Dies ist ein Beitrag zum Thema Bestattungsvorsorge im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Frohe Pfingsten wünsche ich allen.
Ich bin seit einigen Jahren ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer. Im letzten Herbst habe ich eine neue ...
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31.05.2020, 13:44 | #1 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 09.09.2013
Beiträge: 4
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Bestattungsvorsorge
Frohe Pfingsten wünsche ich allen.
Ich bin seit einigen Jahren ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer. Im letzten Herbst habe ich eine neue Betreuung übernommen. Der Vater meines Klienten war gleichzeitig auch der rechtlicher Betreuer. In diesem Rahmen hat er einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag abgeschlossen. Vertragspartner sind der Vater und das Beerdigungsinstitut. Der Vorsorgeempfänger ist mein Klient. Es wurde bereits eine größere Summe durch den Vater eingezahlt. Diese vertragliche Regelung will nun das Amtsgericht nicht akzeptieren und verlangt eine Änderung bzw. einen neuen Vertrag. In diesem sollen dann Vertragspartner mein Klient und das Beerdigungsinstitut sein. Nun, für den Vater ist das natürlich ein sensibler Vorgang. Er hat es gut gemeint und müsste nun den Vertrag kündigen. Meine Frage; kann das Amtsgericht dies verlangen? Ganz lieben Dank für Ihre Hilfe. Grüße in die Runde |
31.05.2020, 14:22 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
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Hm das einzige Problem, was ich in dieser Konstellation jetzt sehe ist, dass die Entscheidung über die eigene Bestattung ein höchstpersönliches Recht ist, das keiner rechtlichen Vertretung zugänglich ist, und dementsprechend der Vater die Bestattung seines Sohnes zu Lebzeiten nicht vertraglich regeln kann, auch nicht als Betreuer.
Ich wüsste jetzt aber nicht, wie das Amtsgericht als Betreuungsgericht in diesen zunächst einmal formell wirksam abgeschlossenen Vertrag eingreifen sollte, selbst wenn er tatsächlich materiell-rechtlich rechtswidrig wäre. Das Amtsgericht hat weder irgendwelche Zwangsbefugnisse gegen den früheren, bereits aus seinem Amt entlassenen Betreuer noch kann das Gericht dich zwingen, den Vertrag zivilgerichtlich anzufechten und damit einen Rechtsstreit mit dem Vater als früheren Betreuer zu eröffnen, solange der Betreute selbst das nicht will (es sei denn, er könnte keine Entscheidung über seine Bestattung mehr treffen - dann ist aber ein Bestattungsvorsorgevertrag von vornherein die falsche Form der Absicherung im Todesfall). |
31.05.2020, 15:42 | #3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
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Hallo Pilchemu, das stimmt nicht so ganz. Bestattungsverträge sind nicht vertretungsfeindlich (wie Eheschließung oder Testament). Sie müssen nur auf den Wünschen des Betreuten beruhen. Unterstellen wir mal, dass das gegeben ist (mündlich irgendwann mdl geäußert).
Das eigentliche Problem ist die Frage: wessen Geld ist in den Vertrag gesteckt worden: das des Vaters oder des Betreuten? Im ersten Fall wäre das völlig ok (vertrag zugunsten Dritter). Kann bestehen bleiben oder vom Vater gekündigt werden, der dann auch das Geld zurück erhält). Im 2. Fall war es fehlerhaft, dass der Ex-Betreuer als Vertragspartner drinsteht und nicht der Betreute (wahrscheinlich Unwissen bei dem Vater sowie dem Bestatter). In diesem Fall sollte der Vater aufgefordert werden, einer Vertragskorrektur zuzustimmen und der Vertrag danach geändert werden. Außerdem müsste wohl eine Genehmigung zur Hinterlegung des Geldes nach § 1811 BGB gestellt werden.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
01.06.2020, 09:33 | #4 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 09.09.2013
Beiträge: 4
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Bestattungsvorsorge
Guten Morgen und lieben Dank für die Beiträge,
also ich denke nun, dass es tatsächlich entscheidend ist, wessen Geld in den Vertrag geflossen ist. Da es vom Sparbuch meines Klienten kam, werde ich den Vater bitten den Bestattungsvertrag zu kündigen und dann entsprechend der Vorgaben vom Amtsgericht einen neuen abschließen in den das Geld einfließt. Nochmals vielen Dank und noch einen schönen Feiertag. Grüße Ladapit |
02.06.2020, 14:01 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 23.06.2017
Ort: Nordenham
Beiträge: 176
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Wäre es nicht sinnvoller, "einfach" eine Vertragsergänzug zu formulieren, anstatt eine Kündigung erzwingen zu wollen und dann einen Neuvertrag abzuschließen?
Christian Martens |
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