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Nachlasspfleger will Bürokraft zur Abholung schicken

Dies ist ein Beitrag zum Thema Nachlasspfleger will Bürokraft zur Abholung schicken im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen, ein Nachlasspfleger will Unterlagen zu einem verstorbenen Klienten bei mir abholen. Kein Problem, ich habe ihn gebeten den ...


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Alt 19.02.2021, 09:31   #1
Club 300
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 330
Standard Nachlasspfleger will Bürokraft zur Abholung schicken

Guten Morgen,
ein Nachlasspfleger will Unterlagen zu einem verstorbenen Klienten bei mir abholen. Kein Problem, ich habe ihn gebeten den originalen Beschluss und Personalausweis vorzulegen dann händige ich die Akte und Wohnungsschlüssel an ihn aus.

Nun schreibt mich seine Bürokraft an sie sei befugt und würde sich nun auf den Weg machen um die Sachen zu holen.

Ich will das nicht unnötig kompliziert machen aber: ich händige nur dem Nachlasspfleger selbst unter Vorlage o.g. Dokumente aus, korrekt ?

Vielen Dank an Euch für eine kurze Rückmeldung.
Und bleibt gesund...
Rose
Rose40 ist offline  
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Alt 19.02.2021, 11:54   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,995
Standard

Meines Erachtens spricht nichts dagegen die Unterlagen auch an Angestellte des Nachlaßpflegers auszuhändigen, wenn diese sich auch entsprechend legitimieren.
Warum sollte er denn persönlich erscheinen müssen?
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 19.02.2021, 15:13   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,666
Standard

Natürlich kann ein Bote eingeschaltet werden, um erwas abzuholen und zu quittieren. Aber es ist ja nicht nur die Herausgabe, sondern auch die Schlussrechenschaft (§ 1890 BGB). Hier sehe ich eine Bürokraft nicht als korrekt an. Ich würde den Nachlasspfleger mal fragen, wie er sich das vorstellt.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 02.03.2021, 18:39   #4
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 649
Standard

Hallo,
ich arbeite nicht nur als rechtlicher Betreuer sondern auch als Nachlasspfleger.
Das ist ein ganz normaler Vorgang, dass Unterlagen abgeholt werden können.
Ich lasse mir sogar Unterlagen zuschicken. Warum soll ich vieleicht hunderte Kilometer fahren, nur um eine Akte abzuholen?


Auch eine Abschlussrechnung liegt zur Sicherheit immer noch beim Betreuungsgericht und normalerweise auch beim abgebenden Betreuer.
Wo soll hier das Problem sein.


Versucht doch mal als Macher zu arbeiten und nicht als Bedenkenträger.
Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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