Dies ist ein Beitrag zum Thema ePA elektronische Patientenakte im Unterforum Technik, Arbeitssoftware , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
@Florian
NFC siehe hier:
https://praxistipps.focus.de/was-ist...rklaert_103029
Ältere Handys haben diese Funktion nicht.
Praktisch ist so etwas beim elektronischen Bürgerpostfach (mit AusweisApp2) ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
![]() |
#41 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,753
|
![]()
@Florian
NFC siehe hier: https://praxistipps.focus.de/was-ist...rklaert_103029 Ältere Handys haben diese Funktion nicht. Praktisch ist so etwas beim elektronischen Bürgerpostfach (mit AusweisApp2) oder wenn ich online Medikamente bei einer Apotheke bestellen will. App installieren, Krankenkassenkarte an das Handy halten, es werden alle notwendigen Daten ausgelesen und übertragen. Mein Sohn ist jedenfalls begeistert davon, die niedergelassenen Apotheker weniger. Viele Grüße Andreas |
![]() |
![]() |
![]() |
#42 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 244
|
![]()
Hier ein kurzes Update nach der Rückmeldung weiterer Krankenkassen auf meine Nachfrage zur Vertreterregelung hinsichtlich ePA. Es scheint Hoffnung zu geben:
Zitat Seitens der DAK: Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Elektronische Patientenakte (ePA) auch durch einen gewählten Vertreter genutzt werden kann. Einige Funktionen, wie diese Einrichtung von Vertretungen, stehen nicht von Anfang an zur Verfügung, werden aber schrittweise ergänzt. Die Einrichtung von Vertretungen und die Nutzung der ePA mittels eines Desktops soll ab Ende Juli 2025 möglich sein. |
![]() |
![]() |
![]() |
#43 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.10.2014
Ort: Bremen
Beiträge: 247
|
![]()
Hallo in die Runde
![]() Eine Verständnisfrage habe ich. Ich habe nun auch für ausnahmslos alle Betreuten eine solche Mitteilung erhalten - auch wenn ich gar nicht den Aufgabenbereich der Gesundheitssorge inne habe (Aufgrund von Anträgen für die ZZ-Befreiung sind meine Daten jedoch bei der Krankenkasse trotzdem gespeichert). Hier darf ich doch - was die ePA- angeht gar nicht tätig werden, geschweige denn das für mich einrichten. Ich darf doch gar nicht auf die Daten zugreifen - Arztberichte, Entlassberichte, etc., da mir der entsprechende Aufgabenbereich fehlt. Oder sehe ich das falsch? Im Grunde müsste ich die Unteragen doch nun weiter leiten und die BEtreuten müssten das nun selbst entscheiden und evtl einrichten, wenn sie wollen (können steht außer Frage). |
![]() |
![]() |
![]() |
#44 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 244
|
![]() Zitat:
1. er entbindet Ärzte, Kliniken usw. Dir gegenüber von der Schweigepflicht 2. Sollte bei einem Betreuten eine Einwilligung in eine medizinische Behandlung notwendig sein UND ist der Betreute in der aktuellen Situation nachgewiesenermaßen nicht selbst einwilligungsfähig, darfst Du vertretungsweise über die Behandlung entscheiden. Das ist Dir allerdings nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt (z.B. Betreuter liegt im Koma oder ist strak psychotisch). Eine Mitwirkung des Betreuers an der ePA ist ohne Aufgabenbereich Gesundheitssorge also nicht legitim. |
|
![]() |
![]() |
![]() |
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|