Dies ist ein Beitrag zum Thema Beisetzung Sozi im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin,
der Bruder meiner B. verstarb. Er war zuletzt im APH.
Meine B. bezieht seit schon immer GruSi und hat ...
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23.11.2022, 11:19 | #1 |
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
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Beisetzung Sozi
Moin,
der Bruder meiner B. verstarb. Er war zuletzt im APH. Meine B. bezieht seit schon immer GruSi und hat null Rücklagen. Sie beauftragte einen Bestatter, der sich nun aufgrund Zahlungsmoral des Sozi weigert den auftrag anzunehmen. Gleiches hörte ich bereits von einem anderen Bestatter in anderer Betreuung. Früher ging das reibungsloser, vor ca 12 J noch mit Sarg, Stein, Blumenschmuck etc Habt ihr Ideen wie ich den armen Mann außerhalb einer öffentlich-rechtlichen Beisetzung bestatten lassen kann? |
23.11.2022, 12:20 | #2 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.07.2020
Ort: NRW
Beiträge: 242
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Zitat:
Wenn der Verstorbene sich ausdrücklich eine Erdbestattung gewünscht hat, wird das doch übernommen. Bei uns hat die Stadt einen festen Bestatter, der die Bestattungen übernimmt, zu einem festen Satz. Wenn andere Unternehmen einen Fall über SGB XII übernehmen, dann dürfen sie nicht mehr verlangen. Wenn sie in dem Preisrahmen bleiben, ist das kein Thema. (Übrigens: Ich finde "Sozi" so dermaßen unprofessionell und erinnert mich irgendwie immer an die Schule; sowas wie "Reli, Sowi"... Hb noch nie jemanden Sozi sagen hören in dem Kontext) |
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23.11.2022, 12:34 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,227
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Das Ordnungsamt müsste den Bestatter beauftragen und diesen über die Wünsche des Verstorbenen informieren.
Bei Juden wird z.B. ne Erdbestattung in der Regel übernommen. Oder gibt es einen Angehörigen, der bereit ist, ggf. auf den Kosten sitzen zu bleiben? Dieser könnte auch den Bestatter beauftragen und die Kosten, auf denen er sitzen bleibt, von der Einkommensteuer absetzen. |
23.11.2022, 12:46 | #4 | |
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,381
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Zitat:
Ich bin eben völlig unprofessionell und finde das öffentlich-rechtliche Verscharren nicht unbedingt würdevoll. Das ist sicher meiner unprofessionellen und in Relikten, die dem Prinzip von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit noch nicht zum Opfer fielen, ethischen Haltung geschuldet. Geändert von Tomas11 (23.11.2022 um 13:07 Uhr) |
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23.11.2022, 16:43 | #5 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
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Hallo, Tomas hat halt die Hasskappe für alles, was irgendwie Behörde ist. Da heißt dann der SHT eben Sozi, naja. Schlimmer finde ich „öffentlich-rechtliches Verscharren“. Das ist genauso wie eine Sozialbestattung, natürlich ein schlichtes anonymes Urnenbehräbnis. Aber das ist doch ehrlich. Wie im Leben, so im Tod. Der Verstorbene hat offensichtlich für die eigene Bestattung nix zurück gelegt, weder einen Bestattungsvorvertrag noch eine Sterbegeldversicherung. Obwohl beides beim SHT geschützt und letzteres sogar als Mehrbedarf bezahlt würde. Daraus schließe ich mal, dass es dem Verstorbenen egal war. Und offenbar ist ja die gesamte Mischpoke nicht bereit, etwas zusammenzulegen (ist die gesamte Familie alter Sozialhilfeadel)? Dass der Bestatter sich geweigert hat, dürfte sicher daran liegen, dass man gerne „beim Sozi“ schon mal Staatsknete beantragt, dann aber keine Daten nachliefert, zB zu den weiteren Angehörigen, die auch bestattungspflichtig sind oder welche Nachlasswerte da waren (aus denen die Bestattung ja eigentlich bezahlt werden müsste). Sozialhilfe ist ja keine allgemeine Bestattungskostenversicherung.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
23.11.2022, 19:23 | #6 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin
Bevor das große Chaos losgeht, weil Deine Betreute die Bestattung in Auftrag gibt: Bremse sie, weil das Sozi sonst sagen könnte, dass sie dann raus sind. Die Betreute hat die Schulden dann an der Backe bzw. Du, weil Du sie bei dem Eingehungsbetrung nicht ausreichend gebremst hast. Teile dem Sozi mit, dass es für die Beauftragung der Bestattung zuständig ist und dass Deine Betreute ohne einen Eingehungsbetrug zu begehen nicht dazu in der Lage ist. Du kannst für die Betreute auch gleich den Antrag stellen, zu den Kosten der Bestattung nicht herangezogen zu werden. Dass die Bestattungen durch die öffentlichen Ämter nicht gerade üppig sind, ist bekannt. Aber sie warten auch nicht mehr ab, bis sich grüne Punkte bilden, die dann im gelben Sack entsorgt werden können. Hier im Norddeutschen Raum ist derzeit die Einäscherung und anschließende Seebestattung bei den Ämtern groß angesagt. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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