Dies ist ein Beitrag zum Thema elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach („eBO“) im Unterforum Technik, Arbeitssoftware , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von Mirko
Moin
bei mir funktioniert der EGVP Governikus Client nicht, es kommt immer die Aufforderung zum Wechsel.
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#141 |
Einsteiger
Registriert seit: 14.09.2022
Ort: Hessen
Beiträge: 22
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#142 |
Einsteiger
Registriert seit: 04.04.2023
Ort: Mittelhessen
Beiträge: 17
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Hallo zusammen,
zum Thema eBO und Signatur (ich bin täglich damit befasst und habe auch schon RM zu dem Thema gewonnen): Das eBO ist ein sicherer Übermittlungsweg. Dokumente, die so elektronisch eingereicht werden, müssen nicht mehr extra qualifiziert signiert werden (§ 130a Abs. 3 ZPO - da steht „oder“). Sie müssen jedoch einfach signiert sein, was nur bedeutet, da muss ein Name darunter stehen. Der Name kann gedruckt oder als eingescannte Unterschrift geschrieben sein. Er muss aber lesbar sein und es muss der Name desjenigen sein, der als Inhaber des eBO versendet. Es geht also nicht, dass Herr X unterzeichnet und Herr Y als eBO-Inhaber im Übermittlungsprotokoll erscheint. Stichwort Identität. Im Vertretungsfall sollte man das kennzeichnen. Qualifiziert signiert müssen Dokumente nur werden, wenn sie nicht auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden, z.B. per EGVP. Wenn das Dokument qualifiziert signiert ist, muss nicht zwingend der Name nochmals erscheinen. Die qualifizierte Signatur ersetzt die Unterschrift. Die Behörde/Das Gericht sieht es im Signaturprotokoll. Papiergebundene Anträge sollten immer original unterzeichnet werden. In meinem Fachgebiet gibt es Rechtsprechung, dass noch nicht einmal die eingescannte angedruckte Unterschriften formwirksam ist. Viele Grüße Wechsel23 |
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#143 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 10.06.2023
Beiträge: 4
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Hallo Zusammen,
gibt es inzwischen Anwendungserfahrungen mit eBo? Im Grunde erscheint mir die Nutzung sehr sinnvoll. Preislich finde ich es aber zu hoch, Logo liegt bei 29,00 € monatlich. Kennt jemand Alternativen? Viele Grüße Marcus |
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#144 |
Einsteiger
Registriert seit: 14.09.2022
Ort: Hessen
Beiträge: 22
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Hallo Marcus,
das eBO ist sicherlich brauchbar, finde es aber auch noch zu hochpreisig. Das schon zum 31.12.22 angekündigte kostenlose Bürgerpostfach hat nun zumindest schon einmal einen Namen bekommen: Mein Justizpostfach (MJP). Es wurde immer wieder verschoben. Laut der Homepage egvp.justiz.de soll es nun Mitte Oktober 2023 zur Verfügung stehen. Da darf man gespannt sein. Ich nutze immer noch den alten kostenlosen EGVP Client, der aber bei allen anderen Nutzern wohl nicht mehr funktioniert. Zur sicheren Übertragung von Dokumenten an Gerichte, kann man aber mit einem Trick auch ein De-Mail Konto verwenden. Dazu braucht man die sogenannten SAFE-ID des Gerichtes die in die Mailadresse eingefügt werden muss. Funktioniert zumidest in die eine Richtung auch tadelos. Gruß Henry |
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#145 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 22.02.2022
Ort: Bayern
Beiträge: 101
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LG Sabine |
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#146 | |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 682
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Also mir ist keine Krankenkasse bekannt, die nicht drin ist. Auch alle Sparkassen. |
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#147 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,753
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Also Krankenkassen und z.B Sparkassen kannst du problemlos über eBO kontaktieren.
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#148 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,143
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Aus meiner Sicht kommt die eBO-Sache nun immer besser ins Laufen, zumal auch immer mehr Behörden auf diesem Weg versenden.
Für meine Arbeit verzeichne ich hierdurch deutliche Verbesserungen für das papierlose und auch das mobile Arbeiten. Ich betreibe mein eBO sowohl auf dem Büro-PC als auch auf dem Laptop. Da eine Synchronisierung nicht geht, benenne ich die Postein- und Ausgänge entsprechend so, dass ich weiß, in welcher eBO-Kiste sie herumliegen. Zwei Behörden im hiesigen Sprengel stemmen sich noch tapfer gegen die Digitalisierung und gegen die Erleichterungen, die das eBO für die Antragstellerseite bringt. Sie schicken mir hartnäckig jeden Antrag zur händischen Unterschrift zurück. Ich subsummiere das mal unter hoheitlicher Beharrungskraft. Ich unterschreibe dann händisch, damit die Anträge nicht weiter verzögert werden und verbinde die Rücksendung mit einer belehrenden Beschwerde. |
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#149 |
Stammgast
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 834
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Ich schätze, der Pförtner druckt die Eingänge aus, der Posteingang scannt sie wieder ein und unterwegs geht das Übermittlungsprotokoll verloren...
Manche Behörden sind einfach verloren. |
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#150 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,253
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Die 29 € im Monat sind ja die Bruttoaufwendung. Als Betriebskosten sind die ja steuerlich absetzbar, so dass man unterm Strich wohl ein Drittel abziehen kann. Also ehrlicherweise bleiben 20€. Dafür erhält man ja auch was. ZB eine Pizza mit Cola. Die sollte man sowieso weniger essen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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