Dies ist ein Beitrag zum Thema elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach („eBO“) im Unterforum Technik, Arbeitssoftware , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Puuuh, nun ist es die Wohngeldstelle, die auf eine Unterschrift besteht, obwohl über das MJP übermittelt und der Name unter ...
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#281 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.04.2022
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 282
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Puuuh, nun ist es die Wohngeldstelle, die auf eine Unterschrift besteht, obwohl über das MJP übermittelt und der Name unter den Antrag gesetzt wurde.
HorstD hatte ja schon auf §126 a BGB hingewiesen. Aber irgendwie stehe ich jetzt auf dem Schlauch. Da steht doch "....seinen Namen hinzufügen UND das elektronische Dokument mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur versehen." Wie war das jetzt nochmal? Die Unterschrift ist doch entbehrlich, richtig?
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Viele Grüße Fridel
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#282 | |
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Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,114
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Zitat:
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#283 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,387
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130a (3) ZPO
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#284 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.04.2022
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 282
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...beantwortet meine Frage leider nicht. Da steht ja UND...
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Viele Grüße Fridel
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#285 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.04.2022
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 282
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Gilt die ZPO auch für andere Behörden als Gerichte? Ich bin irritiert.
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Viele Grüße Fridel
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#287 |
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Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,114
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Dann solltest du die Fragen auch so stellen, dass man weiß, worauf du hinaus möchtest. Rechtsgrundlage für die Beantragung von Wohngeld auf elektronischen Weg ist P. 3a VwVfG.
Die ZPO hat damit nichts, zu tun das gilt nur für Gerichte. |
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#288 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.04.2022
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 282
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Und auf welche Textstelle würdest du dich da beziehen? Abs. 3 Nr. 2c? Oben drüber steht ja aber auch "elektronisch signierten Erklärung".
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Viele Grüße Fridel
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#289 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,441
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Ja, das war die richtige Textstelle.
Dein Name stand doch am Ende des Dokuments anstelle einer Unterschrift? |
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#290 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.04.2022
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 282
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Ja, richtig!
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Viele Grüße Fridel
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