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Rechnung für Leichenschau

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechnung für Leichenschau im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Leute, wir hatten uns vor einiger Zeit mal über meine Betreute hier unterhalten, die verstorben ist. Heute kam zumindest ...


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Alt 28.05.2021, 12:06   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 13.08.2015
Beiträge: 41
Standard Rechnung für Leichenschau

Hallo Leute,

wir hatten uns vor einiger Zeit mal über meine Betreute hier unterhalten, die verstorben ist.

Heute kam zumindest der Schock für mich: Ich habe eine Rechnung für die Leichenschau bekommen. 230€ soll ICH zahlen.

Die Betreute selbst war vermögenslos. Erbin ist die Mutter der Betreuten, die ebenfalls vermögenslos ist. Deshalb will man eben mich zur Zahlung bewegen, da ich den Ärztlichen Notdienst gerufen habe. Ist es richtig so?
LL0rd ist offline  
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Alt 28.05.2021, 12:36   #2
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,543
Standard

Da liegt sicher (hoffentlich!) nur ein Versehen bei der Abrechnung vor.
Einfach mal anrufen und klären, dass Du zwar Betreuer warst, aber ansonsten nichts damit zu tun hast (Bestattung hast ja nicht Du in Auftrag gegeben, oder?!).
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Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 28.05.2021, 12:43   #3
Moderator
 
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Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
Standard

Die erste Frage: welches Bundeslsnd?

2. welche Rechtsgrundlage wird genannt?

Ohne sowas ist eine korrekte Antwort nicht möglich.
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 28.05.2021, 12:48   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 13.08.2015
Beiträge: 41
Standard

Zitat:
Zitat von Fara Beitrag anzeigen
Da liegt sicher (hoffentlich!) nur ein Versehen bei der Abrechnung vor.
Einfach mal anrufen und klären, dass Du zwar Betreuer warst, aber ansonsten nichts damit zu tun hast (Bestattung hast ja nicht Du in Auftrag gegeben, oder?!).
Nein, die Bestattung habe ich nicht in Auftrag gegeben. Das war die Mutter der Betreuten selbst.

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Die erste Frage: welches Bundeslsnd?

2. welche Rechtsgrundlage wird genannt?
Baden-Württemberg

Was meinst du mit welche Rechtsgrundlage wird genannt? Also bekommen habe ich eine ganz normale Rechnung von einem privatärztlichen Abrechnungszentrum. Die Rechnung ist auf meinen Namen und unten steht die Betreute als "Behandelt wurde...."
LL0rd ist offline  
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Alt 28.05.2021, 13:08   #5
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Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
Standard

Ich war von einem amtlichen Gebührenbescheid ausgegangen. Hier müsste ja ein Behandlungsvertrag geschlossen worden sein. Hast du irgendwas in der Richtung unterschrieben?
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Horst Deinert

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Alt 28.05.2021, 13:11   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 13.08.2015
Beiträge: 41
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Ich war von einem amtlichen Gebührenbescheid ausgegangen. Hier müsste ja ein Behandlungsvertrag geschlossen worden sein. Hast du irgendwas in der Richtung unterschrieben?
Nee, und ich habe auch keine Ahnung, wo die meine Daten her haben. Ich habe nur bei der 116 117 angerufen und war dabei als der Arzt kam. Hab ihm da aber auch nur die Krankengeschichte erzählt und Unterlagen vorgelegt.
LL0rd ist offline  
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Alt 28.05.2021, 15:03   #7
Moderator
 
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Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
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Ok, du warst also beim Sterbefall dabei (hast ihn selbst entdeckt)?

Dann warst du verpflichtet, die Leichenschau zu veranlassen, § 21 Abs. 1 Nr 3 BestG BaWü. Die Kosten hast aber nicht du zu tragen, sondern nach § 24 des gleichen Gesetzes der Bestattungspflichtige, das wiederum sind nur die Angehörigen und steht in § 31 iVm § 21 Abs. 1 Nr 1. Da hat offenbar jemand die Verknüpfung der einzelnen Bestimmungen nicht verstanden.

Zum Gesetz: https://www.landesrecht-bw.de/jporta...stattGBWV12P20

Also Rechnung zurücksenden und das schreiben, was ich obenbenannt habe. Falls die es dennoch mit einem Mahnbescheid versuchen, natürlich Widerspruch einlegen.
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Horst Deinert

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Alt 28.05.2021, 15:16   #8
Forums-Azubi
 
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Vielen Dank!
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