Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechnungslegung über eBO im Unterforum Technik, Arbeitssoftware , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
@ Mächschen
Auch die Arbeit an mehreren Bildschirmen ist zum einen ermüdend, zum anderen nicht hilfreich, da die Justiz noch ...
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#11 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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@ Mächschen
Auch die Arbeit an mehreren Bildschirmen ist zum einen ermüdend, zum anderen nicht hilfreich, da die Justiz noch nicht vollständig auf eAkte fährt. Nicht mal die großen Gerichte (Präsidialgerichte, Landgericht, Oberlandesgericht) sind vollständig elektronisch, sondern arbeiten oft noch mit Hybridakten. Bis die Justiz das kann und darf, was die Wirtschaft kann, werden noch viele Messen gesungen, fließt noch viel Wasser ins Meer. (... und zur Einstellung von Personal, gelernt oder ungelernt, bedarf es finanzieller Mittel ... die oft nicht vorliegen ... und dann gibt die Bedarfsberechnung nichts her, mit dem die Einstellung von Personal begründet werden kann ... )
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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#12 |
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Einsteiger
Registriert seit: 04.09.2023
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 20
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Das Fax ist tot, lang lebe der digitale Ausdruck! Da investiert man Zeit und Nerven, um die Rechnungslegung digital übers eBO einzureichen und freut sich über den Einzug der Moderne. Und wie reagiert die Justiz? Sie nimmt die hochgeladenen Dateien, jagt sie durch den Amtsschimmel-Drucker und schickt den gesamten Papierstapel per Post zurück.
Bis die Justiz das unfallfrei kann und gesetzlich darf, was in der freien Wirtschaft digitaler Standard ist, wird noch viel mehr Wasser ins Meer fließen. |
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#13 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 12.06.2024
Ort: NRW
Beiträge: 31
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Wenn ich dass so lese habe ich wenig Hoffnung für die Digitalisierung in der Verwaltung...
Bei mir läuft alles Digital. Wenn mir ein Gericht eine RLG per Post zurücksenden würde, bekämen diese die zu meiner Entlastung wieder zurück - am liebsten per Brieftaube. |
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#14 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,656
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Tja, wenn man es gewohnt ist, die einzelnen Zahlen mit Kuli oder Bleistift abzuhaken, was macht man dann mit einer PDF? Wenige wissen, dass bestimmte Software Textanmerkungen machen kann (nicht der Acrobat Reader) und solche digitalen Kreuzchen dauern auch viel länger als das schnelle manuelle Abhaken. Also einmal aufs Druckersymbol klicken. Und weil man ja keine Papierakte mehr hat, danach alles in die Post. Ist halt der alte Verwaltungsgrundsatz „das haben wir schon immer so gemacht, da könnte ja jeder kommen“. Als Betreuer empfehle ich einen leistungsfähigen Aktenvernichter.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#15 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2025
Ort: Sachsen
Beiträge: 98
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Ein Kollege hat zusätzlich noch den Hinweis bekommen, dass die (vom Betreuungsgericht ausgedruckten!) Rechnungen zehn Jahre aufzubewahren wären....
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#16 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 25.05.2020
Ort: Berlin
Beiträge: 89
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Zitat:
. . . Oh. Sehe gerade, das es dass SEIT MITTE DER 80er JAHRE gibt
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#17 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 211
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Zitat:
Mit dem Problem, dass diese Stifte ein passendes Eingabegerät brauchen, welches ein normaler Monitor nicht ist. Und ich möchte die Rechtspfleger nicht dazu zwingen, Büroarbeit auf einem kleinen Touchpad durchzuführen... Wenn ich solch eine Rechnungslegung prüfen müsste, hätte ich diese am liebsten als csv oder xlsx. Dann kann ich diese in Excel öffnen, gezielt filtern und in einer eigenen Spalte eintragen, was geprüft worden ist und wo man noch nachfragen muss. Aber mit EBO kann man leider nur PDFs schicken, die nicht wirklich optimal für solch eine Prüfung sind. Da verstehe ich schon, warum manch einer das Ganze doch ausdruckt. |
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#18 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 06.03.2025
Beiträge: 169
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Zitat:
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#19 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 211
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Zitat:
Ich setze die gut geprüften Buchungen auf "OK" - sei es weil es ein Beleg gibt oder in den Fällen ohne Beleg, z.B. bei Umbuchungen vom Tagesgeld- aufs Girokonto. Wenn ich einzelne Buchungen noch nicht nachvollziehen kann, werden diese nicht "OK" gesetzt, damit ich nicht vergesse, die später noch mal zu prüfen. Aber das mache ich alles in meiner Butler-Maske, die diese Funktion gezielt vorsieht und wo das sehr schnell geht. Die Rechtspfleger bekommen diese natürlich nicht in dieser Form, sondern nur als PDF, wo jegliches abhaken rein digital umständlich ist. Und ist der Spott fürs Ausdrucken meiner Meinung nach übertrieben, da die wirklich effektiven digitalen Alternativen nicht verfügbar sind. |
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#20 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,843
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Hallo,
ich verstehe die Problematik nicht. Rechnungen bekommt man inzwischen oft per Mail als PDF Datei, der Rest wird eingescannt. Und wenn die Rechnungslegung fällig wird gehen halt schon mal 20 Belege mit auf die elektronische Reise, aber nicht in einer Datei zusammengefasst. Wobei nach meiner Erfahrung darauf zu achten ist, dass der Vergütungsantrag als Einzeldatei übersandt wird. Ich hatte das mal mit dem Bericht zusammengefasst, prompt hieß es "Antrag nicht erhalten". Ärgerlich ist, dass die Dateien keine Umlaute enthalten dürfen und keine Leerzeichen. Ich glaube auch nicht, dass sich die Rechtspfleger bei einfachen Betreuungen alles einzeln ansehen, die Zeit dürften sie nicht haben. Und auf den Kontoauszügen bzw. Umsatzaufstellungen ist ja oft schon ersichtlich, welche Buchungen regelmäßig anfallen und wo eine extra Überweisung erfolgt. Viele Grüße Andreas |
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