Dies ist ein Beitrag zum Thema elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach („eBO“) im Unterforum Technik, Arbeitssoftware , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von Beschützer
Scheint leider teuerer zu sein.
https://www.protectr.com/funktionen/...htsverkehr#faq
Allerdings dürfte gem. § 130 d ZPO die Nutzungspflicht derzeit ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#161 | ||
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.10.2014
Ort: Bremen
Beiträge: 264
|
Zitat:
Zitat:
Uns Betreuerin in Bremen wurde seitens der Rechtspfleger gesagt, dass wir als professionell am Verfahren Beteiligte ab dem 1.1.24 mit EBo korresponideren müssen. Ich habe daraufhin nun ein wenig recherchiert: Artikel 3 Weitere Änderung der Zivilprozessordnung zum 1. Januar 2024 § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung, die zuletzt durch Artikel 2 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Satz 1 Nummer 1 werden nach dem Wort „Steu- erberater“ die Wörter „sowie sonstige in professio- neller Eigenschaft am Prozess beteiligte Personen, Vereinigungen und Organisationen, bei denen von einer erhöhten Zuverlässigkeit ausgegangen werden kann,“ eingefügt. 2. Satz 2 wird aufgehoben. Es ist nun also keine Kann-Vorschrift mehr. Wir "haben" nun einen sicheren Übermittlungsweg für die elektronische Zustellung eines elektronischen Dokuments zu eröffnen. Die Änderung tritt zum 1.1.2024 in Kraft. Von § 14 Absatz 2 FamFG wurde nichts gesagt ![]()
|
||
|
|
|
|
|
#162 |
|
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,270
|
Moin moin
Für ein paar Erfahrungsberichte wäre ich sehr dankbar. Ich stelle fest, dass einige Stellen, wie z.B. die AOK Bremen/Bremerhaven oder der Landkreis Diepholz eBO grundsätzlich haben, aber das war es dann auch schon. die MitarbeiterInnen wissen das nicht und sind erstaunt, wenn man ihnen berichtet, dass es das gibt. Die Post kommt darüber an, aber es kümmert sich keiner darum. Das ist fatal, wenn eine freiwillige KV benatragt wird und nach 6 Monaten hat das noch keiner in der Versicherung mitbekommen. Habt ihr ähnliche Erfahrungen und wenn ja, mit welchen Stellen? Vielleicht kann man da ja mal einen Weckruf starten. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
|
#163 |
|
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,089
|
Berufsbetreuer müssen tatsächlich dann eine elektronische EMPFANGSMÖGLICHKEIT anbieten. Aktiv mit dem Gericht korrespondieren ist damit nicht gemeint. Und ob das Gericht überhaupt dann schon mit ihnen so korrespondieren kann und will, sollte man erstmal erfragen.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
|
|
|
|
|
#164 |
|
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,365
|
Hallo Imre,
hier mal etwas gefährliches Halbwissen: Weder die AOK noch das Gericht, das Versorgungsamt, die Rentenversicherung oder jeder Anwalt, den wir über eBO erreichen können, haben ein eBO. Die haben ihre eigenen Zugänge zum elektronischen Rechtsverkehr bspw. beA, beN, beBPo. Das eBO ist unser Zugang. Da das ganze wohl über EGVP läuft und die Behörden und Anwälte einen elektronischen Zugang dazu haben müssen, ergibt sich für uns die Möglichkeit, auch jene Behörden und Institutionen zu erreichen, die das sonst nur für die Gerichtskommunikation nutzen, denn auch sie haben sicherlich in ihrer Software hinterlegt, dass "Zustellungen nch § Dingens irgendwas" erlaubt sind, so wie auch wir eBO-Nutzer dies hinterlegt haben. Und mit unserem eBO stellen wir im besten Sinne auch zu. Ämter, denen man etwas über eBO gesandt hat und die einen deswegen anrufen und sagen, sie hätten so etwas gar nicht, kann man sagen, dass man sie über den elektronischen Rechtsverkehr und hier über einen sicheren Übermittlungsweg kontaktiert hat und dass sie nichts von dem Vorgang wüssten, wenn sie nicht am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen würden. Das Weitere mögen die Ämter dann intern klären. Das Schlimmste für manche Ämter ist ohnehin, dass wir nun Anträge einreichen können, die nicht mehr handschriftlich unterschrieben sind. Das scheint ein echtes Gräuel zu sein und das hoheitliche Grundgefühl massiv zu erschüttern. Letztendlich wird sich alles irgendwann einpendeln. Konnte in D ja wirklich keiner ahnen, dass die Digitalisierung wirklich irgendwann mal kommt. Da fällt der Abschied von Federkiel und Stempelkissen schon mal etwas schwerer. Das Ganze steckt halt noch ein bisschen in den Kinderschuhen. |
