Dies ist ein Beitrag zum Thema Mal wieder Justizpostfach im Unterforum Technik, Arbeitssoftware , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von hirja
@Danke Horst für deine Idee: so werde ich es mal probieren.
Ist gar nicht meine „Idee“. ...
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#11 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,489
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Ist gar nicht meine „Idee“. Steht ausdrücklich in § 173 Abs. 4 ZPO. Da steht zwar auch eine sog. „gesetzliche Vermutung“, nämlich, wenn man was elektronisch eingereicht hat, dass man dann die Antwort wohl auch so wünscht. Aber die Holzhammer-Methode ist einfach sicherer. Das wusste schon Cato der Ältere.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#12 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,812
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Hallo,
ich führe seit 30 Jahre ehrenamtliche Betreuungen. Ob das in den nächsten 30 Jahren mal etwas komfortabler wird? Viele Grüße Andreas |
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