Dies ist ein Beitrag zum Thema zweites Testament im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen zusammen,
die Mutter einer Klientin ist verstorben. Ein, von der Mutter beim Nachlassgericht hinterlegtes Testament, wurde meiner Klientin ...
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28.07.2022, 07:46 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 282
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zweites Testament
Guten Morgen zusammen,
die Mutter einer Klientin ist verstorben. Ein, von der Mutter beim Nachlassgericht hinterlegtes Testament, wurde meiner Klientin zugestellt. Der Inhalt: sie ist, gemeinsam mit ihrer Schwester, Alleinerbin. Zusätzlich bestimmt die Erblasserin das meiner Klientin ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch einer Immobilie einzutragen ist welche sie auch hälftig erbt. Weitere Konten etc. sind explizit im Testament aufgeführt. Nun legt der Witwer ein zweites Testament mit jüngerem Datum vor ( hat mich die Miterbin gestern drüber informiert ) . In diesem wird sich wohl ausschließlich auf die Immobilie bezogen welche die Erblasserin nun allein an den Ehemann vererbt. Das frühere Testament wird nicht widerrufen. Frage: Ist mein Verständnis korrekt das damit im älteren Testament nur der Teil mit der Immobilie unwirksam wird ? Was ist mit dem lebenslangen Wohnrecht ? Für Eure Rückmeldungen im Voraus besten Dank. Rose |
28.07.2022, 08:30 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,253
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Das ist eine Auslegungsfrage, die letztlich nur ein Fachanwalt für Erbrecht beantworten kann und ggfs. auch gerichtlich in einem Verfahren gegen den Ehemann geklärt werden müsste.
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