Dies ist ein Beitrag zum Thema Nachlasspfleger will Bürokraft zur Abholung schicken im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen,
ein Nachlasspfleger will Unterlagen zu einem verstorbenen Klienten bei mir abholen. Kein Problem, ich habe ihn gebeten den ...
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#1 |
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Club 300
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 330
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Guten Morgen,
ein Nachlasspfleger will Unterlagen zu einem verstorbenen Klienten bei mir abholen. Kein Problem, ich habe ihn gebeten den originalen Beschluss und Personalausweis vorzulegen dann händige ich die Akte und Wohnungsschlüssel an ihn aus. Nun schreibt mich seine Bürokraft an sie sei befugt und würde sich nun auf den Weg machen um die Sachen zu holen. Ich will das nicht unnötig kompliziert machen aber: ich händige nur dem Nachlasspfleger selbst unter Vorlage o.g. Dokumente aus, korrekt ? Vielen Dank an Euch für eine kurze Rückmeldung. Und bleibt gesund... Rose |
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#2 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,995
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Meines Erachtens spricht nichts dagegen die Unterlagen auch an Angestellte des Nachlaßpflegers auszuhändigen, wenn diese sich auch entsprechend legitimieren.
Warum sollte er denn persönlich erscheinen müssen?
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#3 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,666
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Natürlich kann ein Bote eingeschaltet werden, um erwas abzuholen und zu quittieren. Aber es ist ja nicht nur die Herausgabe, sondern auch die Schlussrechenschaft (§ 1890 BGB). Hier sehe ich eine Bürokraft nicht als korrekt an. Ich würde den Nachlasspfleger mal fragen, wie er sich das vorstellt.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#4 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 649
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Hallo,
ich arbeite nicht nur als rechtlicher Betreuer sondern auch als Nachlasspfleger. Das ist ein ganz normaler Vorgang, dass Unterlagen abgeholt werden können. Ich lasse mir sogar Unterlagen zuschicken. Warum soll ich vieleicht hunderte Kilometer fahren, nur um eine Akte abzuholen? Auch eine Abschlussrechnung liegt zur Sicherheit immer noch beim Betreuungsgericht und normalerweise auch beim abgebenden Betreuer. Wo soll hier das Problem sein. Versucht doch mal als Macher zu arbeiten und nicht als Bedenkenträger. Gruß Heiner |
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