Dies ist ein Beitrag zum Thema Einäscherung einer verstorbenen Betreuten entgegen ihrem ausdrücklichen Wunsch im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Eine von mir betreute 90jährige Dame ist im November 2019 gestorben. Sie lebte zuletzt in einem Seniorenzentrum; das Sozialamt zahlte ...
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10.06.2020, 11:05 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.07.2010
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Beiträge: 144
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Einäscherung einer verstorbenen Betreuten entgegen ihrem ausdrücklichen Wunsch
Eine von mir betreute 90jährige Dame ist im November 2019 gestorben. Sie lebte zuletzt in einem Seniorenzentrum; das Sozialamt zahlte die ungedeckten Heimkosten. Trotzdem hatte sie dort auf ihrem Taschengeldkonto zuletzt einen Betrag von rd. 3.500 Euro gespart. Zu ihren Lebzeiten hat sie immer wieder gesagt, dass sie im Grab ihres verstorbenen Mannes beigesetzt werden möchte, was aber leider nicht schriftlich fixiert wurde. Noch bevor ich die Betreuung übernommen habe, hatte sie wohl bei dem ihr bekannten Bestattungshaus eine Zahlung dafür geleistet, die aber nicht die anschließende Liegezeit nach ihrem Tod beinhaltete. So weit so gut. Nach ihrem Tod stand mir das Ordnungsamt auf den Füßen, was mit ihrer Bestattung geschehen soll. Ich habe denen gesagt, dass die Frau im Grab ihres Mannes beigesetzt werden wollte und theoretisch das Geld dafür auf dem Taschengeldkonto vorhanden ist. Nun ist da aber noch eine Adoptivtochter, die mit ihrer Mutter nichts mehr zu tun haben wollte und deshalb etliche Aufforderungen des Ordnungsamtes zur Stellungnahme betreffend den erforderlichen Erbschein ignorierte. Daraufhin hat sich deren Sohn eingeschaltet und mich tel. um Hilfestellung gebeten, um Namen für die Erteilung des Erbscheines und Verfahrensabläufe. Er wolle, so schrieb er mir sogar per WA, dafür sorgen, dass die Frau ihrem Wunsch entsprechend beigesetzt wird, wenn er das Geld habe. Nun hörte ich letzte Woche, dass -aufgrund der Corona-Krise verspätet- sie letzte Woche anonym beigesetzt wurde. Offensichtlich hat sich der saubere junge Mann das Geld unter den Nagel gerissen und das Ordnungsamt die Bestattung bezahlt, denn seine Mutter hat wohl auf das Erbe verzichtet und ein Enkel kann nicht zur Zahlung herangezogen werden. Ich weiß, dass mit dem Tod der Betreuten meine Aufgabe beendet ist, aber mich wurmt, wie der Enkel da entgegen seiner Zusagen agiert hat.
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10.06.2020, 11:25 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 01.03.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 158
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Hallo,
ich kann Deinen Unmut gut verstehen. Ich hatte vor einiger Zeit einen ähnlichen Fall. Die Betreute hatte eine Sterbegeldversicherung und als Bezugsberechtigten den besten Freund eingetragen. Dieser sollte ihre Erdbestattung im Sarg organisieren. Sie hatte alles schon festgelegt samt Blumenauswahl und Musik. Der Freund hat immer wieder beteuert, dass sie ihm vertrauen kann und er alles regeln wird. Als sie dann starb, hat er das ganze Geld ausgezahlt bekommen und hat es für sich verwendet. Da er kein gesetzlicher Erbe war, bestand für ihn keine Pflicht, die Bestattung zu bezahlen. Das Ordnungsamt hat dann die Urnenbestattung veranlasst. Genau das, was die Betreute ja unbedingt vermeiden wollte. Seitdem rate ich Betreuten, denen die Bestatattungsform wichtig ist, zu einer Bestattungsverfügung oder einem Bestattungsvorsorgevertrag.
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"Akzeptiere oder verändere" |
10.06.2020, 16:59 | #3 |
Moderator
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Eine detaillierte Bestattungsverfügung ist schon gut Muster zB: https://www.bestattungsplanung.de/im...gsverfgung.pdf
Aber selbst wenn man es schriftlich macht (und nicht mündlich wie im Beispiel oben), bleibt das Problem, dass der andere Vertragspartner natürlich immer Vertragsbruch begehen kann. Man kann den Leuten halt nicht in den Kopf schauen. Der zu Bestattende selbst ist tot und man bräuchte einen fitten Dritten (zB den Erben), um das ggf dem Vertragspartner durchzusetzen. Das gilt im Übrigen auch für einen echten Bestattungsvorvertrag. Da wird das Geld aber meist von einer Treuhandstelle verwaltet, nicht vom Bestatter selbst. Dieser erhält das Geld erst nach Vorlage der Belege, dass die Bestattung durchgeführt wurde.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
10.06.2020, 23:15 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.08.2018
Beiträge: 235
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Doch, der Enkel kann zur Zahlung herangezogen werden. Er hat geerbt wegen der Erbausschlagung der Mutter und die Bestattung zahlt der Erbe.
Von wem hast Du das überhaupt gehört? Ist die "Quelle" zuverlässig? Ich kann mir nicht vorstellen, dass jmd., der im November letzten Jahres gestorben ist, erst letzte Woche beerdigt wurde. |
10.06.2020, 23:25 | #5 | |
Forums-Geselle
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11.06.2020, 18:25 | #6 |
Forums-Geselle
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Die Einäscherung der Leiche wird sicher im Vorfelde erfolgt sein. Die Bestattung der Urne mit der Asche kann deshalb auch deutlich später erfolgen, wenn der Kostenträger feststeht oder das Ordnungsamt dem Bestatter eine Kostenzusage erteilt hat.
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11.06.2020, 19:16 | #7 |
Forums-Geselle
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