Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontenführung mit BDB at Work im Unterforum Technik, Arbeitssoftware , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von Mucki
Also das geht in Zukunft bei At Work, wenn die das Cloud-System einführen. Also wäre das ...
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 120
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#42 | |
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Routinier
Registriert seit: 24.11.2017
Ort: NRW
Beiträge: 1,007
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Selbst die von AT Work sind nicht allein ausreichend. Sie sind nur so formatiert, wie man einreichen "muss". Ohne die Umsatzlisten aus dem Online-Banking der Bank werden selbst die nicht akzeptiert. Die Umsätze nur aus dem Starmoney zu nehmen, kann ich also ganz vergessen. Aber grundsätzlich muss das nicht für alle Gerichte bundesweit gelten. Selbst in einem Kreisgebiet machen 4 Gerichte unterschiedliche Sachen je nach Vorgang.
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#43 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 120
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[QUOTE=Mucki;171228]Ich kann dir nicht von §§ XY erzählen, aber von meinen Gerichten berichten. Die Listen aus Starmoney werden bei allen in der Regel abgelehnt. Weil das von einer Software ist, bei der man manuell Änderungen machen könnte.
Selbst die von AT Work sind nicht allein ausreichend. Sie sind nur so formatiert, wie man einreichen "muss". Ohne die Umsatzlisten aus dem Online-Banking der Bank werden selbst die nicht akzeptiert. Die Umsätze nur aus dem Starmoney zu nehmen, kann ich also ganz vergessen. Aber grundsätzlich muss das nicht für alle Gerichte bundesweit gelten. Selbst in einem Kreisgebiet machen 4 Gerichte unterschiedliche Sachen je nach Vorgang.[/QUOTE Aber die Umsatzlisten aus dem Online Banking gelten bei deinen Gerichten als „Kontoauszüge“? Denn so gesehen bekommt man die Original Kontoauszüge ja oftmals zugeschickt.. diese kleinen Auszüge einzuscannen ist ja doch immer aufwendig. |
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#44 |
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Routinier
Registriert seit: 24.11.2017
Ort: NRW
Beiträge: 1,007
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Ach du bist noch neu, kann das sein?
Dann auf jeden Fall Betreuungsoftware benutzen. Spar nicht an der falschen Stelle. Wirst sonst böses Erwachen erleben. Ja, Umsätze von der Bank. Bei Banken auf digitale Umsätze umstellen, falls möglich dann kriegst du je nach Bank auch PDFs. Arbeiten würde ich mit den Umsatzlisten, die man nach Datum sortiert abfragen kann im Banking auf deren Internetseite. Bei den meisten geht das. Einige Randbanken machen aber so oder so Probleme. Das wären meine Tipps an Neulinge.
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#45 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 120
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Zitat:
Ja, ich arbeite mit bdb. Habe mich bisher aber immer gefragt, ob die Umsatzlisten reichen, die man sich im Banking abrufen/ selber ziehen kann, Datum von bis kann man da ja ja einstellen und sich diese ziehen. Oder ob es halt „richtige“ Kontoauszüge sein müssen, die man entweder per pdf zugeschickt bekommen kann, oder eben per Post. Wenn man es sich selber zieht, steht halt Umsätze von bis drauf, wenn man es zugeschickt bekommt steht Kontoauszug drauf. Daher die Frage, ob die Umsatzlisten reichen, die man sich zieht. Wenn ich einen Kontostand zum Stichtag x ziehe für das Vermögensverzeichnis, hat es gereicht, das Ich mir den Stichtag selber ziehe aus dem Banking. |
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#46 |
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Routinier
Registriert seit: 24.11.2017
Ort: NRW
Beiträge: 1,007
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Ja und ja.
Aber nimm die Umsatzlisten aus dem Onlinebanking der Bank für die Rechnungslegung. Die nehme ich seit 10 Jahren. Andere würde ich nicht nehmen. Das ist der schnellste Weg. Programmauszüge und Listen aus richtigen Bankingprogrammen wurden abgelehnt. Aber auch hier gilt der Hinweis, dass jedes Gericht anders verfahren kann. Nimm die Umsätze aus dem Banking von der Webseite und die bist erst mal auf der sicheren Seite. Die anderen behalt im Ordner und warte ab, ob das bei deinem Gericht vor Ort so ausreicht. Das mit den PDFS aus dem Beitrag auch noch mal lesen, weil das ebenfalls ne Lösung ist.
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#47 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 120
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So wie Ich es verstanden habe, nutzt du aber trotzdem die Auflistung der Ein und Ausgaben aus at work oder? Und dazu dann die Umsatzlisten aus dem Banking und dazu die Belege? |
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#48 |
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Routinier
Registriert seit: 24.11.2017
Ort: NRW
Beiträge: 1,007
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Genau. Das At Work macht es Betreuungskonform für die RL präsentieren, die Umsatzlisten aus der Seite sind zur Kontrolle.
Manuell per Hand oder Word würde ich das nie machen. Dafür nutze ich hauptsächlich das at Work und dann für tausende Schreiben im Jahr. Da würde ich an deiner Stelle bisschen mit arbeiten und Funktionen testen oder die Erklärung im PDF auf der Webseite von denen lesen. Aber bald iwann gibt es auch eine Cloudlösung. Auf die warte ich.
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#49 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 120
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Bin sehr auf die Clod gespannt, weißt du wann genau die kommen soll? Es ist ja die Rede, von diesem Jahr? |
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#50 | |
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Routinier
Registriert seit: 24.11.2017
Ort: NRW
Beiträge: 1,007
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Zitat:
Wenn du gerade erst anfängst, wärst du flexibel. Nach 10 Jahren wechselst du nicht mehr so einfach den Anbieter. Aber mit At work kann man auf jeden Fall betreuen. Mit der Cloudlösung erwarte ich das ebenfalls.
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