Dies ist ein Beitrag zum Thema elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach („eBO“) im Unterforum Technik, Arbeitssoftware , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Bei „Mein Justizpostfach“ (MJP) wird leider die Privatanschrift und nicht die Geschäftsanschrift verwendet. Das hin und her mit der Auskunftssperre ...
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#311 |
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Einsteiger
Registriert seit: 04.09.2023
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 16
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Bei „Mein Justizpostfach“ (MJP) wird leider die Privatanschrift und nicht die Geschäftsanschrift verwendet. Das hin und her mit der Auskunftssperre war mir auch zu riskant zu probieren.
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#312 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 20.10.2024
Ort: NRW
Beiträge: 105
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das war auch bei mir der grund, die kostenpflichtige variante zu wählen.
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#313 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,452
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Zum Lexikon: ich werde in Kürze folgendes ergänzen:
„In NRW sind Berufsbetreuer ab 1.7.26 verpflichtet, Pauschalvergütungsanträge nur noch auf speziellen einheitlichen Vordrucken und auf elektronischem Weg einzureichen.“ Zum Schriftverkehr von Berufsbetreuern mit Gerichten vertritt zudem das Landgericht Augsburg die Ansicht, dass auch hier der elektronische Weg verbindlich ist: LG Augsburg, Beschluss vom 9. Januar 2025 – 53 T 4110/24 e.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#314 |
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Einsteiger
Registriert seit: 15.04.2025
Ort: OWL
Beiträge: 20
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Ich habe für mich auch eine Auskunftssperre hinterlegt und konnte mich dort registrieren. Die Infos auf der MJP Seite lesen sich so, als wenn die Adresse nur zur Registrierung benötigt wird und im weiteren Prozess nur die Safe ID benutzt wird. Hab ich das richtig verstanden?
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#315 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,567
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Mit einer Auskunftssperre kann man das MJP nicht einrichten, weil man als Person nicht gefunden wird.
Ist deine Auskunftssperre vielleicht ausgelaufen? Im Nachhinein kannst Du Deine Adresse in der MJP Konfiguration verstecken. |
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#316 |
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Einsteiger
Registriert seit: 04.09.2023
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 16
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Governikus bietet für Wenignutzer ebo bis zum 31.12.2025 kostenlos an. Download (COM Vibilia eBO Starter Edition) über Service & Support. Versand von 8 Nachrichten pro Monat und unbegrenzter Empfang möglich. Laut Support gibt es noch keine Info, wie es 2026 weitergeht.
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#317 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,810
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Hallo,
die Frage wurde hier zwar bestimmt schon gestellt, bin aber gerade zu faul zu suchen: Können sich zwei bzw. mehrere Betreuer ein eBO-Postfach teilen und ist dies Eures Erachtens ratsam? Was wäre dabei besonders zu beachten? In dem konkreten Fall haben die beiden Betreuer noch nicht so viele Fälle. mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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#318 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,567
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Nein, das funktioniert so nicht.
Für gesendete Nachrichten müsste man die Nachricht zusätzlich signieren und bei eingehenden Schreiben gibt's keine Übereinstimmung, also die Behörde würde per Snailmail versenden. Aus meiner Sicht spricht aber nicht dagegen, soweit man sich gegenseitig als Verhinderungsbetreuer vertritt, die Zugangsdaten für das jeweils eigene Postfach zu teilen. Allerdings ist da zu beachten, dass über das Postfach auch private Dinge gegen einen zugestellt werden können und auch private Schreiben wirksam versandt werden können. |
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#319 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,490
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Moin moin
Zum Thema eBO oder eben nicht eBO gibt es einen Artikel in den neuen BtPrax 6/2025 und einen Beschluss vom LG Augsburg vom 9.1.2025, - 53 T 4110/24 e. Da wird schön unterschieden zwischen beruflich und ehrenamtlich geführten Betreuungen. Ganz interessant ist auch, dass ein grundsätzliches Lob für die beruflich geführten Betreuungen (hier wird von einer erhöhten Zuverlässigkeit ausgegangen) weitergedacht mit als Begründung für die Verpflichtung zu einer zumindest passiven Nutzung von rechtssicherem elektronischem Datenverkehr (z.B. eBO) genommen wird. Also eben doch eBO. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#320 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,452
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Diese Entscheidung vom Landgericht Augsburg gibt es ja schon eine Weile (auch hier schon, siehe #313) Thema. Ich halte diese zwar für akzeptabel; aber es ist nunmal ein einziges Landgericht (von insgesamt 116 in Deutschland) und daher etwas wenig, um schon von gesicherter Rechtsprechung (und erst recht nicht von herrschender Meinung oder allgemeiner Ansicht) sprechen zu können. Am besten wäre es gewesen, der Betreuer wäre in der Sache zum BGH gegangen, dann hätten wir etwas höchstrichterliches. Aber das trauen sich ja die meisten nicht. Hinzu kommt, dass das BMJ sich in einem Schreiben an den BdB ausdrücklich auf den Standpunkt gestellt hat, die Registrierung sei nicht ausreichend, von besonderer Zuverlässigkeit auszugehen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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