Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufgabenkreise in Plesoft hinterlegen im Unterforum Technik, Arbeitssoftware , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich habe mir gerade die Demoversion von Plesoft installiert. Diese hat bei bis zu 10 Betreuungen einen vollen Funktionsumfang, ...
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06.03.2022, 16:10 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 05.11.2021
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 17
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Aufgabenkreise in Plesoft hinterlegen
Hallo,
ich habe mir gerade die Demoversion von Plesoft installiert. Diese hat bei bis zu 10 Betreuungen einen vollen Funktionsumfang, für einen ehrenamtlichen Betreuer also völlig ausreichend. Kann ich in der Software die Aufgabenkreise für die jeweilige Betreuung hinterlegen? Bisher bin ich nicht fündig geworden. Schonmal Danke und Grüße Silvia |
07.03.2022, 23:18 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 22.02.2022
Ort: Bayern
Beiträge: 108
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Hallo Silvia,
ja natürlich geht das. Unter dem Reiter "Betreuung" ist ganz unten der Button "Aufgabenkreise". Dort kannst du alle Aufgabenkreise für jede Betreuung individuell eingeben. Ich arbeite seit 11 Jahren mit Plesoft und bin begeistert davon Schöne Grüße Sabine |
08.03.2022, 09:16 | #3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,787
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Übrigens gibts ab 1.1.23 den Aufgabenkreis nur noch im Singular. Die Unterteilung heißt dann „Aufgabenbereiche“. Und „alle Angelegenheiten“ wirds dann auch nur noch bei Altfällen bis Ende 2023 geben. Danach müssen auch da alle Aufgabenbereiche einzeln erwähnt werden.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
08.03.2022, 22:11 | #4 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.03.2021
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 144
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Zitat:
Ihre Aussage verstehe ich gerade nicht so wirklich. Den Aufgabenkreis gibt es ab 2023 nur noch im Singular. Gleichzeitig wird Ihrerseits auf die Aufgabenbereiche (Plural) verwiesen. Von den "allen Angelegenheiten" wurde in diesem Thema nichts erwähnt, es wurde nur auf die jeweiligen Aufgabenkreise bzw. -bereiche verwiesen. Evtl. liegt hier ein Missverständnis vor? Alexander |
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09.03.2022, 06:46 | #5 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,279
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Ich glaube, Horst wollte anmerken, dass es evtl. doppelte Arbeit ist, jetzt alles zu hinterlegen, je nachdem, wie viele Betreuungen man hat, könnte man auch abwarten.
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09.03.2022, 07:04 | #6 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,787
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Das mit „alle Ang.“ war ein anderer Thread. Das hier sollte nur eine Zusatzinfo sein.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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