Dies ist ein Beitrag zum Thema Möglichkeiten der jährlichen Rechnungslegung im Unterforum Technik, Arbeitssoftware , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
auch wenn die Antwort vielleicht nicht gerne gesehen wird. Ich mache die komplette Rechnungslegung über Butler21.
Das komplette System inkl. ...
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08.12.2022, 14:33 | #31 |
Einsteiger
Registriert seit: 07.12.2022
Ort: Münsterland
Beiträge: 16
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auch wenn die Antwort vielleicht nicht gerne gesehen wird. Ich mache die komplette Rechnungslegung über Butler21.
Das komplette System inkl. aller Konten sämtlicher Klienten wird durchgehend gepflegt. In der Regel passiert dies bereits beim Posteingang. Als Ergebnis kann ich zu fast jedem Klienten eine Rechnungslegung auf Knopfdruck inkl. sämtlicher Belege erhalten. Meist müssen dann nur wenige Belege "nachgeordert" werden. Für "Selbstverfügungen" erstelle ich eine Liste sämtlicher nicht belegter Verfügungen und lasse mir diese vom Klienten als "Selbstverfügungserklärung" unterschreiben. Funktioniert speziell auf Lange Sicht und für viele Klienten ganz hervorragend. |
09.12.2022, 09:30 | #32 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,783
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Bemerkung verstehe ich nicht. Wenn eine Softwarelösung gut ist, darf man das doch sagen, genau so wie das Gegenteil. Nur bevor man ablästert, sollte man dem Support Gelegenheit zur Klärung gegeben haben. Was hier nicht laufen sollte, wäre Schleichwerbung.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
09.12.2022, 11:27 | #33 | |
Einsteiger
Registriert seit: 07.12.2022
Ort: Münsterland
Beiträge: 16
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Zitat:
ging mehr um diesen Absatz im Starterpost. |
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Stichworte |
app, rechnungslegung, software, technik |
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