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Nebenkostennachzahlung nach Tod der Mutter des Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Nebenkostennachzahlung nach Tod der Mutter des Betreuten im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Folgende Situation liegt bei meinem Betreuten vor: Der Betreute hatte zusammen mit der Mutter in einer Wohnung gelebt mit einem ...


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Alt 15.12.2020, 16:41   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 29.03.2016
Beiträge: 13
Standard Nebenkostennachzahlung nach Tod der Mutter des Betreuten

Folgende Situation liegt bei meinem Betreuten vor:
Der Betreute hatte zusammen mit der Mutter in einer Wohnung gelebt mit einem gemeinsamen Mietvertrag. Die Mutter ist im November 2020 verstorben und hinterlässt ein Erbe in Höhe von 60.000 Euro. Erbberechtigt sind der Betreute und sein Bruder.

Nun ist eine Nebenkostennachzahlung für 2019 in Höhe von 600,- Euro gekommen. Der Betreute hat die Summe schon überwiesen. Ich möchte gerne, dass die Hälfte davon anteilig von beiden Erben beglichen wird, also jeder 150,- Euro. Ein Testament liegt nicht vor und das Erbe ist noch nicht vollstreckt worden.

Meine Frage: Fordere ich die 150,- Euro vom Bruder des Betreuten nach der Zuteilung des Erbes oder gibt es noch einen anderen Weg?
oblohm ist offline  
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Alt 15.12.2020, 20:58   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin moin


Wenn der Nachlass noch nicht verteilt ist, dann solltest Du dich schon mal vorab mit dem Bruder Deines Betreuten zusammensetzen und auseinanderklamüsern, worin der Nachlass besteht.
D.h. ein Nachlassverzeichnis anfertigen, in dem nicht nur die Habe drin steht, sondern auch die bestehenden Forderungen und die sog. "Lebendkosten" (zu denen die Bestattung und die Betreuungskosten (sofern sie betreut wurde)) aufgelistet sind.

Zu diesen Forderungen gehört z.B. auch ihr Anteil an der Nebenkostennachzahlung 2019 und ggf. auch 2020.


Wenn Du wartest, bis der Nachlass verteilt ist und du erst dann mit Forderungen kommst, bist Du zu spät. Da wird jeder Miterbe maulig.



MfG


Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 17.12.2020, 19:17   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 29.03.2016
Beiträge: 13
Standard

Vielen Dank Imre.
oblohm ist offline  
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Stichworte
erbe, erbengemeinschaft, tod


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