Dies ist ein Beitrag zum Thema Digitaler Beschluss - und jetzt? im Unterforum Technik, Arbeitssoftware , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebe Leute!
Deutschland hängt bei der Digitalisierung hinterher. Das Betreuungsgericht meiner Region allerdings hat nun auf die elektronische Gerichts-/ ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 03.02.2023
Ort: Braunschweig (Niedersachsen)
Beiträge: 23
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Hallo liebe Leute!
Deutschland hängt bei der Digitalisierung hinterher. Das Betreuungsgericht meiner Region allerdings hat nun auf die elektronische Gerichts-/ Betreuungsakte umgestellt und schickt alle Schreiben nur noch per EGPV. So weit so gut. Ich habe kürzlich erstmals einen Betreuungsbeschluss nebst .pkcs7-Datei (Zertifikat) erhalten. Ich würde mich als digitalaffin bezeichnen stehe aber vor der Frage, wie ich den Beschluss einsetze. Bisher hat man der Richter-/ Rechtspfleger-Unterschrift vertraut. Wenn ich nun mit einem ausdruckten PDF zur Bank oder wo auch immer hin dackele, wird das doch niemand anerkennen. -> Ich weiß, dass der Beschluss die wenigsten Stellen etwas angeht. Aber wenn ich die Wahl habe, mit dem Beschluss bereits tätig werden zu können oder noch vier Wochen auf den Betreuerausweis zu warten, agiere ich erstmal mit dem Beschluss... Ja, ich könnte auch mit meinem iPad vorbeikommen und ihnen das Zertifikat zeigen. Aber ich habe große Zweifel, dass sie damit etwas anfangen können, geschweige denn dem vertrauen. Ja, ich könnte auch das PDF samt Zertifikat weiterleiten. Aber kaum eine Institution wird sich darauf einlassen, irgendwelche E-Mail-Anhänge zu öffnen. Ja, ich könnte eine Beglaubigung/eine Abschrift vom Gericht anfordern. Aber ist das im Sinne des Erfinders? Habt ihr damit Erfahrungen? Wie geht ihr damit um? Viele Grüße aus Niedersachsen |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 109
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Ich würde es erst testen. Erst wenn der ausgedruckte Beschluss angezweifelt wird, würde ich mir Gedanken darum machen.
Ich glaube manchmal steht eine elektronische Signatur darunter. Beschlüsse gebe ich nur geschwärzt heraus, also die Begründung des Beschlusses wird geschwärzt. Da ich diese nur selten herausgebe, sind meine Erfahrungswerte eher gering. Probleme hatte ich nicht einmal damit. Gruß |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 03.02.2023
Ort: Braunschweig (Niedersachsen)
Beiträge: 23
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Das mache ich auch so. Interessant wird sein, ob bei einem signierten Dokument eine Schwärzung vorgenommen werden kann…
Auf dem Dokument an sich ist keine Signatur vermerkt. |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 109
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