Dies ist ein Beitrag zum Thema Möglichkeiten der jährlichen Rechnungslegung im Unterforum Technik, Arbeitssoftware , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ich Suche nach Input wie ihr eure jährliche Rechnungslegung gegenüber dem Gericht organisiert, bzw. welche Programme ihr dafür ...
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28.12.2021, 01:09 | #1 |
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Beiträge: 8
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Möglichkeiten der jährlichen Rechnungslegung
Hallo zusammen,
ich Suche nach Input wie ihr eure jährliche Rechnungslegung gegenüber dem Gericht organisiert, bzw. welche Programme ihr dafür nutzt. Ich selbst bin sehr Excel vertraut und habe mir für alle wichtigen Informationen zu meinen Betreuten eine große Excelliste gebaut. Ich werde automatisch an Fristen erinnert was mir einen guten Überblick über all meine Betreuten verschafft. Bin relativ "frisch" dabei und habe seit 8 Monaten knapp 30 Betreute. Nun zum Eigentlichen! Ich habe mir bislang für die Rechnungslegung eine Excel Liste erstellt die ich bei den Betreuten hinterlegt habe bei denen ich über die Finanzen verfüge und beispielwiese Rechnungen überweise. Mein selbstgebautes System scheint mir jetzt auf lange Sicht gesehen allerdings sehr kompliziert, unübersichtlich und unterm Strich einfach nicht praktikabel. Ich selbst habe mir Butler 21 und BDBAtwork angeschaut und war von beiden Programen nicht begeistert. Beide hatten CONS mit denen ich mich nicht anfreunden konnte/wollte. Für meine Vergütungsanträge nutze ich das BTGmini mit dem ich mehr als zufrieden bin. Ich würde mich sehr über eure Rückmeldung freuen um neuen Input zu bekommen wie ihr die jährliche Rechnungslegung bearbeitet. Ideal wäre eine smarte, simple, digitalen Lösung. Beste Grüße und eine entschleunigte Zeit zwischen den Jahren L W |
28.12.2021, 06:50 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Danke für die netten Grüsse über die Feiertage
Schaue dich wegen deiner Frage zu den Rechnungslegungen einmal in Ruhe im Forum um, da findest du eine Menge Hinweise wie die Kollegen diese auch unabhängig von Programmen organisieren. Man muss das Rad ja nicht imer wieder neu erfinden
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
28.12.2021, 12:30 | #3 | |
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Beiträge: 8
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Zitat:
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05.01.2022, 13:43 | #4 |
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Beiträge: 4
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Ich verwende Starmoney.
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05.01.2022, 14:25 | #5 |
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Beiträge: 8
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05.01.2022, 22:54 | #6 | |
Forums-Geselle
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Ort: Bayern
Beiträge: 250
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Zitat:
ich nutze Plesoft - da importiere ich übers ganze Jahr die Umsätze aus dem Online-Banking - ordne jede Rechnung übers Jahr schon der Buchung zu - und habe am Ende die Rechnungslegung mit einem Knopfdruck versandfertig --- Erfordert natürlich Disziplin - Aber erleichtert sehr.... Schöne Grüße Tanja |
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07.01.2022, 15:50 | #7 |
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Beiträge: 4
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Starmoney ist eine Software der Sparkassen zur besseren Übersicht im Online-Banking. Es vereinfacht das Buchungsprotokoll für die Rechnungslegung.
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07.01.2022, 17:03 | #8 | |
Stammgast
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 688
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Zitat:
Dem kann ich mich nur anschliessen. |
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13.08.2022, 13:34 | #9 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 30.11.2019
Ort: Berlin
Beiträge: 114
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Form der Rechnungslegung
Hallo zusammen,
würde hier gerne anknüpfen. Dem Gesetz nach soll die Rechnungslegung ja bekanntlich eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthalten, über den Ab- und Zugang des Vermögens Auskunft geben und, soweit Belege erteilt zu werden pflegen, mit Belegen versehen sein. Kann das Betreuungsgericht dann auf Verwendung einer Vordrucks, in Form einer Übersicht (tabellarisches Rechnungsblatt) bestehen? Was spricht dagegen, die Rechnungslegung in einer pdf-Datei chronologisch zu erstellen, indem zu jeder Buchung der entsprechende Beleg angefügt wird. Ich verwende keine Software dazu, wüsste daher gerne, wie der Export unter Plesoft und Starmoney dann aussieht. |
13.08.2022, 15:49 | #10 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
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Etwaige Formulare, die die Gerichte zur Verfügung stellen, sind keine „amtlichen“, wie es zB Steuererklärungsformulare sind. Daran ändern auch vermeintlich amtlich klingende Randbeschriftungen, wie „VS 14“ o.ä. nichts. Man kann also auch andere benutzen. Die Betreuersoftwaren beinhalten solche und ein paar finden sich auch hier: https://www.lexikon-betreuungsrecht....gung#Vordrucke
Wobei ich die Frage aber nicht wirklich verstehe. Wie soll denn eine selbstgebastelte Übersicht anders aussehen? Es gibt doch nur (neben der Kontobezeichnung) ein Datumsfeld, ein Erklärungsfeld und ein Einnahme-/Ausgabefeld (also die Summe). Da muss man sich, wenn man zB eine Exceldatei selbst bastelt schon anstrengen, damit das anders aussieht. Die Belege sind ja nicht die Rechnungslegung selbst, sondern Anlagen dazu.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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app, rechnungslegung, software, technik |
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