Dies ist ein Beitrag zum Thema elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach („eBO“) im Unterforum Technik, Arbeitssoftware , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
@Olbi
Danke! Das wird ein Vergnügen.
Erwähnte ich bereits, dass die tatsächliche Hinterlegung jetzt auch scheiterte, weil die Zahlstelle zu ...
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#271 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 446
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@Olbi
Danke! Das wird ein Vergnügen. Erwähnte ich bereits, dass die tatsächliche Hinterlegung jetzt auch scheiterte, weil die Zahlstelle zu den Geschäftszeiten nicht besetzt war? - Riesenseufzer -
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--> Das Leben bleibt spannend |
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#272 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,641
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Da ist NRW wohl schon weiter: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_...&det_id=610721
Und Bayern auch: https://www.gesetze-bayern.de/Conten...ent/BayHintG-7 Andere habe ich auf die Schnelle nicht geschaut.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#273 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,302
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Gestern Antrag auf einstweilige Verfügung eingereicht. Heute kam das Schreiben der KVB (datierende vorgestern) an, mit dem man einlenkte. Also ist der Antrag beim Gericht leider hinfällig und die grundsätzliche Klärung entfällt. Die KVB betont natürlich , dass es sich bei dem Einlenken um eine Ausnahme handele. Das Antrahgsverfahren der KVB sei grundsätzlich nicht auf "dieses eBO" ![]() Ich soll mich aber melden, wenn es zukünftig zu Verzögerungen bei per eBO eingereichten Anträgen kommt. |
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#274 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 90
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Ich habe mir jetzt ein eBO-Postfach (für 40€ im Monat...) einrichten lassen. Wie habt ihr das gemacht? Habt ihr in jedem Verfahren mitgeteilt, dass ihr jetzt über das EGVP erreichbar seid oder einfach den nächsten Schriftsatz elektronisch übersandt? Oder auch gesagt das bitte elektronisch zugestellt werden soll?
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#275 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,941
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Einfach benutzen, und auf den Briefkopf für das Gericht schreiben, dass man per EGVP erreichbar ist, der Rest passiert von allein.
Allerdings sind die Gerichte teilweise nicht darauf ausgelegt und müssten ne Druckausgabe manuell speichern und per EGVP absenden und das Protokoll manuell zu den Akten nehmen. Daher wirst Du, sofern bei dir die eAkte in Betreuungssachen noch nicht läuft, wohl alles, was nicht förmlich zugestellt werden muss oder dtinglich ist, per Snailmail bekommen... Was Du nicht tun solltest, alle anschreiben und auf EGVP hinweisen, denn Du stehst im EGVP Telefonbuch. |
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#276 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,031
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Moin moin
Zitat:
Aber im EGVP-Telefonbuch stehst Du noch lange nicht drin. Als RAin oder Behörde wohl, aber als einfache/r BetreuerIn nicht. Schade eigentlich. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#277 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,941
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Doch, man steht im EGVP Telefonbuch, sobald man ein Postfach hat.
Aber einsehen können das nur Steuerberater, Rechtsanwälte, Gerichte, Staatsanwaltschaften und andere Behörden. |
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#278 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,031
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Moin moin
Zitat:
Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#279 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,941
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Dann fang irgendwo als Gehilfe an, sei es Rechtsanwalt, Behörde oder Gericht 😉
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#280 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,917
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Das ganze ist so nicht ganz richtig.
Die Nutzer der eBO Rolle können alle anderen Teilnehmenden des EGVP aufrufen. Sie können jedoch nicht untereinander über eBO kommunizieren. @Imre: Einsicht hast du zwar, aber nur in alle anderen Rollen aber nicht auf eBO. Siehe auch Seite 4 : https://www.governikus.de/wp-content...Broschuere.pdf Bei den anderen Rollen (Bea, beN, etc. ) ist das freigegeben. Da sollte wohl keine sichere Kommunikation für alle Bürger stattfinden können.
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