Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreutes Ehepaar: Mann stirbt im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen,
ich hatte diesen Fall noch nicht, daher bitte ich im Hilfe. Ich betreue ein Ehepaar im Pflegeheim (für ...
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09.04.2020, 08:14 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
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Betreutes Ehepaar: Mann stirbt
Hallo Zusammen,
ich hatte diesen Fall noch nicht, daher bitte ich im Hilfe. Ich betreue ein Ehepaar im Pflegeheim (für beide alle Aufgabenkreise). Der Mann ist nun verstorben. Der Mann hat neben der Ehefrau zwei Kinder und Schulden in großer Höhe. Auf dem Konto ist nix drauf (null auf Null). Ungedeckte Heimkosten trägt das Sozialamt. Nun will das Heim wissen welches Bestattungsunternehmen gerufen werden soll? Ich weiß das nicht. Hab gesagt sie sollen bei der Stadt anrufen. Darf ich die Bestattung für den Mann als Betreuerin der Ehefrau regeln und wer bezahlt das? Es ist kein Geld da. Was muss ich noch tun, gerade wegen dem überschuldeten Erbe? Sorry, so einen Fall hatte ich noch nie. Ist für mich Neuland. Grüße Maren |
09.04.2020, 08:33 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 29.11.2018
Ort: NRW
Beiträge: 282
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Hallo,
mit dem Tod des Betreuten endet deine Tätigkeit. Das Heim ruft in diesem Fall in der Regel das Ordnungsamt. Alles Weitere wird von dort veranlasst. In der Regel zahlt dies der Steuerzahler. Du darfst hier nicht mehr tätig sein. da deine Legitimation geendet hat. |
09.04.2020, 08:42 | #3 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
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09.04.2020, 08:59 | #4 | |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
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09.04.2020, 09:15 | #5 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ne, meiner Meinung nach andersrum. Erst der Antrag beim Amt auf Begleichung der Bestattungskosten.
Das Ordnungsamt wird ja erst tätig wenn keiner da ist die Beerdigung zu regeln. Bestimmt wird das nach den Bestattungsregeln der Länder. Schau dort nach was da steht und wende dich dann entsprechend an`s Amt. Du kannst und solltest dich als die (wahrscheinlich) Verantwortliche für die eigentlich Verantwortungspflichtige (nämlich die Ehefrau) an ein Bestattungsinstitut wenden, den Fall schildern und dir schon einmal etwas zu den Kosten sagen lassen. Heime wissen übrigens welche Bestatter mit diesem etwas umständlichen Procedere zurechtkommen. Wichtig ist, wie das in deinem Bundesland geregelt ist. https://www.aeternitas.de/inhalt/rec...tze/index_html
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
09.04.2020, 10:53 | #6 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 07.12.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 50
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Du schreibst, dass es noch zwei Kinder gibt. Je nach Länderregelung werden, wenn Deine Betreute kein Geld hat, die Kinder zu Bestattungspflichtigen, auch wenn das Erbe ausgeschlagen wird.
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09.04.2020, 12:41 | #7 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
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Egal welches Bundesland: der überlebende Ehegatte ist immer der 1. in der Reihe der Bestattungspflichtigen (nach jew. Bestattungsgesetz). Ich nehme mal an, von den Kindern ist keiner freiwillig bereit, den Bestattungsvertrag zu schließen?
Bevor du das im Namen der Ehefrau tust: dem Bestatter nachweisbar klar machen, dass deine Betreute nicht die Bestattungsrechnung wird bezahlen können, m.a.W., dass nur nach einer etwaigen Kostenübernahme des SHT nach § 74 SGB XII mit einer Bezahlung zu rechnen ist. Wenn der dann wegen der Wartezeit und Ungewissheit nicht bereit ist, sich auf einen Bestattungsvertrag einzulassen (was ja auch verständlich ist), kannst du das dem örtlichen Ordnungsamt melden, damit die das im Rahmen der Ersatzvornahme erledigen (und den Bestatter bezahlen).
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
09.04.2020, 15:54 | #8 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
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Noch ein Nachtrag: das Ordnungsamt kann übrigens auch die Kinder zum Kostenersatz heranziehen.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
02.05.2020, 11:42 | #9 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
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Jetzt muss ich doch nochmal was anderes zum Thema nachfragen. Das Betreuungsgericht fragt mich, wo das Nachlassverfahren des verstorbenen Ehemannes anhängig sei? Beim hiesigen Nachlassgericht sei kein Nachlassverfahren anhängig? Ich frage mich was ich damit zutun habe? Ich schlage das Erbe sowieso aus!
Muss ich hier trotzdem ein Nachlassverfahren beim Nachlassgericht beantragen? Die Frau schlägt aus und die Kinder sind bekannt. |
02.05.2020, 12:09 | #10 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
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Sehr lustige Frage, denn Betreuungsgericht und Nachlassgericht sind im Fall des Todes eines Betreuten immer ein und dasselbe Gericht. Wenn die es nicht gebacken bekommen ein Nachlassverfahren einzuleiten (das wird von Amts wegen eingeleitet ohne Antrag, da geht es nur darum die möglichen Erben in Erfahrung zu bringen und sie anzuschreiben) dann können die sicher nicht den schwarzen Peter an den ehemaligen Betreuer abschieben, denn es ist nicht deine Aufgabe den Verbleib eines Nachlassverfahrens nachzuforschen.
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