Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechnung Leichenschau im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
frage einfach mal in die Runde:
Was mache ich, wenn ich nach dem Tod meines Betreutem die Rechnung für ...
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06.10.2022, 13:47 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 80
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Rechnung Leichenschau
Hallo,
frage einfach mal in die Runde: Was mache ich, wenn ich nach dem Tod meines Betreutem die Rechnung für die Leichenschau erhalte, freundlich darauf hinweise, ich bin nicht mehr zuständig, eine Telefonnummer eines Verwandten nenne. Anschließend wird mir mitgeteilt, man wolle eventuell gerichtliche Schritte gegen mich einleiten. Bin sowieso immer wieder erstaunt, dass z. B. Ärzte, die diese Rechnungen ausstellen, immer mit Unverständnis reagieren, wenn man die Sachlage erläutert. Zu Lebzeiten ist der Kontakt zu der "Restfamilie" oftmals schwierig - aus welchen Gründen auch immer. Auch wollen manche Gerichte, dass ich mich melde, um Erben zu benennen. Mmhh Bin ich die Auskunft? Bin ich Problemlöser von Beruf? Mimmi
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Mimmi aus Baden-Württemberg |
06.10.2022, 13:58 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 26.10.2014
Ort: Hessen
Beiträge: 105
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Zu meiner Betreuten kam an einem Freitag Abend der Arzt persönlich, um den Betrag für die Leichenschau des verstorbenen Mannes in bar abzukassieren.
Als sie mir erzählte, es hätte ein Mann mit Maske (erste Corona-Welle) geklingelt, sich als Arzt ausgegeben und Geld abkassiert, dachte ich zunächst sie wäre Opfer eines Betrugs geworden, zumal die Rechnung (vermeintlich) längst vom Bestattungsinstitut (Sterbevorsorge) beglichen wurde. Der Arzt hat ihr aber immerhin eine Rechnung mit Empfangsquittung gegeben. Wie sich herausstellte, hat der Bestatter die Rechnung des Arztes über zwei Monate nicht beglichen, daher hat der Arzt das Geld einfach selbst abkassiert bei meiner Betreuten. Vom Bestatter haben wir den Betrag dann natürlich zurück bekommen. |
06.10.2022, 14:09 | #3 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
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Das sind allerdings 2 völlig verschiedene Fallkategorien. Im ersten Fall ist es der Ex-Betreuer des Verstorbenen. Der nix mehr damit zu tun hat. Sofern das jeweilige Landesbestattungsgesetz die Kosten der Leichenschau nicht den jeweils Bestattungspflichtigen zuordnet, sind das Nachlassverbindlichkeiten.
Im 2. Fall dürfte die Ehefrau des Verstorbenen tatsächlich die vorrangig Bestattungspflichtige nach Landesbestattungsgesetz sein. Dann ist die Gebühr zu bezahlen. Eine 2. Frage ist, ob man die jemanden in Rechnung stellen kann. M.E. gehört das (bei Mittellosigkeit des Nachlasses und des Erben) zu den Kosten nach § 74 SGB XII, die man beim SHT beantragen kann.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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