Datei: https://justiz.hamburg.de/contentblo...-betreuung.xls

Bitte beachten: es gibt 2 Tabellenblätter darin, hier geht es um das 2., also die einzelnen Geldbewegungen. Die will Faunhart sparen. Das wird nicht klappen.
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 14.08.2022, 20:43   #23
Routinier
 
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Hallo, der verlinkte Vordruck ist gar keine Rechnungslegung nach §§ 1840 ff BGB, stattdessen handelt es sich um die periodische Vermögensübersicht, die befreite Betreuer in Abständen von 2 bis 5 Jahren vorlegen müssen (§ 1854 Abs. 2 iVm 1908i Abs. 2 BGB).
Kann das Betreuungsgericht bei umfangreichem Vermögen eigentlich die Vermögensübersicht auch jährlich verlangen?
Mächschen ist offline  
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Alt 14.08.2022, 20:48   #24
Admin/Berufsbetreuer
 
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Moin moin



Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Kann das Betreuungsgericht bei umfangreichem Vermögen eigentlich die Vermögensübersicht auch jährlich verlangen?

Bei Berufsbetreuern ist nicht nur die Vermögensübersicht sondern auch ie ganze Rechnungslegung jedes Jahr fällig.

Und ja: Wenn das Gericht es möchte, dann kann es von EhrenamtlerInnen eine Vermögensübersicht auch jährlich verlangen.



Ich hatte sogar mal einen Fall an eine habgierige Tochter abgeben müssen - mit Umweg über deren Rechtsanwältin. Der Rechtspfleger hat den Braten gerochen, konnte abergegen die Bestellung der Tochter nichts unternehmen. Dafür hat er die Rechnungslegung halbjährlich aus ihr herausgequetscht. Und das war auch sehr nötig!


MFG
Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 14.08.2022, 21:09   #25
Forums-Geselle
 
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin moin

Ich hatte sogar mal einen Fall an eine habgierige Tochter abgeben müssen - mit Umweg über deren Rechtsanwältin. Der Rechtspfleger hat den Braten gerochen, konnte abergegen die Bestellung der Tochter nichts unternehmen. Dafür hat er die Rechnungslegung halbjährlich aus ihr herausgequetscht. Und das war auch sehr nötig!
Schön, wenn Betreuungsgerichte auch den Schutz der Betroffenen im Blick haben und dafür mehr machen, als nur Dienst nach Vorschrift.
Faunhart ist offline  
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Alt 14.08.2022, 21:17   #26
Moderator
 
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Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Kann das Betreuungsgericht bei umfangreichem Vermögen eigentlich die Vermögensübersicht auch jährlich verlangen?
Diese spezielle Pflicht gibts nur bei befreiten Betreuern. Aber was es natürlich bei allen beruflichen Betreuern gibt, ist die Mitteilung, ob Mittellosigkeit vorliegt oder nicht. Und zwar anlässlich des jeweiligen Vergütungsantrags. Findet sich an ganz anderer Stelle, § 168 Abs. 2 FamFG. Was da mitzuteilen ist, hängt vom Einzelfall ab. Bei Sozialhilfe-/Grusi-Empfängern reicht die Tatsache als solche verbunden mit der Info, dass das Schonvermögen nicht überschritten ist. Bei eindeutig Vermögenden reicht auch eine solch allgemeine Auskunft.

Schwieriger wirds:
- wenn die Zusatzpauschale bei über 150.000 € Geldvermögen beansprucht wird
- wenn jemand geringfügig über dem Schonvermögen liegt und es für jeden Monat darauf ankommt, ob der Vermögenden- oder der Mittellosen-Tabellenbetrag beantragt werden kann.
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Horst Deinert

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Alt 15.08.2022, 13:58   #27
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
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Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Bitte beachten: es gibt 2 Tabellenblätter darin, hier geht es um das 2., also die einzelnen Geldbewegungen. Die will Faunhart sparen. Das wird nicht klappen.

Ja, ich denke auch, dass eine geordnete Zusammenstellung von Einnahmen und Ausgaben über ein blosses Aneinanderheften bzw. Aneinandereihen von Belegen hinausgeht.
mimi91 ist offline  
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Alt 15.08.2022, 14:30   #28
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Zitat:
Zitat von mimi91 Beitrag anzeigen
Ja, ich denke auch, dass eine geordnete Zusammenstellung von Einnahmen und Ausgaben über ein blosses Aneinanderheften bzw. Aneinandereihen von Belegen hinausgeht.
Ich meinte schon auch die Beifügung von Umsatzübersichten, die tabellarisch alle Aus- und Eingänge ausweisen und von beispielsweise Moneymoney ausgegeben werden. Zu denen kommen dann die vorhandenen Belege, chronologisch sortiert.
Faunhart ist offline  
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Alt 15.08.2022, 14:47   #29
Moderator
 
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Wenn diese Liste die genannten Punkte (Buchungsdatum, Art des Geschäftsvorfalls, Summe Zu- oder Abgang) enthält, ist das doch m.E. genau eine Rechnungslegung. Auf einem Beiblatt müsste man Aktenzeichen, Kontonummer und die Erklärung der Vollständigkeit und Richtigkeit abgeben.
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Horst Deinert

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Alt 15.08.2022, 16:33   #30
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Ich denke nach wie vor, dass der Übersichtlichkeit halber die Buchungslisten und die dazugehörigen Belege nummeriert sein sollten.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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