Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

BDB At Work Vergütungsformular NRW - Probleme

Dies ist ein Beitrag zum Thema BDB At Work Vergütungsformular NRW - Probleme im Unterforum Technik, Arbeitssoftware , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich hab bei dem Thema eine Frage, die mit Konten und dem neuen BDB At Work Vergütungsformular NRW zusammenhängt. Ist ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Technik, Arbeitssoftware

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 03.04.2026, 17:43   #1
Routinier
 
Registriert seit: 24.11.2017
Ort: NRW
Beiträge: 1,007
Standard BDB At Work Vergütungsformular NRW - Probleme

Ich hab bei dem Thema eine Frage, die mit Konten und dem neuen BDB At Work Vergütungsformular NRW zusammenhängt. Ist euch schon aufgefallen, dass jedes mal das genaue Vermögen abgedruckt/ abgefragt wird? Also der Wert wird den BDB @ Work Konten aus dem letzten aktuellen Vermögensstichtag berechnet, damit der RP vermögend/ oder mittellos unterscheiden kann?
Der Saldo aus BDB at Work stimmt aber gar nicht. Er wird bei mir an 364 Tagen im Jahr falsch sein. Ich mache ja nicht täglich neue Rechnungslegungen und übertrage täglich oder 5 mal im Jahr alle Umsätze in BDB. Das wäre ja jetzt in jedem Fall 5 mal jährlich nötig und macht einen immensen Aufwand? Das wären sicher etliche Stunden im Jahr nur dafür? Die Werte/ Umsätze übertragen mache ich sonst 1 x jährlich für die RL; aber doch nicht im Alltag nur damit BDB aktuell ist. Mit den Angaben kann man ja ausschließlich die RL bearbeiten. Ansonsten ist das unnütz, die da regelmäßig hochzuladen?

Ist euch das auch aufgefallen, oder schon eine Lösung parat?

Das ausgespruckte PDF kann man nicht mehr abändern. Ich kann keine Zahl ändern, sonst würde ich mich damit abfinden den Kontostand einzugeben, aber ich kann doch nicht vier mal im Jahr jetzt in den Konten rumbasteln. Das insgesamt 4-5 mal im Jahr machen wäre doch jetzt ne echte Hausnummer?

Bitte sagt mir, dass ich was falsch mache und das nicht von mir erwartet wird.
__________________
Da man im Leben nie auslernt, dürfen Beiträge beliebig kommentiert, hinterfragt, berichtigt werden.

Geändert von Mucki (03.04.2026 um 17:56 Uhr)
Mucki ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2026, 19:21   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,515
Standard

Moin moin


Mit den Unzulänglichkeiten des Formulares beschäftige ich mich dann, wenn ich es muss. und Nds. ist weit weg von NRW...


Was aber das Einpflegen der Bankgeschichten angeht, so finde ich, dass das kein besonderer Aufwand ist. Zumindest mit Sfirm und atwork. Das wird in meinem Büro vom Sekretariat täglich erwartet und erledigt. Da inzwischen auch das Sekretariat mehr im Homeoffice arbeitet, erledige ich das auch des öfteren selber mal: Vom Hochfahren des PC bis zum wieder runterfahren werden maximal 10 Minuten benötigt. Und die meiste Zeit ackert der Computer, wärend ich mal nach der Post sehen oder andere Sachen machen kann. Meine reine Arbeitszeit für den Bankenrundruf liegt bei 2 Minuten.
Das ist nix, worüber ich mich beklagen könnte. Überarbeiten geht anders.


Für die Mathe-Freaks:
250 Tage im Jahr x 10 Minuten : 141 Konten = 17:45 Minuten Arbeitszeit für den Computer pro Jahr für 1 Konto und
und 3:32 Minuten für Mich pro Konto im Laufe des Jahres.
Das hält sich doch sehr in Grenzen.

Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2026, 21:47   #3
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,598
Standard

Dauervergütungsantrag?
Mächschen ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2026, 13:13   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,977
Standard

@Mucki
Mit welchem Programm überträgt Du denn die Kontenumsätze in AtWork?
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2026, 13:28   #5
Routinier
 
Registriert seit: 24.11.2017
Ort: NRW
Beiträge: 1,007
Standard

Mit Starmoney. Das läuft seit 10 Jahren so über Export/ danach BDB Import. (Jedes Konto einzeln natürlich exportieren eine Gruppen Export funktion für alle Konten im Banking/ Alle Konten imAt Work ist mir nicht bekannt - hätte ich auch Angst vor, dass ich dann bei allen betreuten plötzlich falsche Buchungen habe - das muss penibel pro Konto geprüft werden) Aber das ist wirklich nur für RL wichtig. Ansonsten juckt es einen ja Null, ob die Zahlen im AT Work aktuell sind? Die braucht man ja nicht? Die Konten werden über Bankingprogramme geführt. Da kontrolliere ich monatlich Salden weise dort Gelder an usw. Da sehe ich das Vermögen auf einen Blick und brauche nur aktualisieren klicken und nach Namen Filtern. Das dauert keine 10 Sekunden. Der regelmäßige Import Export nach BDB at Work wäre aus meiner Sicht sinnlos? Da kann man ja mit den Zahlen nichts anfangen, bis auf 1 x jährlich Rl erstellen.

Wenn man außerdem nach dem aktuellen Vermögen gefragt wird, beinhaltet das auch alle Wertanlagen, Rückkaufwerte, sonstige Dinge. Evtl. sogar Schmuck/Wertsteigerung. Also entweder macht man es richtig, zu 50% 80% oder gar nicht? Hier werde ich jetzt nach einer Angabe gefragt, die nicht in jedem Fall mit 10 min erledigt sind.

Früher hat ein Gericht immer aktuelle Belege gefordert, ihr eigenes Ding gemacht. Das war schon immer aufwendiger als alle anderen. Wenn die jetzt jedes mal quasi das Ergebnis eines Vermögensverzeichnis plus Belege anfordern, sind das auch keine 10 min... ich kann mir natürlich alles schön rechnen, aber allein bei einem Gericht immer einzeln Belege hinschicken war schon nervig.

Bisher habe ich bei jedem Antrag alle drei Monate geprüft, ist der Mensch vermögend oder nicht. Demnach mittellos/ vermögend abgerechnet. Bis auf ganz wenige Ausnahmen war das in den 10 Jahren Korrekt. Nur ganz selten gab es ne Änderung. Bis auf ein Gericht hat das jedes akzeptiert.

Bei dem neuen Formular in NRW wird also das konkrete Vermögen abgefragt. Ohne jetzt vier mal Angaben zu aktualisieren, wäre ja jeder Antrag falsch. Bzw. 1 im Jahr ist man nah dran. Hust.

Außerdem kann bei jedem mal einspielen ebenfalls was schief laufen. Ihr wisst ja das manchmal Buchungen schon erfasst sind, aber noch nicht abgezogen bei manchen Banken. Selbst bei 1 x jährlich muss man drei mal gucken, ob die Werte mit dem Kontoauszug tatsächlich stimmen und man keinen Fehler gemacht hat. Bei vier mal jährlich ist das nicht mit jedes mal 10 Minuten erledigt...

Bei einem Menschen mit einem Konto kann man das hinkriegen. Aber wir reden ja von allen Fällen, alle vier mal im Jahr..., alle mit Bar, Leistungskonten, Sparkonten usw.

Ich möchte auch nicht beim Klicken beeilen und überall Flüchtigkeitsfehler riskieren?


@ Mächschen

In 10 Jahren habe ich noch nie ein Dauervergütungsantrag gestellt. Ich habe das mal angefragt, da bat mich die Rechtspflegerin das nicht zu machen. Ich hielt mich dran. Keine Ahnung warum, war gehörig... Jetzt ist das für mich auf jeden Fall Plan B). und vlt die Lösung für alle mit dem selben Problem/ Aufwand?

@ Imre: Bitte nicht davon ausgehen, dass ein selbstständiger Betreuer eine Angestellte damit beauftragt. Mitarbeiter sind immer noch ein Rechenexempel und das an die weitergeben, macht es auch nicht besser. Ich wüsste nicht mal einen Grund, warum das euer Vorzimmer bisher gemacht haben soll? Das bringt einem doch gar nichts das monatlich/ wöchentlich/ täglich aktuell zu haben? Das wäre doch nutzlose Arbeit, oder korrigier mich.



