Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorsorgevertrag mit Bestattungsunternehmen abschließen? im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich bin seit Juni 2016 amtlich bestellter, ehrenamtlicher Betreuer meiner Mutter. Der Aufgabenkreis umfasst:
Sorge für die Gesundheit
Vermögenssorge
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
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Hallo,
ich bin seit Juni 2016 amtlich bestellter, ehrenamtlicher Betreuer meiner Mutter. Der Aufgabenkreis umfasst: Sorge für die Gesundheit Vermögenssorge Entgegennahme, Öffnen der Post Rechts- / Antrags- und Behördenangelegenheiten Vertretung gegenüber der Einrichtung Meine Mutter ist seit Februar 2016 in vollstationärer Pflege eines Seniorenheimes. Sie leidet an Parkinson sowie beginnender Alzheimer Demenz. Ihr Zustand verschlechtert sich auffällig. Sie kann ihren Anteil an den Kosten der Pflege und Unterbringung (Pflegestufe 1, eingeschränkte Alterskompetenz) derzeit mit ihren Renteneinkünften decken. Das „Vermögen“ ist im untersten fünfstelligen Bereich, sodass Dieses bei weiterer Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes in absehbarer Zeit aufgebraucht sein könnte. Durch die Sozialämter werden derzeit Schonvermögen in Höhe von 2.600 Euro berücksichtigt. Nun zu meiner Frage: Ist es im Rahmen meines Aufgabenkreises möglich, durch Zahlung eines einmaligen Betrages einen Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen oder anderen Instituten abzuschließen, um eine Finanzierung der Beerdigungskosten für den Fall des Ablebens meiner Mutter sicherzustellen? Gibt es Besonderheiten, die ggf. berücksichtigt werden sollten? Ich möchte auf diese Weise eine angemessene Beisetzung schon heute sicherstellen. Ich will nicht verschweigen, dass ich diesen Vorsorgebetrag auch vor dem Zugriff des Sozialamtes schützen und auch vorhersehbaren Streit innerhalb der Verwandtschaft für den Fall des Todes meiner Mutter vermeiden möchte. Ich bin schon länger stiller Leser eurer Beiträge, aber komme um die Fragen nicht herum. ![]() Nachtrag: Sorry, habe aber schon eine Menge gelernt bei Euch! Danke! ![]() Liebe Grüße Hein Klein Geändert von Hein Klein (12.12.2016 um 19:51 Uhr) |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
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Hallo Hein Klein,
mit dem AK Vermögenssorge kannst du eine Bestattungsvorsorge abschließen. Die Kosten der Bestattungsvorsorge sollten jedoch "angemessen" sein wenn absehbar ist, dass die betreute Person sozialhilfebedürftig wird. Neben dem Schonvermögen in Höhe von € 2.600,- werden z. B. von unserem Sozialhilfeträger € 3.500,- als angemessene Bestattungskosten angesehen. Gruß gabyhp |
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#3 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 30.07.2016
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 195
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Zitat:
LG Hein Klein Geändert von Hein Klein (12.12.2016 um 22:43 Uhr) |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
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Hallo Hein Klein,
erkundige dich doch mal welcher Bestattungsvorsorgebetrag bei eurem Sozialhilfeträger akzeptiert wird, ansonsten kann es passieren, dass ein Bestattungsvorsorgevertrag im Nachhinein "abgespeckt" werden muss. Grüße gabyhp |
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| beerdigung, beerdigungskosten, beerdigungsvorsorge, vorsorgevertrag |
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