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elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach („eBO“)

Dies ist ein Beitrag zum Thema elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach („eBO“) im Unterforum Technik, Arbeitssoftware , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin moin Zitat: Zitat von AndreasLübeck Da sitzt derzeit beim Gericht so ein armer Mensch, muss sich jede Mail durchlesen ...


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Alt 25.09.2022, 14:46   #71
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 8,574
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Moin moin

Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen
Da sitzt derzeit beim Gericht so ein armer Mensch, muss sich jede Mail durchlesen und dann an die zuständige Stelle weiterleiten.
Nicht vergessen: Ausdrucken und zu den AdressatInnen tragen muss er oder sie es auch noch. Für eine Digitale Weiterleitung sind die Gerichte noch lange nicht ausgerüstet.



Also: Wenn schon sparen, dann dort, wo es sich über Jahrzehnte hin nicht lohnen wird.



MfG
Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 19.10.2022, 22:42   #72
Berufsbetreuer
 
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Ort: Hessen
Beiträge: 1,181
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Nachdem ich nun auch mit eBO herumprobiere, gleich mal eine (dumme?) Frage:



Muss ich bei Versand über eBO gar nichts mehr mit händischer Unterschrift versehen, also z. B. auch nicht einen angehängten SGB XII-Formantrag?
Flafluff ist offline  
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Alt 19.10.2022, 23:25   #73
Forums-Geselle
 
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Beiträge: 106
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Zitat:
Zitat von Flafluff Beitrag anzeigen

Muss ich bei Versand über eBO gar nichts mehr mit händischer Unterschrift versehen, also z. B. auch nicht einen angehängten SGB XII-Formantrag?
Ob du dass MUSST kann ich dir jetzt tatsächlich - aus rechtlicher Sicht - gar nicht sagen. Aber ich signiere alles digital über ein entsprechendes PDF - Programm, was bisher immer akzeptiert wurde.

Somit brauche ich nichts mehr ausdrucken und spare somit auch ne Menge Papier.....

LG Sabine
Sabine76 ist offline  
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Alt 20.10.2022, 21:24   #74
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,181
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Danke @Sabine76


Die Papierersparnis ist natürlich auch in meinem Interesse. Wobei ich da schon sehr weit bin. Hinzu kommt, dass ich mir vom eBO erhoffe, dass es mir mehr mobiles Arbeiten ermöglichen kann. Da wäre es sehr von Vorteil, wenn beispielsweise Antragsformulare für Ämter oder auch Jahresberichte für das Gericht als unterschrieben gelten würden, wenn Sie als eBO-Anhang übermittelt werden, auch wenn sie keine händische Unterschrift tragen.


Weiß jemand, wie das geregelt ist?


Digitale Signatur über PDF-Prgramm: heißt das, dass du eine gescannte Unterschrift einfügst? Oder nutzt du ein Signpad, @Sabine1976 ?
Flafluff ist offline  
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Alt 20.10.2022, 22:01   #75
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 697
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Das ist doch wie bei Anwälten. Die unterschreiben auch nichts, was sie über beA verschicken.

Durch das Versenden über EBO sind die Dokumente automatisch signiert.
Michael77 ist offline  
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Alt 20.10.2022, 22:10   #76
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 22.02.2022
Ort: Bayern
Beiträge: 106
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Zitat:
Zitat von Flafluff Beitrag anzeigen
Da wäre es sehr von Vorteil, wenn beispielsweise Antragsformulare für Ämter oder auch Jahresberichte für das Gericht als unterschrieben gelten würden, wenn Sie als eBO-Anhang übermittelt werden, auch wenn sie keine händische Unterschrift tragen.


Weiß jemand, wie das geregelt ist?


Digitale Signatur über PDF-Prgramm: heißt das, dass du eine gescannte Unterschrift einfügst? Oder nutzt du ein Signpad, @Sabine1976 ?
Ich schicke tatsächlich die Jahresberichte mit "digitaler Signatur" ans Gericht. Diese hat neben meinem Namen einen "Stempel" mit Datum und Uhrzeit der Erstellung der Signatur. Das wurde bisher noch immer so akzeptiert. Aber ich kann über Adobe auch meine gespeicherte handschriftliche Unterschrift einfügen. Diese habe ich über ein Tablet mit Stift erstellt und in Adobe importiert. Ginge also auch. Aber wie gesagt - digitale Signatur wird akezptiert.

Liebe Grüße
Sabine
Sabine76 ist offline  
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Alt 21.10.2022, 18:15   #77
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Moin moin


ich nutze auch ein Signpad, bei dem meine Unterschrift mit Datum Versehen in die pdf.Datei eingefügt wird. D.h. das Programm strickt die Word-Datei (oder was sonst-Datei) in eine pdf um, dort kann man Plätze frei aussuchen, wo die Unterschrift(en) hinsollen. diese ansteuern und auf dem Signpad unterschreiben und dann das Ganze abspeichern. Da wird dann ein Protokoll erstellt, über das prüfbar wird, ob an der Datei oder der Unterschrift nachträglich manipuliert wurde.



Zitat:
Zitat von Sabine76 Beitrag anzeigen
Aber ich kann über Adobe auch meine gespeicherte handschriftliche Unterschrift einfügen. Diese habe ich über ein Tablet mit Stift erstellt und in Adobe importiert.

So hatte ich mir das auch mal überlegt, bin aber davon abgekommen, weil die Unterschrift dann immer die selbe ist. Diese immer gleiche Unterschrift kann leicht geklaut, kopiert und von wer weiß wem irgendwo mißbraucht werden. Das wäre dann dumm gelaufen.


Niemand unterschreibt zwei mal gleich. Wenn dann irgendwo eine Kopie auftauchen sollte, könnte man die aufgrund eines Originals (das dann gleich ist) entlarven.


MfG
Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 21.10.2022, 21:16   #78
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Zitat:
Zitat von Michael77 Beitrag anzeigen
Das ist doch wie bei Anwälten. Die unterschreiben auch nichts, was sie über beA verschicken.

Durch das Versenden über EBO sind die Dokumente automatisch signiert.

So werde ich das jetzt mal handhaben und sehen, wie es funktioniert. Formanträge werde ich zusätzlich auf dem Unterschriftsfeld per PDF-Editor mit dem Vermerk "Digital signiert per eBO-Versand" versehen.
Flafluff ist offline  
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Alt 22.10.2022, 12:42   #79
agw
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Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Zur Frage der Unterschrift siehe auch hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Elektr...tionenpostfach
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agw ist offline  
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Alt 22.10.2022, 15:42   #80
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
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Die Namensunterschrift dokumentiert ja immer die Schriftform (§ 126 BGB). Dort, wo die elektronische Form eingehalten wird (§ 126a BGB) reicht die Angabe des Namens (also gedruckt), es muss dafür nichts eingescannt werden (wobei das auch nichts schadet).
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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