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Erbe völlig irre

Dies ist ein Beitrag zum Thema Erbe völlig irre im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin, ich habe eine Betreuung gleich mit EiWi bekommen. Er lebt im mietfrei Elternhaus und hat eine Schwester, die dort ...


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Alt 20.09.2022, 12:44   #1
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
Standard Erbe völlig irre

Moin,


ich habe eine Betreuung gleich mit EiWi bekommen.


Er lebt im mietfrei Elternhaus und hat eine Schwester, die dort nicht lebt. Die Mutter lebt ebenfalls im Haus.



Der Vater verstarb vor ca 2 Jahren und vererbte den Kindern wohl auch Bargeld.


So:


Das Haus soll verkauft werden, wobei das Erbteil des Hauses nach polnischm Recht zu teilen wäre. Das Grundstück angeblich nach deutschem Recht.


Das "Bargeld" verwaltete die Mutter für ihren Sohn und hat das wohl noch immer die Hand drauf (ca 20 K€). Angeblich reguliert sie Schulden.


Beispiel: Das Auto steht in einer Werkstatt und ist defekt. Im Brief steht die Mutter. Sie will nun die Stellgebühren von dem Geld zahlen, obwohl es ja rechtlich ihr PKW ist.


Ich nehme an, für die Veräußerung des Hauses (ca 20 J alt, supergepflegt, pers. Schätzwert ca 450.000 €) ein Wertgutachten zu benötigen?


Wäre es korrekt, die Kohle von der Mutter einzufordern?


Eigentlich wirkt er recht fit, überließ mir allerdings keinerlei Unterlagen. Ich müsste den Erbnachweis noch irgendwo anfordern. Wo geht das?
Tomas11 ist offline  
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Alt 20.09.2022, 13:10   #2
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,249
Standard

Zitat:
Zitat von Tomas11 Beitrag anzeigen
Das Haus soll verkauft werden, wobei das Erbteil des Hauses nach polnischm Recht zu teilen wäre. Das Grundstück angeblich nach deutschem Recht.
Das kann nicht sein, da das Eigentum am Grundstück und am daraufstehenden Haus nicht auseinanderfallen darf, es sei denn es handelt sich um ein Erbbaurecht (sehr unwahrscheinlich).

Zitat:
Zitat von Tomas11 Beitrag anzeigen
Ich nehme an, für die Veräußerung des Hauses (ca 20 J alt, supergepflegt, pers. Schätzwert ca 450.000 €) ein Wertgutachten zu benötigen?

Wäre es korrekt, die Kohle von der Mutter einzufordern?
Zunächst einmal wären die Eigentumsverhältnisse zu klären. Da es sich anscheinend um einen internationalen Erbfall handelt, mit Anwendung der EU-Erbrechtsverordnung, würde ich da ohne einen guten Anwalt für Erbrecht nichts anfassen.


Zitat:
Zitat von Tomas11 Beitrag anzeigen
Eigentlich wirkt er recht fit, überließ mir allerdings keinerlei Unterlagen. Ich müsste den Erbnachweis noch irgendwo anfordern. Wo geht das?
Das hängt davon ab wo der Erblasser bei seinem Tod zuletzt gelebt hat. Im schlimmsten Fall war das nicht Deutschland, dann dürfte es sehr schwer werden.
Pichilemu ist gerade online  
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