Dies ist ein Beitrag zum Thema Einkommenssteuererklärung im Unterforum Technik, Arbeitssoftware , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Nein, liegt der ESt Satz unter rund 23,7 % oder wurde der Pauschbetrag von derzeit 1.000 Euro noch nicht ausgereitzt, ...
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11.01.2025, 20:35 | #11 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,731
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Nein, liegt der ESt Satz unter rund 23,7 % oder wurde der Pauschbetrag von derzeit 1.000 Euro noch nicht ausgereitzt, gibt's die (anteilige) Erstattung nur mit einer ESt. Erklärung.
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13.01.2025, 13:08 | #12 |
Stammgast
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 968
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14.01.2025, 10:46 | #13 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 79
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Zur Frage selbst oder Lohnsteuerhilfeverein:
ich bin Soz.päd. und bleibe bei meinen Leisten. Wenn eine Steuererklärung eingereicht werden muss, bespreche ich mit dem Betreuten die Beauftragung des örtlichen Lohnsteuervereins und dokumentiere das. Privat habe ich das Glück, dass die Cousine meiner Frau Steuerberaterin ist und das Ganze für uns macht. Für die Arbeit haben wir eine Steuerberatung. Soll heißen, Betreute würden sich auch ohne mich Hilfe holen, ich würde mir Hilfe holen und es ist besprochen. Ich sehe da nichts verwerfliches darin und Rechtspfleger haben bisher auch noch nie etwas daran beanstandet. Würde ich auch nicht mit mir machen lassen, sondern eher darauf hinwirken mich zu entlassen und eben dann jemanden geeignetes für selbsterstellte Steuererklärungen zu bestellen. |
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