Dies ist ein Beitrag zum Thema elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach („eBO“) im Unterforum Technik, Arbeitssoftware , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von agw
Kannst du mit deiner eBO Edition auch Anwälte und Note im SAFE Verzeichnis aufrufen?
Ja, das ...
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#41 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 22.02.2022
Ort: Bayern
Beiträge: 101
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LG Sabine P.S. Ich habe auch vom Gericht bereits erste Bescheide auf diesem Wege bekommen. |
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#42 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,753
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Davon ist unser Gericht noch meilenweit entfernt. ![]()
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#43 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,253
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Nach den E-Governmentgesetzen des Bundes- und der Länder müssen alle Behörden den elektronischen Zugang bereitstellen; für Gerichte, Anwälte und Notare gibt es Vergleichbares. Das heißt, dass man mit diesen Stellen auf jeden Fall auf sicherem Weg elektronisch kommunizieren darf. Was noch nicht überall sichergestellt ist, dass die Institution selbst ihre Akte elektronisch führt; es kann also sein, dass die elektronischen Dokumente beim Empfänger ausgedruckt werden (und man auch die Post in Papierform erhält).
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#44 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 30.11.2019
Ort: Berlin
Beiträge: 114
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#45 | |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,253
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#46 |
Stammgast
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 834
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Es sollte ja die digitale Signatur beim Schriftsatz dabei sein...
Problem war in der Anfangszeit, dass nicht bekannt war, wie mit entsprechenden Eingängen zu verfahren ist. |
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#47 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,143
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Was mich an der ganzen eBO-Sache irgendwie stört, ist dass auch das nun unbedingt wieder in privatwirtschaftliche Hände gelegt werden musste. Man sieht ja schon bei der Briefpost, dass Gewinnmaximierung vor Zuverlässigkeit oder zumindest Aufgabenerfüllung geht. Dies wollte ich nur nebenbei mal anmerken.
Klar, als einzelner Bürger kann ich das NKB nutzen. Warum nicht als Betreuer oder sonstiges Unternehmen/Organisation? Gerne auch gegen Bezahlung. |
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#48 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,753
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#49 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 22.02.2022
Ort: Bayern
Beiträge: 101
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hab ich mich auch gefragt... ich hab dann mal gegoogelt und vermute
das "Nutzerkonto Bund" ist gemeint? https://id.bund.de/de/eservice/konto |
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#50 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,143
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![]() Geändert von Flafluff (24.08.2022 um 23:04 Uhr) |
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