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Betreuter stirbt direkt nach Betreuungsübernahme

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter stirbt direkt nach Betreuungsübernahme im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich habe gerade eine Betreuung übernommen (Eilbeschluss per Fax, Erstbetreuung) und nun direkt einen Anruf aus der Klinik ...


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Alt 22.09.2021, 11:52   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 22.09.2021
Beiträge: 3
Standard Betreuter stirbt direkt nach Betreuungsübernahme

Hallo zusammen,

ich habe gerade eine Betreuung übernommen (Eilbeschluss per Fax, Erstbetreuung) und nun direkt einen Anruf aus der Klinik erhalten, dass der Betreute vermutlich in den nächsten Tagen versterben wird. Ich habe bisher noch nicht einmal den Betreuerausweis vorliegen.

Wie gehe ich mit einer solchen Situation um? Wenn der Betreute jetzt ganz kurzfristig verstirbt, habe ich ja keine Grundlage für einen Bericht an das Gericht....

Danke Euch!

VG
ER2021
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Alt 22.09.2021, 12:31   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Eilbeschluss per Fax
Du sendest der Klinik den Eilbeschluss und erkundigst dich dort regelmässig nach dem Befinden und der Behandlungsplanung.


Zitat:
Wenn der Betreute jetzt ganz kurzfristig verstirbt, habe ich ja keine Grundlage für einen Bericht an das Gericht....
Was für einen Bericht möchtest du denn bei der Sachlage abgeben? Warte die nächsten paar Tage ab und falls deine Betreute wirklich verstirbt dann teilst du dies umgehend dem Gericht mit.Ende.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 22.09.2021, 12:57   #3
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,810
Standard

Kann es sein, dass der Eilbeschluss erfolgt ist, weil noch Entscheidungen in med. Hinsicht zu treffen sind? Schon mit dem behandelnden Arzt gesprochen (mit dem Betreuten gehts wohl nicht mehr)?
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 22.09.2021, 13:18   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 22.09.2021
Beiträge: 3
Standard

Ja, mit dem Arzt habe ich schon gesprochen wg. Medikamentengabe und der bestehenden Patientenverfügung.

Ein Problem sehe ich zum Beispiel bei der Aufstellung des Vermögensverzeichnisses. Ich weiß hier leider fast gar nichts - nur das ein Eigenheim vorhanden sein soll. Kann auf die Erstellung verzichtet werden, wenn der Betreute innerhalb von wenigen Tagen nach Betreuerbestellung verstirbt?
Wenn der Betreute stirbt, bevor ich die Bank gefunden und besucht habe, komme ich an die Daten ja gar nicht mehr ran...
ER2021 ist offline  
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Alt 22.09.2021, 13:49   #5
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 405
Standard

FALLS der Betreute kurzfristig verstirbt sprich DANN mit dem Rechtspfleger. Berichte ihm kurz, welche Infos Du hast und welche eben nicht und einige dich mit ihm/ihr auf den Umfang deines Berichtes.
In einem vergleichbaren Fall (1 Woche Koma und dann Exitus) habe ich ein halbe Seite geschrieben über meine Erkenntnisse und das wars. Damals war aber (wahrscheinlich) kein Vermögen im Spiel.
__________________
--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist offline  
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Alt 22.09.2021, 13:52   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,810
Standard

Für die Erstellung des VZ kalkuliert man üblicherweise zwischen 6 Wochen und 3 Monaten ein, jenachdem, wir komplex die Ermittlung des Vermögenststbestände ubd Schulden ist. Hier würde ich zunächst klären, ob der Krankenversicherungsschutz vorhanden ist und ob nahe Angehörige da sind, vor allem wegen der anstehenden Beerdigung. Falls letzteres nicht der Fall ist, aber genügend Geld auf dem Konto, würde ich einen Bestattungsvorvertrag schließen und eine Abschlagszahlung dafür leisten.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 22.09.2021, 14:15   #7
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
Wenn der Betreute stirbt, bevor ich die Bank gefunden und besucht habe, komme ich an die Daten ja gar nicht mehr ran...

Bisher sind da ganz schön viele Vermutungen bei dir.
Derzeit solltest du einfach deinen Job machen und nicht darauf bauen das die Vorhersage des Arztes eintritt. Ich habe hier auch schon genügend "gleich " versterbende gehabt die doch noch sehr lange gelebt haben.


Also ermittele deine Fakten im Rahmen deiner Aufgabenkreise und wenn der Betreute doch kurzfristig verstirbt kannst du das immer noch dem Gericht erklären.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 22.09.2021, 17:22   #8
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 15.08.2021
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 58
Standard

"Falls letzteres nicht der Fall ist, aber genügend Geld auf dem Konto, würde ich einen Bestattungsvorvertrag schließen und eine Abschlagszahlung dafür leisten."


Das würde ich nun gerade nicht machen. Eine Beerdigung für jemanden planen ist m.E. nicht Aufgabe eines Betreuers, vor allem nicht, wenn nichts anderes geklärt ist. Wenn derjenige vermögend ist, dann ist es sowieso Sache der Bestattungspflichtigen bzw. Erben. Wenn nur eine geringe Summe auf dem Konto (sagen wir 3000 €) vorhanden ist, würde ich solche Entscheidungen überhaupt nicht treffen. Vor allem dann nicht, wenn ich nichts anderes weiß und der Betroffene mir überhaupt keine Auskunft geben kann wie er sich die Beerdigung vorstellt.



Ich würde hier lediglich mit den Ärzten in Kontakt tretten. Parallel die Bank ausfindig machen und einen formlosen Antrag auf Sozialleistungen stellen, wenn ich nicht weiß wovon derjenige lebt. Um alle Fristen zu wahren.
Domenica ist offline  
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Alt 23.09.2021, 09:16   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Da geht`s mir wie dem Jesus....... und ich kann mich nur Agw und Domenica anschliessen.
Protokollire ganz genau am besten die täglichen telefonischen Nachfragen nach dem jeweiligen Sachstand mit der Klinik und den Ärzten.

Stelle unbedingt und umgehend einen formlosen Antrag beim JC und Sozialamt auf die Kosten zur HLU und der KV. Bei beiden, denn wenn der Todesfall tatsächlich eintreten sollte dann wirst du nicht noch in Kopetenzstreitigkeiten (evtl. gegenüber den Erben) verwickelt.
Sicher ist sicher.

Im KH könntest du in aller Gemächlichkeit die KV herausfinden und dann dort dich rückwärsts langsam vortasten. Damit würdest du die Leistungsform in Erfahrung bringen können und letztlich damit beim Bankkonto anlangen.


Von einen Bestattungsvertrag würde ich auf jeden Fall aus den genannten Gründen die Finger lassen.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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