Dies ist ein Beitrag zum Thema Ebo Verzeichnis im Unterforum Technik, Arbeitssoftware , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
gibt es ein Ebo-Verzeichnis? Wie finde ich safe Id`s, wenn es mein Programm -Bt-Prof/ nicht findet, Beispiel Krankenkasse ; ...
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31.05.2024, 18:08 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 15.10.2022
Beiträge: 13
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Ebo Verzeichnis
Hallo,
gibt es ein Ebo-Verzeichnis? Wie finde ich safe Id`s, wenn es mein Programm -Bt-Prof/ nicht findet, Beispiel Krankenkasse ; Techniker Krankenkasse, wo oder wie muss ich suchen ? Ich danke euch für eure Antworten, und wünsche ein schönes Wochenende Sevda |
31.05.2024, 18:38 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,855
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Natürlich gibt es ein SafeID Verzeichnis.
Ich weiß nicht wie BR Prof. dies organisiert hat aber bei eBO Connect gibst du es einfach in die Empfängerleiste als Stichwort ein. Ist hier: https://ebo-connect.de/ auch noch mal erklärt. Ansonsten mal bei der Hotline deines eBO Anbieters anrufen.
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31.05.2024, 18:52 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 15.10.2022
Beiträge: 13
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Danke ,
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31.05.2024, 20:16 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,785
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
03.06.2024, 09:44 | #5 |
Einsteiger
Registriert seit: 15.10.2022
Beiträge: 13
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Danke
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04.06.2024, 14:02 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.03.2010
Ort: Hannover/Niedersachsen
Beiträge: 112
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Ich bin noch am hadern, ob ich mit Ebo arbeiten soll.
Z.B. habe ich mal nach dem Fachbereich Soziales/Hannover unter der Suchfunktion gesucht. Hierzu gab es keine Einträge. Auch Sozialamt, o.Ä. wurde nicht gefunden. Erst bei der Stadt Hannover wurde die Suchfunktion fündig. Wie macht Ihr das? Schickt Ihr die Post dann unter dem Aktenzeichen andie Stadt und dort wird die dann zugeordnet? Oder muss ich vorher den genauen Ebo Kontakt ausfindig machen? Das wäre natürlich bei den unterschiedlichsten Stellen, mit denen ich zusammen arbeite, sehr aufwändig. Grüße, Volker |
04.06.2024, 20:35 | #7 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,785
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Moin moin
Da EBO oder das elektronische Behördenpostfach auch in den verschiedenen Behörden erst aufgebaut wird, werden die Eingänge erst einmal zentral ausgedruckt und entsprechend weiterverteilt oder eingesammelt und intern als E-Mail weitergeleitet. Es ist also nicht unbedingt nötig, die Adresse der konkreten Ansprechperson herauszufinden. Die gibt es noch nicht - oder nicht so oft. Du kannst Deine Anträge ja auch als E-Mail versenden, wenn Du weist, dass sie dann ankommen. Wenn die Behörde zickig ist, und Emails für Anträge nicht akzeptieren mag, dann mach beides. Emails und EBO. Die Email wird nicht anerkannt und die EBO verlieren sie auf halber Strecke, weil sie damit noch nicht umgehen können. Aber: Sie haben den Antrag offiziell und als Einschreiben mit Rückschein erhalten und die Pappnase auf, weil Du mit dem Protokoll den Nachweis hast. Das gibt so richtig schöne dicke Backen. MfG Imre
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05.06.2024, 10:22 | #8 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.03.2010
Ort: Hannover/Niedersachsen
Beiträge: 112
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Danke Dir Imre für die Info.
Mir gehts ja hauptsächlich darum, dass die Zusendung über EBO verschlüsselt und damit wohl einigermaßen sicher übermittelt werden. Das ist bei Emails ja wohl überhaupt nicht der Fall. Andererseits ist es für mich auch eine Frage der Kosten, da nun wieder 30,-€ zu den monatlichen Ausgaben dazu kommen..... |
05.06.2024, 11:43 | #9 |
§§Reiterin; manchmal Mod
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Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,562
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EMail wird bei der Justiz nicht anerkannt. Es gibt nur persönlich, Fax elektronisch.
Die Übersendung an die einzelnen Stellen läuft hier sehr gut. Den "richtigen" Ansprechpartner muss man nicht kennen. Die Angabe des Aktenzeichens ist nach wie vor ausreichend (und wichtig!). Die Zuordnung der elektronischen Dokumente läuft nämlich weiterhin über Aktenzeichen, Sachbearbeiter können variieren oder langfristig abwesend sein. Sofern die Gerichte noch nicht vollständig auf elektronische Akte umgestellt wurden, läuft es tatsächlich noch über zentralen Ausdruck und Aktenvorlage. Keine Ahnung, was bei Euch @Imre alles falsch läuft. Hier geht in der Regel nichts verloren. (Zumal es ja elektronisch weiter vorhanden ist.) Wer ein eBO nutzt (oder MJP, wer sich mit eBO nicht "quälen" mag), muss zwar monatlich Geld investieren, aber das ist zum Einen steuerlich absetzbar, zum Anderen wird die vollständige elektronische Bearbeitung im Laufe der nächsten Jahre eh kommen. Das Schöne ist: Wer elektronisch versendet, bekommt auch nur noch elektronisch. Und zwar alles, was nicht das Siegel des Gerichts braucht. Sogar Rechnungslegungen sind elektronisch möglich, wobei die Belege (zur Vermeidung unnötiger Ausdrucke, das kann nämlich nicht gesteuert werden) postalisch eingereicht werden sollten. Ok ... zur Suche selbst habe ich jetzt wenig beigetragen ... hm ... sponge over.
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05.06.2024, 16:11 | #10 |
Stammgast
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 803
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Moin,
ich schreibe die Behörde (Landkreis, kreisfreie Stadt, Gemeinde, Gerichte) unter der allgemeinen ID an. Zuordnen dürfen die. In der Brieffunktion unserer Programme sollte die Betreuung und das Aktenzeichen zur Betreuung nicht fett gedruckt sein. Dann landen die Schreiben fehlerhaft bei der Betreuungsbehörde oder Betreuungsgericht. Also immer das (Akten)Zeichen zum entsprechenden Schreiben in Fettschrift angeben. Dann kommt es bei mir bisher immer richtig an. Die ID finde ich unter governikus. Dort ist eine Suchfunktion. Hier lassen sich auch Rechtsanwälte oder Notare, die mit eigenen Postfächern arbeiten, finden. Lediglich bei Grundbuchämter hatte ich bisher Probleme, da nicht alle am elektronischen Damenverkehr teilnehmen. Der Leuchtturm |
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