Dies ist ein Beitrag zum Thema Mein Justizpostfach im Unterforum Technik, Arbeitssoftware , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Und noch kurz zur ursprünglichen Frage:
Dateinamen bei eBO dürfen keine Umlaute, Sonderzeichen außer "-" und "_" und Leerzeichen enthalten ...
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#11 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.05.2024
Ort: Bayern
Beiträge: 64
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Und noch kurz zur ursprünglichen Frage:
Dateinamen bei eBO dürfen keine Umlaute, Sonderzeichen außer "-" und "_" und Leerzeichen enthalten und maximal 90 Zeichen lang sein (inkl. Dateiendung). Wie der Dateiname aufgebaut werden soll: mal beim Gericht nachfragen. Bei mir war der Wunsch: [Zähler beginnend ab 00]_[Art: Schreiben / Anlage / Bericht, etc.]_[Freie Benennung]_[Az. ohne /].pdf Ich fürchte, dass da wieder jedes Gericht seine eigene Software hat, um die Eingänge den jeweiligen Fällen / Akten zuzuordnen. |
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#12 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,941
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Naja, Wunsch des Gerichts ist sekundär, aber sinnvollerweise gibt man den Dateien einen sinnvollen Namen.
Die Gerichte haben innerhalb eines Landes, teilweise auch darüber hinaus dieselbe Software. Aber dennoch gibt's Unterschiede, bei Gericht A wird es digital vom Posteingang zur Geschäftsstelle geschickt und kommt dann in eine E-Akte, bei Gericht B wird es im Posteingang gedruckt und in der Geschäftsstelle wieder zur Akte gescannt, dabei können mehr Fehler passieren. |
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#13 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.05.2024
Ort: Bayern
Beiträge: 64
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Das wage ich mal zu bezweifeln. Wenn von den 7 AG, für die ich bestellt bin, nur 2 die Anträge auf Dauervergütung bearbeiten können, die anderen nicht, weil die Software das nicht kann...
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