Dies ist ein Beitrag zum Thema ePA elektronische Patientenakte im Unterforum Technik, Arbeitssoftware , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich habe jetzt von zwei Krankenkassen Schreiben erhalten, dass ab Januar 2025 die elektronische Patientenakte eingeführt werden soll. Das ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
17.08.2024, 21:51 | #1 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,717
|
ePA elektronische Patientenakte
Hallo,
ich habe jetzt von zwei Krankenkassen Schreiben erhalten, dass ab Januar 2025 die elektronische Patientenakte eingeführt werden soll. Das ist freiwillig, man muss aber Widerspruch einlegen, wenn man das nicht möchte. Hat schon jemand Erfahrung damit? Ich halte das zumindest zum Teil für einen Flop, das man ein Handy/iPhone oder Tablet mit NFC-Funktion besitzen muss, was wohl längst nicht bei jedem gegeben ist. Keine/r meiner Betreuten kann ein entsprechendes Gerät bedienen. Zum Glück habe ich nicht so viele Betreute wie ein Berufsbetreuer. Das ist bestimmt nervig, für -ich schätze mal- dreißig Betreute Widerspruch bei der Krankenkasse einzulegen. Hat schon jemand praktische Erfahrungen mit der ePA? Viele Grüße Andreas |
18.08.2024, 08:36 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,816
|
Moin moin
bisher habe ich keine Erfahrungen mit der ePA. Weiß jemand, ob man als Patient diese Akte überhaupt lesen kann und wenn ja, wie? welche Voraussetzungen sind dafür nötig? Oder gilt auch hier der übliche Datenschutz, dass diejenige Person, der die Daten gehören mal wieder diejenige ist, die sie nicht einsehen soll... Unter diesen Umständen hätte ich grundsätzliche Bedenken gegen die ePA. Zumal auch Mediziner nur Menschen sind, die gelegentlich ziemlichen Mist fabulieren. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
18.08.2024, 10:48 | #3 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 792
|
Hallo,
zum Thema ePA habe ich die Tage zufällig folgendes Angebot gefunden, welches auch online wahr genommen werden kann: https://www.berlin.de/ba-marzahn-hel...ng.1476264.php Vielleicht bringt das für euch das Licht ins Dunkel? MurphysLaw |
18.08.2024, 23:46 | #4 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,717
|
Hallo,
grade gefunden: https://www.tk.de/techniker/leistung...8902?tkcm=aaus Danach werden die Daten auf einem Server gespeichert. Natürlich praktisch für Alle, die darauf zugreifen dürfen. Aber an die Datensicherheit glaube ich nicht so recht. Viele Grüße Andreas |
19.08.2024, 11:24 | #5 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,172
|
Das Thema scheint der neue heiße Sch… zu sein. Nach dem BGB hat ja der Patient das Einsichtsrecht in seine Patientenakte, §§ 630f, 630g BGB. Das dürfte auch weiter gelten.
Der Betreuer hat das gleiche Recht, wenn er den Aufgabenbereich Gesundheitssorge hat UND Entweder der einwilligungsfähige Patient sein Einverständnis erklärt hat ODER Der Patient (aktuell) einwilligungsunfähig ist, was zunächst der Arzt beurteilen müsste (im Streitfall natürlich wie stets ein Richter). Mit dem Widerspruch dürfte es sich nicht anders verhalten.
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
19.08.2024, 14:12 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.08.2021
Ort: NRW
Beiträge: 175
|
Dazu gibt es auf dem Kuketz-Forum eine interessante Diskussion zum Thema. Dazu einen Hinweis auf den letzten Blog-Eintrag von Kuketz IT-Security zum ePA mit Links zu den vorhergehenden Beiträgen zum Thema.
Eine Verkehrsanalyse der TK-App hat ergeben, dass innerhalb von wenigen Minuten die meisten Verbindungen zu firebaselogging.googleapis.com aufgebaut werden. Was dort gelogged wird, ist unklar. Am Ende liegen die ePA-Daten verschlüsselt in einer IBM-Cloud. Nur was bis dahin alles mit den Daten passiert ... Hmm? |
19.08.2024, 14:44 | #7 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 58
|
Neben möglichen technischen Gefahren, ist ein Problem, dass die Einsicht in die Daten durch Ärzte, Rettungsdienstpersonal etc. nur bedingt durch den Patienten steuerbar ist. So kann ich zwar dem Zahnarzt die Einsicht in psychiatrische Diagnosen entziehen, die Medikation (und damit Medikamente, die Rückschlüsse auf eine Erkrankung geben) sind immer einsehbar.
|
21.08.2024, 16:23 | #8 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 55
|
Da muss ich aber jetzt mal ganz ketzerisch sagen: das ist doch aber auch genau der Sinn und ja schon auch ein Vorteil zum bisherigen Regelfall, dass der Medplan irgendwo unter zig Zeitungen auf dem Küchentisch liegt oder nicht?
Selbst beim Zahnarzt ist es doch nicht verkehrt, wenn er weiß warum die Betäubung bei den Medis die schon drin sind so wohl nicht wirken wird. |
21.08.2024, 18:17 | #9 | |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 58
|
Zitat:
|
|
21.08.2024, 19:50 | #10 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,816
|
Moin moin
Lassen wir doch mal die Praxis auf uns zukommen. Vielleicht informiert sich ja ein Arzt über die neue KV-Karte und es bringt einen Vorteil für die Patienten ein. Genauso vielleicht haben die Ärzte wie bisher auch nicht die Zeit, sich den Inhalt des neuen Mediums anzusehen und sie frickeln genauso im Dunkel herum, wie bisher. Es kann aber auch gut sein, dass die Karte als Verwaltungsvereinfachung gedacht ist und - wie üblich - das Gegenteil bewirkt. Jedenfalls sollten wir schon selber darauf achten, wenn bestimmte Allergien oder besondere Risiken wg. Medikamenten oder sonstigen Sachen vorliegen und diesen selbsr dem Arzt mitteilen. Z.B. sollte ein Zahnarzt bei Betäubungen vorher schlau gemacht werden, wenn sonst mit Leponex behandelt wird. Da gibt es noch genug andere Sachen, sie sicherlich erst hinten im Kleingedruckten der digitalen KV-Karte zu finden sind. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|