Dies ist ein Beitrag zum Thema elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach („eBO“) im Unterforum Technik, Arbeitssoftware , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin moin
Zitat:
Zitat von AndreasLübeck
Da sitzt derzeit beim Gericht so ein armer Mensch, muss sich jede Mail durchlesen ...
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25.09.2022, 14:46 | #71 | |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin moin
Zitat:
Also: Wenn schon sparen, dann dort, wo es sich über Jahrzehnte hin nicht lohnen wird. MfG Imre
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19.10.2022, 22:42 | #72 |
Berufsbetreuer
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Beiträge: 1,181
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Nachdem ich nun auch mit eBO herumprobiere, gleich mal eine (dumme?) Frage:
Muss ich bei Versand über eBO gar nichts mehr mit händischer Unterschrift versehen, also z. B. auch nicht einen angehängten SGB XII-Formantrag? |
19.10.2022, 23:25 | #73 | |
Forums-Geselle
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Beiträge: 106
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Zitat:
Somit brauche ich nichts mehr ausdrucken und spare somit auch ne Menge Papier..... LG Sabine |
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20.10.2022, 21:24 | #74 |
Berufsbetreuer
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Danke @Sabine76
Die Papierersparnis ist natürlich auch in meinem Interesse. Wobei ich da schon sehr weit bin. Hinzu kommt, dass ich mir vom eBO erhoffe, dass es mir mehr mobiles Arbeiten ermöglichen kann. Da wäre es sehr von Vorteil, wenn beispielsweise Antragsformulare für Ämter oder auch Jahresberichte für das Gericht als unterschrieben gelten würden, wenn Sie als eBO-Anhang übermittelt werden, auch wenn sie keine händische Unterschrift tragen. Weiß jemand, wie das geregelt ist? Digitale Signatur über PDF-Prgramm: heißt das, dass du eine gescannte Unterschrift einfügst? Oder nutzt du ein Signpad, @Sabine1976 ? |
20.10.2022, 22:01 | #75 |
Stammgast
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Beiträge: 697
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Das ist doch wie bei Anwälten. Die unterschreiben auch nichts, was sie über beA verschicken.
Durch das Versenden über EBO sind die Dokumente automatisch signiert. |
20.10.2022, 22:10 | #76 | |
Forums-Geselle
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Zitat:
Liebe Grüße Sabine |
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21.10.2022, 18:15 | #77 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Moin moin
ich nutze auch ein Signpad, bei dem meine Unterschrift mit Datum Versehen in die pdf.Datei eingefügt wird. D.h. das Programm strickt die Word-Datei (oder was sonst-Datei) in eine pdf um, dort kann man Plätze frei aussuchen, wo die Unterschrift(en) hinsollen. diese ansteuern und auf dem Signpad unterschreiben und dann das Ganze abspeichern. Da wird dann ein Protokoll erstellt, über das prüfbar wird, ob an der Datei oder der Unterschrift nachträglich manipuliert wurde. Zitat:
So hatte ich mir das auch mal überlegt, bin aber davon abgekommen, weil die Unterschrift dann immer die selbe ist. Diese immer gleiche Unterschrift kann leicht geklaut, kopiert und von wer weiß wem irgendwo mißbraucht werden. Das wäre dann dumm gelaufen. Niemand unterschreibt zwei mal gleich. Wenn dann irgendwo eine Kopie auftauchen sollte, könnte man die aufgrund eines Originals (das dann gleich ist) entlarven. MfG Imre
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21.10.2022, 21:16 | #78 | |
Berufsbetreuer
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Zitat:
So werde ich das jetzt mal handhaben und sehen, wie es funktioniert. Formanträge werde ich zusätzlich auf dem Unterschriftsfeld per PDF-Editor mit dem Vermerk "Digital signiert per eBO-Versand" versehen. |
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22.10.2022, 12:42 | #79 |
Admin/ Berufsbetreuer
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22.10.2022, 15:42 | #80 |
Moderator
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Beiträge: 5,716
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Die Namensunterschrift dokumentiert ja immer die Schriftform (§ 126 BGB). Dort, wo die elektronische Form eingehalten wird (§ 126a BGB) reicht die Angabe des Namens (also gedruckt), es muss dafür nichts eingescannt werden (wobei das auch nichts schadet).
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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