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Erbertrag, Einsichtsrecht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Erbertrag, Einsichtsrecht im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ein Betreuter (AG Vermögenssorge) hat vor kurzem mit Unterstützung eines Rechtsanwaltes einen Erbvertrag erstellen, notariell beglaubigen und hinterlegen lassen. Über ...


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Alt 24.07.2022, 07:58   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.10.2014
Beiträge: 62
Standard Erbertrag, Einsichtsrecht

Ein Betreuter (AG Vermögenssorge) hat vor kurzem mit Unterstützung eines Rechtsanwaltes einen Erbvertrag erstellen, notariell beglaubigen und hinterlegen lassen. Über den Inhalt wurde ich nicht informiert. Eigentlich sollte anfangs nur ein Testament erstellt werden. Nun ist ein Testamentsvertrag ja ein zweiseitiger Vertrag, bei dem auch der zukünftige Erbe offensichtlich vertragliche Verpflichtungen übernommen hat. Diese müsste ich ja ggf. für den Betreuten geltend machen. Habe ich das Recht, Einsicht in den Vertrag zu nehmen? Wer ist mir dazu ggf. Auskunftsverpflichtet?

LG
Landkarte ist offline  
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Alt 24.07.2022, 08:11   #2
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
Standard

Zitat:
Zitat von Landkarte Beitrag anzeigen
Nun ist ein Testamentsvertrag ja ein zweiseitiger Vertrag, bei dem auch der zukünftige Erbe offensichtlich vertragliche Verpflichtungen übernommen hat.
Nicht ganz. Was in einem Erbvertrag stehen darf, ist in § 2278 BGB geregelt. Mehr als die Bestimmung einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person zum Erbe, ggfs. verbunden mit einem Vermächtnis oder einer Auflage, darf nicht in einem Erbvertrag stehen.


Der einzige Unterschied zu einem Testament ist, dass die in einem Erbvertrag bedachte Person nach dem Tod des Erblassers auf Erfüllung des Erbvertrags klagen kann, was so bei einem Testament nicht möglich ist, d. h. ein nachträgliches Umentscheiden des Erblassers ist anders als bei einem Testament nicht mehr möglich.



Zitat:
Zitat von Landkarte Beitrag anzeigen
Habe ich das Recht, Einsicht in den Vertrag zu nehmen?
Der letzte Wille des Betreuten ist einer Vertretung durch einen Betreuer entzogen. Somit wirst du m. E. keine Einsicht in den Erbvertrag erhalten.
Pichilemu ist offline  
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Alt 24.07.2022, 08:15   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Du hast mit den Regelungen nach dem Tod des Betreuten nichts mehr zu tun, weder etwas zu überwachen noch sonst etwas.


Zitat:
Nun ist ein Testamentsvertrag ja ein zweiseitiger Vertrag, bei dem auch der zukünftige Erbe offensichtlich vertragliche Verpflichtungen übernommen hat.
Wo siehst du hier eine Offensichtlichkeit?
Mit der notariellen Beglaubigung wird gleichzeitig die Testierfähigkeit bescheinigt und damit bist du in dieser Sache komplett raus.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 24.07.2022, 08:38   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.10.2014
Beiträge: 62
Standard

Vielen Dank. Ein Problem weniger.
Landkarte ist offline  
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