Dies ist ein Beitrag zum Thema Muss Sozialhilfeempfängerin Bestattung zahlen im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Gilt das nicht nur wenn eine leistungsberchtige Person verstirbt? Das war hier nicht der Fall. Leistungsberechtigt ist der Erbe.
Ganz ...
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#11 |
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Forums-Geselle
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Ort: Hessen
Beiträge: 102
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Gilt das nicht nur wenn eine leistungsberchtige Person verstirbt? Das war hier nicht der Fall. Leistungsberechtigt ist der Erbe.
Ganz verstehe ich auch die Logik dahinter nicht. Hätte der Erblasser sein Vermögen vor dem Tode verschenkt, wäre unter dem Strich mehr herausgekommen. Es wäre zwar der 1te Monat als Einkommen für den Leistungsempfänger gewertet worden, der Rest wäre aber dem Vermögen zugeflossen. Dieses würde dann vom Schonbetrag geschützt. Oder liege ich falsch? |
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