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Erbschaft - Ausschlagung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Erbschaft - Ausschlagung im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen zusammen, die seit X Jahren getrennt lebende Ehefrau meines B ist kürzlich verstorben. Es ist beabsichtigt das Erbe ...


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Alt 25.09.2020, 10:03   #1
Stammgast
 
Benutzerbild von zwerg1978
 
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 757
Standard Erbschaft - Ausschlagung

Guten Morgen zusammen,
die seit X Jahren getrennt lebende Ehefrau meines B ist kürzlich verstorben.
Es ist beabsichtigt das Erbe auszuschlagen. B ist aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage persönlich bei Gericht vorzusprechen. Wenn ich dies nun für Ihn erledige, benötige ich zur Wirksamkeit meiner Erklärung eine gerichtliche Genehmigung.
Würde es den Verlauf der Genehmigung leichter gestalten, wenn ich bei der Beantragung eine Erklärung des B beilege, in der er sich mit der Ausschlagung einverstanden erklärt ?
zwerg1978 ist offline  
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Alt 25.09.2020, 10:27   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Da du dabei eben als Betreuer handelst und nicht als "Bote" des Betreuten wird sich m.E. nichts an der Genehmigungspflicht ändern.


Was ist denn auch so schlimm daran? Durch das Genehmigungsverfahren wird die Ausschlagungsfrist gehemmt und falls noch ergänzende Informationen zum Erbe auftauchen bleibt Zeit die Ausschlagung evtl. sein zu lassen.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 25.09.2020, 11:48   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
Frage

Wichtig: für Letzteres muss der Genehmigungsantrag nach § 1822 BGB beim Betreuungsgericht nachweisbar innerhalb der 6Wochenfrist vorliegen. Wenn schon einige Wochen verstrichen sind, sollte man den persönlich abgeben.

Kann man am besten in einem Abwasch mit der Erbsusschlagungserklärung selbst machen. Dafür muss man eh höchstpersönlich zum Nachlassgericht.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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