Dies ist ein Beitrag zum Thema elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach („eBO“) im Unterforum Technik, Arbeitssoftware , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Lies mal genau die Rechtsbehelfsbelehrung durch. Da sollte es drinstehen.
Wenn du es bezweifelst, dann bezweifel es, es ist aber ...
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#231 |
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Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,139
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Lies mal genau die Rechtsbehelfsbelehrung durch. Da sollte es drinstehen.
Wenn du es bezweifelst, dann bezweifel es, es ist aber so. |
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#232 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 112
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Fällt das Jugendamt denn nicht unter https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__14b.html? Da geht es nur um die Übermittlung. Es ist damit doch egal, ob ich das unterschriebene Dokument per Post oder per eBPo übersende.
Nachtrag: Selbst das Bundesverwaltungsgericht schreibt auf seiner Seite, dass bei Nutzung von beA, eBO, eBPo keine qualifizierte elektronische Signatur notwendig ist. https://www.bverwg.de/rechtsprechung...-rechtsverkehr Geändert von Pigeon (29.01.2024 um 20:48 Uhr) |
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#233 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 276
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Hallo,
ich habe mich nun auch zu einem eBO durchgerungen - früher oder später wird es uns ja ohnehin ereilen. Nun habe ich heute ein erstes Dokument verschickt, einen Teilzahlungsantrag an die Justizzahlstelle des OLG Thüringen. Vor dem Absenden musste neben dem obligatorischen Aktenzeichen (in diesem Fall Kassenzeichen) jedoch zwingend ein "Sachgebiet" aus einer langen Liste ausgewählt werden. In dieser Liste war aber keines dabei, was auch nur annähernd gepasst hätte, darum habe ich die Auswahlmöglichkeit "unbekannt" gewählt. Weiß zufällig jemand, unter welcher "Sachgebietsbezeichnung" die Abteilung bei der Justizzahlstelle des THOLG firmiert, bei der man Teilzahlungsanträge stellt? Werde morgen mal dort anrufen, ob es eingegangen ist :-| Vielen Dank im Voraus! |
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#234 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.09.2022
Ort: Hessen
Beiträge: 101
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Es müsste das Sachgebiet "Sonstiges" geben. Das ist dann ok.
Gruß Henry |
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#235 |
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Einsteiger
Registriert seit: 17.05.2022
Ort: Bayern
Beiträge: 19
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Hallo, ich möchte mich noch einmal mit der Frage nach der Signatur einklinken. Ein örtliches Amtsgericht verlangt zwingend eine "Qualifizierte Signatur" im eBO, statt sich mit der einfachen Signatur des Betreuers zufrieden zu geben.
Ist das rechtens? |
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#236 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,266
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Nein. Ist es nicht. Das ergibt sich aus § 14 Abs. 2 FamFG iVm § 130a Abs. 3 ZPO.
Dort heißt es: „ Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein ODER von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.“ Das mit dem EBo ist hier das, was im vorigen Satz hinter dem „oder“ steht. Letzeres ist eine sichere Übermittlung nach § 130a Abs. 4 ZPO.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#237 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 276
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Kleine Rückmeldung: das Dokument ist angekommen und wurde trotz Sachgebiet "unbekannt" problemlos zugeordnet. Allerdings konnte mir die (sehr freundliche) Mitarbeiterin der Poststelle der Justizzahlstelle auch nicht sagen, wozu man beim eBO- Versand zwingend erst eines von dutzenden Sachgebieten (ich habe nochmal nachgesehen, es ist eine Liste von 58!) auswählen muss, wenn die einwandfreie Zuordnung doch ohnehin durch die Angabe des Aktenzeichens erfolgt.
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#238 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.04.2022
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 282
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Schriftstücke ans AG ordne ich immer der Kategorie "Betreuungssachen" zu. Für alle anderen Schriftstücke an Behörden, Krankenkassen und Co. klicke ich "Unbekannt" an. Bis dato kam alles an. Das soll nach Angaben des Supports auch noch optimiert werden.
Ich kann nur empfehlen, sich an selbigen zu wenden. Die sind hilfsbereit und fix bei der Beantwortung.
__________________
Viele Grüße Fridel
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#239 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 113
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Eine Erfahrung von mir:
Ich habe versehentliche einen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung an den überörtlichen Sozialhilfeträger gesendet, anstatt an das Versorgungsamt. Nach recht langer Zeit (geschätzt knapp vier Wochen) kam eine Antwort. Ein weißes Dokument mit einem Satz: Irrläufer bitte an die richtige Stelle wenden, so in etwa der Inhalt des aufgeführten Satzes. Diese Antwort hat mich sehr irritiert. Ohne Briefkopf ohne weitere Daten. Streng genommen müssen die meinen Antrag weiterleiten. Gibt es da weitere Erfahrungen mit Schreiben, die an eine falsche Adresse gesendet wurden ? |
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