Dies ist ein Beitrag zum Thema elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach („eBO“) im Unterforum Technik, Arbeitssoftware , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Vielen Dank, es lag tatsächlich an einem "ö" im Namen des Anhangs, jetzt klappte es......
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#301 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 26.10.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 6
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Vielen Dank, es lag tatsächlich an einem "ö" im Namen des Anhangs, jetzt klappte es...
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#302 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.09.2022
Ort: Hessen
Beiträge: 93
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Sofern das gestern zwischen 9 und 15 Uhr war, dann kann es an der gestrigen Wartung des Systems gelegen haben.
Oder es gibt nun ein Problem durch die Wartung. Ansonsten nutze ich das MJP seit der Einführung mit wenig Problemen. Man sollte darauf achten nach dem Versand immer alle Dokumente zum Nachweis abzuspeichern. Zum einen wurde angekündigt alte Nachrichten aus dem System zu löschen (ist aber noch nicht realisiert), zum anderen ist es zeitraubend sich ältere Dokumente wiederzufinden. Gruß aus Hessen |
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#303 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,786
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Gibt es hier überhaupt noch Berufsbetreuer, die kein eBO nutzen oder beabsichtigen, sich dies zeitnah anzuschaffen?
Gerade bei niedrigem Fallbestand oder "Ausklingen" der Betreuertätigkeit scheint dies doch aus Betreuersicht nicht unbedingt rentabel, zumal das Ganze auch noch nicht so rund zu laufen scheint. Oder "droht" hier zeitnah eine Verpflichtung? mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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#304 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,362
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Für Vergütungsanträge ab 2026 droht die Pflicht...
Man kann aber natürlich auch vorher die Dauervergütung beantragen und, wo es nicht (mehr) geht, sich nicht mehr bestellen lassen... |
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#305 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 197
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#306 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.09.2022
Ort: Hessen
Beiträge: 93
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Bezüglich der Dauervergütungsanträge wurde ich übrigens nun von einem Amtsgericht gebeten wieder zum alten Modus zurückzukeheren. Spannend oder?
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#307 | |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,786
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Unser Online Lexikon Betreuungsrecht sagt hierzu:
Zitat:
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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#308 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,294
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Moin moin
Dem Online-Betreuungslexikon kann man nachsagen, dass es üblicherweise halbwegs auf dem aktuellen Stand ist. Das bedeutet aber auch, dass es aktualisiert wird, wenn sich etwas ändert. z.B. an den gesetzlichen Vorgaben. Wenn die Gerichte schon alle am Digitalisieren sind, dann wird es zumindest von den BBs früher oder später verlangt werden, ebenso digital zu korrespondieren. Wer das partout auf seine letzten Tage nicht mehr will, der wird es wohl auch so überleben. Ei drauf. Wenn ich mit allerdings die Diskussion ansehe bzw. höre, dass man aus Gründen der Sparsamkeit oder mangelndem Umstellungs- bzw. Erneuerungswillen nicht mit EBO arbeiten will, kann ich mich nur wundern. Jedem sein eigenes Ding. Ich finde es schnell, praktisch, offiziell und (bei allen monatlichen Kosten dafür) insgesamt auch finanziell lohnenswert, mit EBO zu arbeiten. Ein paar kleine, technische Bugs hat das Programm sogar auch, aber darum dürfen sich die ProgrammiererInnen kümmern. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#309 |
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Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,892
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Grundsätzlich schliesse ich mich hier Imre an. Praktisch, rechtssicher und schont die Portokasse.
Bevor ich den Service anrufe: Ich bekam vom, Gericht eine verschlüsselte Akte und ein PW über eBO. Es ist ein Abnschreiben zu welcher Sache. Unter dem Reiter "herunterladen" sind speicherbare Dateien. Ein PW konnte ich jedenfalls nicht erkennen, aber ggf. muß hier ein Schlüssel heruntergeladen werden. Hatte das schon mal jemand? Es geht um eine komplette Verfahrensakte. (soviel zu den Kosten: Ich müsste in das Gericht fahren (25 KM einfach), Parkgebühren berappen, mich durch den Stau quälen usw) |
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#310 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.09.2022
Ort: Hessen
Beiträge: 93
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Hier werden immer wieder die Kosten des eBO als eventuellen Hinderungsgrund erwähnt.
Leute wer kein kostenplichtiges Abo will, kann doch "Mein Justizpostfach" verwenden. Das ist nicht so komfortabel, wie bei den kostenpflichtigen Anbietern, dafür ist aber Rechtssicherheit zum Nulltarif zu haben. Ich nutze das seit Oktober 2023 ohne nennenswerte Zwischfälle. Gruß aus Hessen Close
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