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Bestattungskosten, Erben ich verzweifle

Dies ist ein Beitrag zum Thema Bestattungskosten, Erben ich verzweifle im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich versuche gern, alles zu beantworten. Die Ehefrau bekommt Rente und Witwenrente. Die Kosten für die gesamte Beerdigung liegen bei ...


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Alt 11.05.2020, 21:23   #11
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Ich versuche gern, alles zu beantworten.
Die Ehefrau bekommt Rente und Witwenrente.

Die Kosten für die gesamte Beerdigung liegen bei knapp 3.500€, ca. 1.500€ sind noch offen. Die Stadt hat nur das Einkommen der Ehefrau geprüft und ihr (immer gerundet) 200€ aufs Konto überwiesen, 100€ an den Bestatter und die kompletten restlichen Kosten (Friedhof usw).

Alle Kinder sind mittellos. Drei arbeiten zwar, aber eben nur auf Mindestlohnbasis, der vierter Sohn ist blind.

Den Auftrag hat die Ehefrau selbst unterschrieben. Zwei Söhne, inkl dem Betreuer waren mit anwesend.

Gem. Sparkasse sind nur doch die 300€ übrig, der Rest ist für Kontoführung und Versicherung drauf gegangen.

Die Stadt hat wie gesagt nur sie geprüft, deshalb bin ich mir nicht sicher wie das mit den anderen erben ist. Da ja die Ehefrau schon ihren Anteil bekommen hat.

Die Ehefrau erbt zu 1/2, die Kinder jeweils zu 1/8
Bin chen ist offline  
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Alt 11.05.2020, 21:23   #12
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Nachtrag, etwa 1.500€ sind noch offen
Bin chen ist offline  
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Alt 12.05.2020, 11:15   #13
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Tja, da wundert man sich schon. Die Ehefrau (jetzige Betreute) beauftragt den Bestatter, obwohl weder der Nachlass dazu reicht und sie selbst auch gar nix (keine eigenen Ersparnisse?) hat? Denn selbst wenn sie mit 900 pro Nachlass gerechnet hätte und jetzt nur 300 da sind, ist der Unterschied ja erheblich größer. Dass der Bestatter da sauer ist, kann ich verstehen. Strafrechtlich wird der Vertrag da wohl Betrug gewesen sein. Hat sich die Betreute blind darauf verlassen, dass das Sozialamt das alles zahlt?

Wie ist denn der genaue Ablehnungsgrund in dem Bescheid vom SHT? Fehlende Mitwirkung der Kinder (bei der Offenlegung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse? Das wäre, woran ich zunächst denken würde.

Sind diese denn überhaupt (insbesondere von Dir) schon mal gefragt worden, ob sie sich nicht an den Kosten beteiligen wollen oder können? Wie gesagt, das wäre so eigentlich das übliche (oder alle lassen beim Sozialamt "die Hosen runter"). Ansonsten gibts wenigstens den Trost: du hast da nix unterschrieben, also hast du persönlich nix zu befürchten.

Gegen die Betreute wird dann vermutlich, wenn sich da jetzt nix vom Vorgenannten mehr tut, wohl gepfändet, wobei die Frage ist, ob da was zu holen ist. Oft beauftragen Bestatter dann auch gleich ein Inkasso. Zum Glück kann die Leiche nicht wieder ausgebuddelt werden (sowas geht wohl nur in Amerika).

Die Strafanzeige würde auch nur gegen die Betreute gerichtet. Hoffen wir mal, dass man da glaubhaft machen kann, dass die nicht geahnt hat, was da auf sie zukommt (insbesondere nicht geblickt hat, dass man besser keine Verträge unterschreibt, die man nicht bezahlen kann).

Im Übrigen hat das den Anschein, dass die ganze Sippe ziemliche Trottel sind. Wenn der Sohn (Ex-Betreuer), bei der Vertragsunterzeichnung dabei war (ohne selbst zu unterschreiben), hätte der nicht eigentlich das oben beschriebene wissen müssen? Was sind das nur für Spackos? Das ist wohl wieder mal so ein Fall, wo ein völlig Ahnungsloser als Angehöriger zum Betreuer bestellt wurde. Mir ist immer noch schleierhaft, dass sowas weiter möglich ist. Wo war denn da die Betreuungsbehörde? Die ja eigentlich vorher die möglichen Betreuer begutachten soll.
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 12.05.2020, 14:38   #14
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Die Betreute hätte mittlerweile das Geld, die Kosten zu bezahlen. Die Frage ist, kann ich es einfach so überweisen?