Und nebenbei wieder typisch:

Alle arbeiten mit PC, alles wird digitalisiert, selbst der fertig ausgefüllte Vergütungsantrag darf nur elektronisch übermittelt werden. Aber der Betreuer wird verpflichtet ein Papierzettel auszufüllen und dann wieder hochzuladen, BetreuungsProgramme nutzen ist zwar nicht nicht konkret verboten, aber auch nicht ausdrücklich erlaubt. Bei Recherche wird alles für das Gericht "vereinfacht" und erleichtert dort schnell zu arbeiten.

Wo arbeitet der Betreuer jetzt schneller, wenn er diese zusätzliche Pflichtangaben in jedem Antrag leisten soll? Neben allem anderen... Also ich seh keine Erleichterung bei mir?
__________________
Da man im Leben nie auslernt, dürfen Beiträge beliebig kommentiert, hinterfragt, berichtigt werden.

Geändert von Mucki (04.04.2026 um 14:00 Uhr)
Mucki ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2026, 13:39   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,489
Standard

Bei allen Fällen, bei denen das 1. Betreuungsjahr um ist UND die Vermögenslage (vermögend oder mittellos) eindeutig ist (und sich sagen wir mal vorausschauend in absehbarer Zeit nicht ändern wird), dito die Frage Heim/andere Wohnform, sollte ein Dauervergütungsantrag gestellt werden. Auch im Hinblick auf den Anspruch auf Verzugszinsen, vor allem aber zur Arbeitsersparnis. Das geht auch mit dem neuen NRW-Vordruck.


Bei der Vermögenslage empfehle ich einstweilen, ein Beiblatt mit 2, 3 Sätzen Erläuterung beizufügen. In indifferenten Fällen wird ja auch die Vermögenshöhe am jeweils letzten Tag des Abrechnungsmonats erforderlich. Also 4 Zahlen. Das ist im NRW.Formular derzeit nicht möglich. Wie ich hörte, wird aber an einer Nachbesserung gearbeitet.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2026, 14:04   #7
Routinier
 
Registriert seit: 24.11.2017
Ort: NRW
Beiträge: 1,007
Standard

Danke für beide Ratschläge oben. Ich werde den nächsten Antrag auf Dauervergütung mal testweise rausschicken und gucken, was zurückkommt. Also bei Fällen, wo sich garantiert nichts ändert.

Das 2. kommt ja auch noch oben drauf. Genau. Noch mal aufwändiger. An "Beipackzettel" hatte ich bisher nicht gedacht. Heißt ja auch mehr "Arbeit". Die habe ich früher für ein Gericht an den normalen Antrag anhängen müssen. Jetzt kann man aber das erzeugte PDF in AT Work aber nicht mal mehr auf Anhieb ändern. Es wird als fertiges PDF erzeugt. Dafür muss man in solchen Fällen dann abspeichern und dann ein neues Schreiben öffnen und dann den Vergütungsantrag einzeln anhängen und ein Beiblatt schreiben....

Mal warten was da noch kommt...
__________________
Da man im Leben nie auslernt, dürfen Beiträge beliebig kommentiert, hinterfragt, berichtigt werden.

Geändert von Mucki (04.04.2026 um 14:34 Uhr)
Mucki ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2026, 16:35   #8
Routinier
 
Registriert seit: 24.11.2017
Ort: NRW
Beiträge: 1,007
Standard

Bezüglich Dauervergütung und für alle die nach mir kommen:

Hier der Link und Verweis von Horst:
https://www.lexikon-betreuungsrecht....verg%C3%BCtung
__________________
Da man im Leben nie auslernt, dürfen Beiträge beliebig kommentiert, hinterfragt, berichtigt werden.
Mucki ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2026, 00:39   #9
Routinier
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,209
Standard

Ich habe den NRW-Vergütungsantrag auch mal im BDB at work getestet. Das Vermögen wird auch falsch gerechnet, da es mit den Schulden saldiert wird.


Also ob es nicht ausreichen würde, wenn nur abgefragt werden würde, ob mittellos oder vermögend. Nein, es wird noch mehr Arbeit gemacht. Zum Glück betrifft es mich noch nicht.
Michael77 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2026, 17:29   #10
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,489
Standard

Was genau addiert at work denn da und was für eine Art Schulden werden abgezogen? Schulden wäre ja noch nicht erfüllte Zahlungspflichten. Woher hat at work die überhaupt? Bilanziert das Programm?
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:13 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40