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Einkommenssteuererklärung

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Hallo, ich wollte mich auf diesem Weg erkundigen über welche Software ihr die Einkommenssteuererklärungen eurer Betreuten macht? Könnte man diese ...


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Alt 06.01.2025, 09:27   #1
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Registriert seit: 25.09.2024
Ort: Brandenburg
Beiträge: 4
Standard Einkommenssteuererklärung

Hallo, ich wollte mich auf diesem Weg erkundigen über welche Software ihr die Einkommenssteuererklärungen eurer Betreuten macht?
Könnte man diese auch beim Aufgabenkreis der Vemögenssorge an einen Lohnsteuerhilfeverein "outsourcen"?
Schuhguru ist offline  
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Alt 06.01.2025, 09:54   #2
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,731
Standard

Die zweite Frage verstehe ich nicht, Steuererklärung musst Du nur machen, wenn Du Vermögenssorge hast..., oder einen speziellen Aufgabenkreis.

Es eignet sich folgende Vorgehensweise:
0. Wenn klar ist, dass der Betreute keine Steuern zahlen muss, beim Finanzamt fragen, ob die auf die Erklärung verzichten
1. Für einfache Fälle lohnt sich z.B. WISO Steuer.
2. Bei komplizierten Fällen eher ein Steuerberater.
Mächschen ist offline  
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Alt 06.01.2025, 10:26   #3
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Registriert seit: 25.09.2024
Ort: Brandenburg
Beiträge: 4
Standard

Ich habe bei dem Betreuten den Aufgabenkreis der Vermögenssorge und bin auf der Suche nach einem möglichst kostenlosen und einfachen Steuererklärungsprogramm.
Schuhguru ist offline  
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Alt 06.01.2025, 10:48   #4
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,731
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Da stellt sich die Frage, was für Einkünfte derselben Betroffene hat.
Womit machst Du deine Steuererklärungen?
Mächschen ist offline  
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Alt 06.01.2025, 11:31   #5
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Registriert seit: 25.09.2024
Ort: Brandenburg
Beiträge: 4
Standard

Der Betroffene geht einer Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt nach. Auf Grund seiner Insolvenz hatte der Insolvenzverwalter die Steuererklärung stellvertretend gemacht.

Ich mache persönlich alles über Elster und will das zum beruflichen getrennt halten. Lohnsteuervereine in unserem Gebiet nehmen keine Neufälle aktuell auf!?
Schuhguru ist offline  
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Alt 06.01.2025, 11:38   #6
Stammgast
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: Im Weserbergland (NRW)
Beiträge: 968
Standard

Zitat:
Zitat von Mächschen Beitrag anzeigen
Es eignet sich folgende Vorgehensweise:
0. Wenn klar ist, dass der Betreute keine Steuern zahlen muss, beim Finanzamt fragen, ob die auf die Erklärung verzichten
1. Für einfache Fälle lohnt sich z.B. WISO Steuer.
2. Bei komplizierten Fällen eher ein Steuerberater.
Moin Mächschen,

kurz zu 0.: die Nachfrage (die erfahrungsgemäß nicht selten unbeantwortet bleiben wird, vermutlich mangels Ressourcen in den FÄ) erübrigt sich dann aber, eine solche habe ich noch nie gestellt. Oder meintest Du das anders? Zur Absicherung bei Unsicherheiten?

Und zu 2.: Steuerrecht ist per se "kompliziert", von daher würde ich die Frage von Schuhguru hinsichtlich der Beauftragung eines Lohnsteuerhilfevereines auch nicht grundsätzlich verneinen wollen (selbst bei "einfach gelagerten" Fällen). Aber da gehen die Ansichten auseinander...Jedenfalls sind die Haftungsrisiken hier für den Betreuer nicht unerheblich in einem doch einarbeitungsintensiven Dschungel des Steuerrechtes. Und arbeitsintensiv bleibt es mitunter auch in outgesourcten Fällen, bspw. dann, wenn durch den Betreuer Unterlagen vergangener Jahre (vor Betreuungsübernahme) beschafft werden müssen, etwa für noch nicht verfristete Festsetzungszeiträume o.ä.

Beste Grüße!
Florian
Florian ist gerade online  
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Alt 06.01.2025, 17:26   #7
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 6,410
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Zitat:
Zitat von Schuhguru Beitrag anzeigen
Der Betroffene geht einer Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt nach. Auf Grund seiner Insolvenz hatte der Insolvenzverwalter die Steuererklärung stellvertretend gemacht.
Gemeint mit dem Insolvenzverwalter sind offenbar frühere Jahre?

Wenn der Betreute als Arbeitnehmer beschäftigt ist, muss normalerweise keine ESt-Erklärung gemacht werden; der Arbeitgeber führt die Lohnsteuer ab und macht zum Jahresende sogar einen „maschinellen Ausgleich“.

Sind im entsprechenden Jahr evtl Lücken, in denen Arbeitslosengeld (1) oder Krankengeld gezahlt wurde oder hat ein Steuerklassenwechsel stattgefunden? Sind evtl besondere Belastungen hinzugekommen, ist ein Schwerbehindertenfreibetrag beim Lohnsteuerabzug unterblieben? Gibts Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrags und wurden Kapitalertragssteuern abgeführt? Nur wenn hiervon etwas mit ja beantwortet wurde, ergibt sich ja die Notwendigkeit zur Steuererklärung.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 06.01.2025, 20:39   #8
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,731
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Zitat:
Zitat von Schuhguru Beitrag anzeigen
Ich mache persönlich alles über Elster und will das zum beruflichen getrennt halten. Lohnsteuervereine in unserem Gebiet nehmen keine Neufälle aktuell auf!?
Die Frage war nicht, wie Du übermittelst, sondern, wie Du erstellst 😉

Zu HorstD ist hinzuzufügen, dass es noch weitere Fälle gibt, die eine Erklärungspflicht auslösen könnten.
Mächschen ist offline  
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Alt 07.01.2025, 01:23   #9
Stammgast
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 816
Standard

Also ich mache solche Steuererklärungen über smartsteuer.de


Das funktioniert ganz gut.
Michael77 ist offline  
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Alt 11.01.2025, 19:20   #10
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Beiträge: 8
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Kapitalerträge werden doch in Deutschland automastisch versteuert sowie abgeführt durch die Banken und sind damit erledigt.
Sihas ist offline  
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