Ich bin dabei die Kündigung für die Hausratversicherung von allein Beteiligten beizutreiben und würde dann das verbliebene Guthaben von der Sparkasse an den Bestatter überweisen lassen. Den Rest muss dann wohl die Betreute bezahlen.

Dann hilft es ja nicht.

Ja, alle 4 Söhne sind nicht die hellsten Kerzen auf der Torte. Mir ist auch ein Rätsel, warum das Gericht den Sohn als Betreuer eingestzt hat. Man muss sagen, er wollte das sogar machen, weil er leicht verdientes Geld gewittert hat. Die Behörde hat sogar noch gewarnt, den Sohn einzusetzen. Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen und ich muss es raus holen.

Bei keinem der Söhne ist auch nur ansatzweise etwas zu holen.

Ich danke euch allen ganz dolle, dass ihr mir mit euren Ideen so weiter geholfen habt.
Vielen lieben Dank
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Alt 13.05.2020, 11:29   #15
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Hallo, also den Bestatter muss die Betreute (bzw du als deren Betreuerin) natürlich alleine bezahlen, weil ja (einzige) Vertragspartnerin, egal ob mit der Erbschaft, Sozialhilfe oder Erspartem. Und ich würde das auch machen, sonst kommen nur weitere Kosten dazu
(Anwalt, Inkasso, Gerichtsvollzieher). Die Frage ist: was ist danach. Nach dem Spiel ist vor dem Spiel.

Was ist mit der Sozialhilfe? Wie war denn die Begründung für die Teilablehnung? Wobei dabei auch noch eine Rolle spielt, ob man überhaupt noch Widerspruch einlegen kann (Widerspruchsfrist 1 Monat ab Bekanntgabe). Solange du nix zu diesen Fragen sagst, kann man auch nix zu den Erfolgsaussichten sagen.

Ergänzend: woher weißt du denn, dass von den Söhnen nix zu holen ist? Weil das so gequatscht wurde? So etwas würde ich nicht von vorne bus hinten glauben. Zahlungsaufforderung über den Teilbetrag
(12,5% der offenen Beträge). Und dann mal auf die Reaktion schauen.
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Horst Deinert

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Alt 13.05.2020, 12:28   #16
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Das Sozialamt hat geschrieben "Die Prüfung hat ergeben, dass es weitere Personen gibt die für die Kostentragung des Bestattungskosten in Betracht kommen. Unabhängig davon konnte ermittelt werden, dass Sie als Antragssteller zwar die maßgebende Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII überschreiten, die Bestattungskosten aber nicht vollständig aufbringen können und die Bestattung noch nicht erfolgt ist.

Der Bescheid ist vom Juli 2019, verstorben ist er allerdings im Februar, also da auch bestattet worden. Widerspruch ist daher nicht möglich.

Das bei den Söhnen nichts zu holen ist kann ich natürlich nicht zu 100% sagen, allerdings kann ich mir das, nachdem ich sie kennen gelernt habe, beim besten willen nicht vorstellen.

Ich bezahle die offenen Kosten und schicke dann den Söhnen jeweils eine Rechnung über ihren Anteil.
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Alt 13.05.2020, 16:09   #17
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Ok, wenn man die Zahlen sieht, hat das Sozialamt ca die Hälfte der Bestattungskosten übernommen, offensichtlich in Analogie zum Erbanteil der Ehefrau. Gegen diese Betrachtungsweise ist nicht wirklich etwas zu sagen, wobei wohl der Hinweis fehlte, dass auch der Anteil der anderen auf deren Antrag hin übernommen worden wäre. Aber offenbar waren ja fie Söhne eh zu bräsig. Für Sie ist das mit dem Sozialamt eh gegessen, da die Widerspruchsfrist ja schon ewig verstrichen ist (es sei denn, im Bescheid hätte keine Rechtsmittelbelehrung gestanden, dann ist die Frist 1 Jahr).
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