|
|
|
|
|
#165 |
|
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,270
|
Moin Flafluff
Das hast Du schön beschrieben. Im Prinzip läuft es ja so, wie mit der DSGVO. Die wurde eingeführt, hatte 2 Jahre Einführungszeit zum Angewöhnen und fast ganz Deutschland hat 23 Monate davon verpennt, um dann in ein panisches Koma zu fallen. Die Zugänge für den elektronischen Rechtsverkehr sind wohl durchaus mit verschiendenen Namen versehen, weshalb die eine oder andere Stelle dannm mit eBO nichts anfangen kann. Aber die Adressen - also die Safe-IDs - funktionieren bei allen Systemen gleich. D.h. wenn ich mit eBO etwas zum Gericht schicke, das mit EGVP arbeitet, so funktioniert das auch und ich bekomme im Statusbericht mitgeteilt, was wann, womit und wohin versendet und wann es abgeholt wurde. Ungefähr so, wie ein digitales Einschreiben mit Rückschein. Deshalb ist die Verwunderung bei den anderen Stellen recht groß, wenn man das auch so bezeichnet und darauf hinweist, dass die Fristgen, die man überschritten haben soll, doch eingehalten wurden... MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
|
#166 |
|
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,952
|
Hi Imre,
also ich nutze es ja jetzt schon über ein Jahr und möchte es nicht mehr missen. Klar passiert es immer noch bei manchen Ämtern das angeblich nichts angekommen sei, aber das ist immer lustig wenn sie merken das sie mit der dämlichen Ausrede nicht mehr weiterkommen wenn man den Zustellnachweis schickt. 😀 Das einzige blöde ist das eBO User nicht untereinander kommunizieren können, bei den anderen Nutzerarten geht das.
__________________
----------------
|
|
|
|
|
|
#167 |
|
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,270
|
Moin Andreas
ich bin zwar noch nicht ein ganzes Jahr mit eBO unterwegs, will es aber auch nicht mehr missen. Die lustigen Szenen und verdutzten Gesichter bei den anderen Stellen finde ich auch eher lustig. Mit dem untereinander kommunizieren könnte ja doch klappen. schicke mir doch mal per mail deine Safe-ID. dann sende ich dir eine Nachricht per eBO. Wenns klappt bedeutet das nur, dass wir nicht ins große eBO-Telefonbuch aufgenommen sind. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
|
|
|
|
#168 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.09.2022
Ort: Hessen
Beiträge: 93
|
Also das MJP funktioniert einwandfrei. Habe gerade ein Dokument vom einem Amtsgericht erhalten, dem ich gar noch nichts darüber gesendet hatte. Das heißt die AGs finden die Postfächer!
Scheint also eine coole, wenn auch noch ein wenig umständlich zu bedienende kostenlose Alternative zu sein. Ein entscheidender Haken ist derzeit noch die fehlende Benachrichtigung über den Posteingang. Nun ist ja auch noch ein Pilotprojekt. Mir genügen aber die Anforderungen, da ich Butler etc. zum Artbeiten (noch?) nicht benötige. Das meiste habe ich mir in Excel und Access selbst gestrickt und automatisiert. Grüße aus Hessen Henry |
|
|
|
|
|
#169 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.09.2022
Ort: Hessen
Beiträge: 93
|
Mit dem untereinander kommunizieren könnte ja doch klappen. schicke mir doch mal per mail deine Safe-ID. dann sende ich dir eine Nachricht per eBO. Wenns klappt bedeutet das nur, dass wir nicht ins große eBO-Telefonbuch aufgenommen sind.
MfG Imre[/QUOTE] Das geht bzw. ging übrigens mit dem alten EGVP tatsächlich. Mit dem MJP geht das (noch?) nicht. Sagt mal Bescheid ob es mit den kostenpflichtigen eBOs auch funktioniert. Gruß Henry |
|
|
|
|
|
#170 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.04.2022
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 280
|
Wow, das ist mir noch nicht passiert. Aber die Kommunikation mit dem Gericht, Krankenkassen und der Kommunalverwaltung funktioniert bei mir auch gut.
__________________
Viele Grüße Fridel
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|