Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

im Krankenhaus verstorben, persönliche Sachen

Dies ist ein Beitrag zum Thema im Krankenhaus verstorben, persönliche Sachen im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
So ist die Geschichte ausgegangen ... Das Konsulat hat Kontakt zum Krankenhaus aufgenommen bzw. einen Bestatter geschickt. Unterlagen haben sie ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 13.07.2020, 23:43   #21
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
Standard

So ist die Geschichte ausgegangen ...

Das Konsulat hat Kontakt zum Krankenhaus aufgenommen bzw. einen Bestatter geschickt. Unterlagen haben sie sich scheinbar dann doch selbst besorgen können. Die Verstorbene wurde einbalsamiert und mit dem nächsten Flieger nach Tunesien gebracht.

Wohnungsschlüssel etc. sind in der Klinik geblieben. Ich habe beim Nachlassgericht eine Nachlasspflegschaft angeregt, da keine Erben bekannt sind.

Unterdessen hatte die Vorbetreuerin Kontakt zu den Angehörigen in Tunesien aufgenommen. Da die Angehörigen gerne eine kleine Erinnerung haben wollten, wurde ich gebeten, vor der Entrümpelung der Wohnung dabei zu helfen, dass eventuell vorhandene Fotos etc. für die Angehörigen gesichert werden. Ich habe mitgeteilt, dass sich die Angehörigen bitte an das Nachlassgericht wenden sollen, da ich nicht befugt bin, hier tätig zu werden.

++++++
Auch wenn ich persönlich keine Bedenken habe, dass die B. etwas gegen eine Bestattung in Tunesien gehabt haben könnte, fand ich es doch recht kurios, dass man scheinbar einen Leichnam einfach außer Landes bringen kann, ohne, dass die Wünsche des Verstorbenen bekannt sind. Ein Leichnam ist nach meiner Recherche eine "herrenlose Sache".
Annegret ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2020, 12:01   #22
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
Standard

Hallo, da eine Leiche keine Sache ist, kann sie auch nicht herrenlos sein. In Deutschland haben das Entscheidungsrecht die Totensorgepflichtigen, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten nicht selbst jemand anderen benannt hat (siehe Wikipedia zu den Begriffen Totensorge und Bestattungsverfügung). Das sind aber alles familienrechtliche Konstrukte (des deutschen Rechtes).

Und die einzelnen Staaten bestimmen oft, dass ihr Familien- (und Erb-)recht für ihre Staatsangehörigen auch dann gilt, wenn sie im Ausland leben. Das kann durchaus im tunesischen Recht so sein. Ist letztlich eine Folge, dass man Staatsangehöriger eines Staates ist. Für irgendwas muss das ja nütze sein.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:19 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39