Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Komplizierte Konstellation mit Testamentsvollstrecker

Dies ist ein Beitrag zum Thema Komplizierte Konstellation mit Testamentsvollstrecker im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von michaela mohr Ein rechtlicher Betreuer darf nicht gleichzeitig zum Testamentsvollstrecker eingesetzt werden da der Betreuer den Testamentsvollstrecker ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 12.08.2022, 10:28   #11
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 30.11.2019
Ort: Berlin
Beiträge: 114
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Ein rechtlicher Betreuer darf nicht gleichzeitig zum Testamentsvollstrecker eingesetzt werden da der Betreuer den Testamentsvollstrecker zu kontrollieren hat.

aus https://www.reguvis.de/xaver/btrecht/start
Den Link kann ich leider nicht öffnen. Aber offensichtlich betrifft dies den Fall, in dem der Betreuer namentlich als TV im Testament benannt wird. Wie ist es, wenn der Überlebende qua Testament zum TV bestellt wird, seinerseits aber unter rechtlicher Betreuung steht?
Faunhart ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.08.2022, 12:19   #12
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,247
Standard

Zitat:
Zitat von Faunhart Beitrag anzeigen
Wie ist es, wenn der Überlebende qua Testament zum TV bestellt wird, seinerseits aber unter rechtlicher Betreuung steht?
Diese Anordnung wäre unwirksam. Wer unter Betreuung für die Vermögenssorge steht kann nicht zum Testamentsvollstrecker ernannt werden, § 2201 BGB. Das Nachlassgericht müsste dann einen anderen Testamentsvollstrecker benennen.
Pichilemu ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.08.2022, 12:56   #13
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 30.11.2019
Ort: Berlin
Beiträge: 114
Standard

Zitat:
Zitat von Pichilemu Beitrag anzeigen
Diese Anordnung wäre unwirksam. Wer unter Betreuung für die Vermögenssorge steht kann nicht zum Testamentsvollstrecker ernannt werden, § 2201 BGB. Das Nachlassgericht müsste dann einen anderen Testamentsvollstrecker benennen.
Danke, danach habe ich gesucht. Ich finde die Vorstellung, dass beide Erben von demselben Betreuer, auch mit Vermögenssorge betreut werden, bei der die Betroffenen sich möglicherweise sogar sehr gut betreut fühlen und dann aber ein externer, evtl. sogar ein RA, der auch seine Daseinsberechtigung haben will, als TV bestellt werden muss, irgendwie misslich.
Faunhart ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.08.2022, 20:01   #14
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Ich befürchte du hast die Antwort von Pichilemu falsch aufgefasst.
Er hatte geschrieben, dass Menschen die einen Betreuer haben (müssen) nicht gleichzeitg selbst als TV bestellt werden können. Weder für sich selbst, noch für andere.
Der Betreuer selbst würde auch nicht bestellt werden können sondern ein "Externer".


Zitat:
und dann aber ein externer, evtl. sogar ein RA, der auch seine Daseinsberechtigung haben will, als TV bestellt werden muss, irgendwie misslich.
Was daran misslich sein sollte verstehe ich jetzt nicht?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:06 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39